(openPR) Hohenheim - Auf extensiv genutzten Grünlandflächen und auf gering gedüngten und weniger gepflegten Weiden, aber auch an Wegrändern, Straßen- und Bahnböschungen tritt das spät blühende Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea L.) in den letzten Jahren vermehrt auf.
Das Jakobs-Kreuzkraut (syn. Jakobs-Greiskraut) gehört zur Familie der Korbblütler (Asteraceae). Der volkstümliche Name „Jakobskraut“ bezieht sich auf die Blütezeit um den St. Jakobstag (25. Juli), der in alten Bauernkalendern als Beginn der Mahd einschüriger Wiesen galt. Die Pflanze zählt nicht zu den Neophyten, sondern ist Bestandteil der einheimischen Flora. Früher enthielt das Saatgut für die Begrünung von Extensivstreifen entlang von Autobahnen sogar Samen des Jakobs-Kreuzkrautes.
Das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea L.) ist eine zwei bis mehrjährige Halbrosettenpflanze, d.h. sie überwintert im Rosettenstadium, bevor sie im zweiten Jahr Blühtriebe bildet. Nach der Blüte stirbt die Pflanze ab. Die Wuchshöhe beträgt zwischen 30 cm und 120 cm. Die Blütenköpfchen (Trugdolden) sind goldgelb. Die Blütezeit ist zwischen Juli und August.
Es gibt mehrere sehr nahe verwandte Arten, darunter vor allem das Raukenblättrige Kreuzkraut (Senecio erucifolius L.), das häufig mit dem Jakobs-Kreuzkraut verwechselt wird.
Beim Zerreiben der Blätter des Jakobs-Kreuzkrautes entsteht ein charakteristisch, unangenehmer Geruch. Doch Vorsicht - Senecio-Arten enthalten allgemein Kontaktallergene, die zu Hautirritationen führen können.
Auf Weiden wird das Jakobs-Kreuzkraut als frische Pflanze vorzugsweise von jüngeren, unerfahrenen Tieren im Rosettenstadium gefressen. Die in der Pflanze enthaltenen Pyrrolizidin-Alkaloide (v.a. Jacobin und Senecionin) besitzen hepatotoxische Wirkung. Auch in Heu und Silage, ist das in allen Pflanzenteilen enthaltene Gift noch wirksam. Typische Vergiftungssymptome bei Weidetieren sind Magen- und Darmbeschwerden, Krämpfe, Futterverweigerung und starke Leberschädigungen (Seneciose).
In einigen Europäischen Staaten wie z.B. England, Irland und Schweiz gibt es bereits Bekämpfungsgebote seitens des Gesetzgebers.
Die mechanische Bekämpfung ist sehr arbeitsintensiv und die chemische nur unter Vorbehalt möglich. Es ist ratsam, auftretende Pflanzen auszureißen bzw. auszustechen oder rechtzeitig abzumähen, ehe die Pflanzen zur Blüte und Samenreife gelangen. Denn die Pflanzen produzieren sehr viele Samen (ca. 1.500), die durch den Wind weit verbreitet werden. Das Mähgut ist zudem von den Grünlandflächen, wegen der Samennachreife, zu entfernen.
Eine chemische Bekämpfung ist mit MCPA und 2,4-D-Wirkstoffen begrenzt möglich.(www.proplanta.de)
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