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Jahresbericht 2023 Verein Erzengel

02.01.202410:04 UhrVereine & Verbände
Bild: Jahresbericht 2023 Verein Erzengel

(openPR) Jahresbericht Verein Erzengel 2023 – Missstände und Erkenntnisse

 

Der deutschlandweit tätige und in Frankfurt ansässige Verein Erzengel, gegründet 2022, veröffentlicht hiermit seinen Jahresbericht 2023. Die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben beziehen sich aus über 1000 Beratungen und einer Vielzahl von teils anwaltlich, teils durch Juristen unentgeltlich geführten Verfahren. Der Tätigkeitsbericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder eine aussagekräftige Stichprobe, sodass es bei anderen Verfahren zu anderen Ergebnissen kommen kann. Die Kenntnis der konkreten Situation vor Ort, in den Herzen der Menschen und den Gerichtssälen ist Grundlage für unsere politische, fachliche Arbeit.

Der Verein Erzengel ist vor allem im Bereich des Familienrechts tätig. Satzungsgemäße Aufgabe ist die engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund und Menschenrechten. Dieses Ziel soll durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, Interessenvertretung, Fortbildungsangebote, Gemeinschaftsveranstaltungen, Beratungen und Rechtsberatungen, psychologische Unterstützung, Betrieb eines kostenfreien Hilfetelefones, wissenschaftlichen Diskurs und wissenschaftliche Arbeiten.

 

1.         Ziele

Die satzungsgemäßen Ziele konnten alle erreicht werden. 

In der Öffentlichkeitsarbeit ist vor allem auf die Webpräsenz des Vereines hinzuweisen. Darüber hinaus wurden Plakataktion in Tübingen durchgeführt. Pressemitteilungen und Erfolgsnachrichten sowie zur Verfügung stellen von verschiedenen kostenfrei zugänglichen Formularen und Formulierhilfen konnten durchgeführt werden, um Betroffenen zu unentgeltlich zu helfen.

Die Interessenvertretungen und Beratung konnte durch eine Vielzahl von Präsenzveranstaltungen, weit über 1000 Beratungskontakte und unzählige Unterstützungs- und Vertretungskontakte erreicht werden. Teilweise konnten wir Anwälte weiterbilden und fachlich unterstützen in Bereichen, in dem diese kein vertieftes Wissen hatten. Wir konnten inzwischen auch Verfahrensbeistände und Ergänzungspfleger beraten und sichern hiermit die Qualität und die Qualifikation im Rahmen der Rechtsfortentwicklung.

Die Fortbildungsangebote sind im Jahr 2023 noch etwas zurückhaltend durchgeführt, für das neue Jahr sind mehr Seminare, Webinar der und Coachings angedacht. Angedacht ist eine Zertifizierung bei bestimmten absolvierten Fortbildungen für jedermann, aber auch für Rechtsanwälte und Richter.

Die persönlichen Beratungsangebote waren sehr gut besucht. Im Jahr 2024 soll dies fortgesetzt und gegebenenfalls ausgebaut werden.

Die psychologische Beratung und Betreuung ist bisher nicht in dem Umfang umgesetzt, wie angedacht. Für das Jahr 2024 ist daher eine Erweiterung der Berater und der Beratung angedacht.

Das Telefon wird hervorragend angenommen, auch hier ist eine Ausweitung des Angebotes fest eingeplant. Bisher wird das Telefon von vier verschiedenen Personen besetzt, auch dies wird ausgeweitet.

Im Bereich der Lobbyarbeit konnte einerseits durch die Verbindung von verschiedenen Fachprovisionen (Familienpsychologen, Aussagepsychologen, Psychiater und Juristen) der Wissensaustausch verbessert werden. Die begonnene politische Verknüpfung mit verschiedenen Landtagsfraktionen wird im Jahr 2024 fortgesetzt und intensiviert.

Der wissenschaftliche Diskurs wird erweitert durch wissenschaftliche Aufsätze, Herausarbeitung von Problemen und Lösungsansätzen und offenen Diskurs mit den Fachprovisionen.

 

2.         Konkrete Erkenntnisse

a)

Im Rahmen der oben dargestellten Tätigkeiten konnte eine Vielzahl von Problemen systematisiert und herausgearbeitet werden, die hier auszugsweise dargestellt werden sollen. 

b)

Ein Problem ist es nach wie vor, dass es schwierig ist, das Gros der Betroffenen zu motivieren. Viele Selbsthilfegruppen neigen dazu, keine andere Meinungen zuzulassen. Dies steht der Rechtsfortbildung und dem wissenschaftlichen Diskurs im Wege. Hierzu gehören insbesondere unsachlich geführte Diskussionen, die es den Gerichten oftmals einfach machen, vertretbare oder teils sinnvolle Lösungsansätze als nicht beachtbar beiseitezuschieben.

c)

In der Beratung ist ein spannender Trend zu beobachten: Neben den bereits bekannten Problemen Gutachten, provozierte Streitigkeiten und provozierte Hochstrittigkeit ist die Tendenz erkennbar, verstärkt auf unbestimmte, aber bestimmbare Fachbegriffe wie Manipulation, Bindungsintoleranz, Hochstrittigkeit, aber auch psychiatrische Diagnosen zu setzen, ohne nachprüfbare Grundlagen für dieselben zur Verfügung zu stellen. Hier scheint bewusst mit der mangelhaften Fachkenntnis der Juristen und der durch solche Begriffe erzeugten Ängste gearbeitet zu werden, um schneller ans Ziel zu kommen.

d)

Standardliteratur, die den Professionen bekannt sein müssten, wird hierbei weitgehend ignoriert. Wesentliche Aufsätze wie „Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung“, „Loyalitätskonflikte, Eltern-Kind-Entfremdung und Umgangsstreitigkeiten als juristische, gutachterliche und beraterische Krise – eine bindungs-dynamische Perspektive“ oder „Verdorbener Wein in neuen Schläuchen“ sind schlicht nicht bekannt, wissenschaftliche Expertise wird durch profanes Allgemeinwissen oder Wissen, das für solches gehalten wird, ersetzt. 

Immer noch werden alte und nachvollziehbare Definitionen relevanter Begriffe wie Kindeswohl, Manipulation, Bindungsintoleranz nicht gekannt und damit weder die Fachliteratur von Dettenborn, Salzgeber, Balloff und anderen gelesen und verstanden. Das ist ein nicht tragbarer Zustand, der aber vor allem die Justizverwaltung betrifft, die Arbeitsplätze von Richtern verpflichtend hiermit ausstatten müsste.

e)

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist es nach wie vor, fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung und fehlende Amtsermittlung der Jugendämter in der Unterstützung der Beratung der Gerichte darzustellen. Eine Vielzahl von Verfahren ließe sich vermeiden, wenn vorab ordentlich ermittelt und wahrheitsgemäß berichtet würde, wozu auch fehlende Kenntnis zählen würde. Dabei fällt es auf, dass die Gerichte mit entsprechender Kritik grundsätzlich nicht einverstanden sind und „ihre“ Jugendämter schützen, statt sich argumentativ und neutral hiermit auseinanderzusetzen. Es ist ein schwerer, aber nicht unmöglicher Weg, hier mit Beharrlichkeit die Gerichte zu überzeugen. Die Vielzahl der vom Verein und dem ihm angeschlossenen Juristen und Rechtsanwälten erreichten Erfolge spricht eine deutliche Sprache.

Dass sich Jugendämter nicht an gerichtliche Beschlüsse halten, muss dem Jahr 2023 ebenfalls zugeordnet werden und mit aller Schärfe für die Zukunft unterbunden sein. Auch Jugendämter können Kindesentziehung betreiben.

Autismus wird verstärkt in den Fokus der Jugendämter gerückt, ohne dass diese entsprechende Expertisen oder Fachkenntnis hätten. Dabei werden kindeswohlschädliche Maßnahmen wie Herausnahmen präferiert, die den regelhaften Lebensrhythmus, für Autisten überlebensnotwendig, ignorieren.

f)

Die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen sind trotz des entgegenstehenden politischen und wissenschaftlichen Willens bei vielen Gerichten noch nicht anerkannt, obgleich sie den wissenschaftlich notwendigen Mindeststandard definieren. Teilweise muss man den Gerichten bereits den Namen Mindestanforderungen diktieren, in der Regel muss man jedenfalls inhaltlich auszuführen, weil diese Grundlage für Gutachtensverständnis nach wie vor nicht gelesen und nicht bekannt ist. Dabei spielt sicherlich die bekannte Überlastung der Gerichte eine Rolle, die sich aber nicht qualitativ auswirken darf. Die Justizverwaltungen werden hier gehalten sein, für eine Entlastung zu sorgen. Dabei ist erschreckend, dass viele Richter gar nicht wissen, wie sie an Sachverständige mit Qualifikation gelangen können. Die entsprechenden Listen und Suchmaschinen sind vielen unbekannt.

Leider wird regelmäßig eine fehlende Sachbehandlung der Verfahren durch fehlende Aktenkenntnis, Nichtlesen von relevanten Unterlagen oder Schriftsätzen und nicht kritisches Hinterfragen als Hauptursache der Qualitätsprobleme im Familienrecht ausgemacht.

g)

Die Digitalisierung der Justiz ist noch nicht durchgeführt. Teilweise herrschen bei bestimmten Amtsgerichten chaotischer Zustände, Akten werden mehrfach angelegt, Unterlagen nicht zur Akte gereicht und Ähnliches. Postlaufzeiten sind unkalkulierbar und im Hinblick auf die aktive Nutzungspflicht von Rechtsanwälten des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches nicht logisch begründbar. Positiv zu erwähnen ist die einfache Akteneinsicht in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über ein Internetportal und der einfachen Möglichkeit, die ganze digitale Akte als PDF herunterzuladen. Wünschenswert wäre diese Möglichkeit in allen Bundesländern.

h)

Leider lassen sich aus den von uns vertretenen und beratenen Fällen auch willkürliche Entscheidungen der Gerichte nicht von der Hand weisen. Sorgerechtsentscheidungen in Umgangsverfahren zur treffen ist dabei ebenso wenig zulässig wie Menschen zu bedrohen oder falsche dienstliche Stellungnahmen in Befangenheitsverfahren abzugeben.

Ich darf wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die oben dargestellten Erkenntnisse und Fehler niemals nur in einem Verfahren aufgetreten sind, sie würden sonst keinen Eingang in diesen Jahresbericht finden.

i)

Insbesondere von Anwälten wird nach wie vor der Streit zwischen den Eltern befeuert. Unsere Erfahrungen sind hier, dass eine Entkräftung von Beschuldigungen und ein Ignorieren von gegenseitigen Angriffen zu einer Entlastung des Verfahrens und damit auch der Kinder führt. Wir appellieren hier an alle Professionen, sich am Kindeswohl zu orientieren und dieses in der Argumentation in den Mittelpunkt zu stellen. Wegschauen ist insoweit keine Option.

Die in den Beratungen angesprochenen Fehler der Anwaltschaft sind nach wie vor fehlendes Engagement, fehlende Fachkenntnis, fehlender Wille, Beweismittel vorzulegen und fehlende Rechtskenntnis. 

Die Defizite sind hier ebenso erschreckend wie die Verweigerung, teils notwendige Schritte einzuleiten. Teils werden Fristen falsch berechnet oder Beschwerdemöglichkeiten nicht gekannt.

k)

Die öffentliche Berichterstattung über Fälle gibt unserer Auffassung nach nicht den Erfahrungsschatz wieder, den wir machen durften. Weder gibt es eine systematische Benachteiligung von Müttern, wie es ein Teil der Presse deutlich machen möchte, noch ist tatsächliche Gewalt häufiger anzutreffen als behauptete oder erfundene Gewalt. Dabei scheuen viele Beteiligte unabhängig vom Geschlecht nicht davor zurück, das Kind als Waffe und Beweismittel einzusetzen. Dies wird von uns strikt abgelehnt und durfte ein kindeswohlschädliches und zutiefst bindungsintolerantes Verhalten darstellen.

 

In den nächsten Tagen berichten wir über unsere konkreten Pläne für 2024.

 

Frankfurt am Main, 02.01.2024

Michael Langhans

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

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