(openPR) bmt e.V. fordert den Deutschen Bundestag auf, Transporte nicht-entwöhnter Kälber zu verbieten
In der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Kälber kurz nach der Geburt vom Muttertier getrennt und wenig später zu anderen Betrieben transportiert. Da diese gängige Praxis der Milchrinderwirtschaft nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat Karsten Plücker, Vorsitzender des Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., den Deutschen Bundestag mit einer Petition aufgefordert, den Transport nicht-entwöhnter Kälber zu untersagen. „Tiertransporte sind ein besonders trauriges Beispiel dafür, wie der Tierschutz in Deutschland auf der Strecke bleibt. Dass bereits wenige Wochen alte Kälber für Langstreckentransporte verladen werden, auf denen sie noch nicht einmal gefüttert werden, verstößt nicht nur gegen EU-Recht, sondern ist auch schlichtweg beschämend“, sagt Karsten Plücker.
In der EU ist der Transport von Kälbern bereits ab einem Alter von 14 Tagen erlaubt, in Deutschland ab 28 Tagen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Immunsystem noch nicht ausgereift und die noch sehr jungen Tiere sind mehrmals täglich auf angewärmte Milchnahrung angewiesen. Obwohl keine Transportfahrzeuge existieren, die diese spezielle Ernährung ermöglichen, werden die Tiere teils quer durch Europa transportiert. Pro Jahr passieren durchschnittlich 1,4 Millionen Kälber eine EU-Grenze, für 580.000 von ihnen dauert der Transport länger als acht Stunden.
Dass diese Praxis gleich in zweifacher Hinsicht gegen das EU-Recht verstößt und das Tierwohl erheblich gefährdet, erklärt Plücker in der Begründung der Petition, die auch auf der Webseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags allgemein einsehbar ist.
Die Petition mit der ID-Nummer 155722 kann noch bis zum 05.10.23 auf der Webseite des Deutschen Bundestags mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.nc.html
Weitere Informationen über Tiertransporte unter: www.stoppttiertransporte.de
Petition 155722
Mit der Petition wird gefordert, den Transport nicht-entwöhnter Kälber zu untersagen.
Begründung:
In der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden Kälber üblicherweise kurz nach der Geburt vom Muttertier getrennt und wenig später transportiert. Zu dem Zeitpunkt ist weder ihr Immunsystem ausgereift noch sind sie entwöhnt. Eine Fütterung mit Milchnahrung ist in den Fahrzeugen technisch nicht möglich. Der Transport nicht-entwöhnter Kälber ist demnach mit hohen Belastungen verbunden und gefährdet das Tierwohl erheblich.
In Deutschland dürfen gemäß der nationalen Tierschutztransportverordnung Kälber innerstaatlich ab dem Alter von 28 Tagen befördert werden. Begründet wurde dieses im Vergleich zum europäischen Tiertransportrecht seit Januar 2023 etwas heraufgesetzte Mindestalter damit, dass sich das Immunsystem des Kalbes nach der Geburt erst entwickeln müsse und in der 3. bis 4. Lebenswoche noch kein ausreichender Immunschutz (immunologische Lücke) gegeben sei. Diese Immunschwäche stellt eine „physiologische Schwäche“ im Sinne der europäischen Tiertransportverordnung (VO (EG) Nr. 1/2005; hier: Anhang 1 Kap. 1 Nr. 1) dar. Die Tiere gelten somit auch rechtlich in diesem Lebensabschnitt als nicht transportfähig.
Allerdings ist auch das in Deutschland erlaubte Mindestalter deutlich zu früh angesetzt. Veterinärmedizinische Untersuchungen bestätigen übereinstimmend, dass die immunologische Lücke bei Kälbern frühestens in der 8. Lebenswoche geschlossen wird und der Großteil der Kälber erst ab der 12. Lebenswoche über eine ausreichende Immunität verfügt.
Der Transport jüngerer Tiere birgt erhebliche Risiken. Kälber von Milchkühen werden üblicherweise von Viehhändlern zu Sammelstellen und von dort aus weitertransportiert. Dort kommen sie in Kontakt mit Kälbern anderer Betriebe. Da die Tiere noch kein hinreichendes Immunsystem besitzen, impliziert dieser Kontakt Belastungen und Risiken.
Bei langen Transporten kommt ein technisches Problem hinzu. Eine Fütterung mit der benötigten angewärmten Milchnahrung ist in den Transportfahrzeugen nicht möglich. Die Tiere haben ein spezielles Saugverhalten, das die Ausstattung der Fahrzeuge nicht berücksichtigt. Um der Physiologie und den Verhaltensansprüchen der Kälber zu genügen, müsste ein „automatisches“ Versorgungssystem an Bord zur Verfügung stehen, das den zweiphasigen Saugakt ermöglicht, wie es die europäische Tiertransportverordnung fordert. Die häufig in Transportfahrzeugen vorzufindenden Wassertränken werden den Ansprüchen nicht- entwöhnter Kälber auf langen Transporten nicht gerecht. Zudem droht die Gefahr der Wasserintoxikation. Auch das Tränken der Tiere mit Elektrolytlösung kann aufgrund des Nährstoffgehalts nicht als Fütterung gewertet werden. Somit ist eine artgemäße Fütterung der Kälber auf den Transportfahrzeugen aktuell nicht möglich.
Der Transport nicht-entwöhnter Kälber ist mit dem EU-Recht unvereinbar. Die Kälber leiden während des Transportvorgangs Durst und Hunger. Kälber sollten frühestens transportiert werden dürfen, wenn sie entwöhnt sind.










