(openPR) Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) konnte sich an den bayerischen Landtags- und Bezirkswahlen 2018 nur in drei der sieben Wahlkreise und mit sehr wenigen Kandidierenden beteiligen; sie ist seitdem im Bezirkstag von Oberbayern vertreten.
Zu den Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 kandidiert die Tierschutzpartei erstmalig flächendeckend in allen sieben Wahlkreisen und mehr als einem Drittel aller Stimmkreise.
Um zu den Wahlen endgültig zugelassen zu werden, muss die Partei allerdings bis Anfang Juli noch Unterstützungsunterschriften von etwa 8000 Wahlberechtigten aus ganz Bayern sammeln. Dafür gibt es je nach Regierungsbezirk 14 unterschiedliche Formblätter, die über den Landesgeneralsekretär Michael Krämer (
) abgerufen werden können.
Noch niemals sind Tiere in so riesiger Zahl tagtäglich derart gequält worden, wie dies in unserer Zeit der Fall ist.
Die Gründe sind bekannt: Es regiert das Geld. Die Tiere sind der Ausbeutung durch den Menschen, speziell in Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft, hilflos ausgeliefert. Ihre Lage hat sich in den letzten Jahrzehnten mit zunehmender Kommerzialisierung und Intensivierung drastisch verschlechtert. Durch die verfehlte Agrarpolitik der EU und aufgrund des Zusammenwachsens der internationalen Märkte nimmt das weltweite Tierelend zu, die Zahl der misshandelten Tiere steigt ständig weiter an. Derartige Zustände hätten erst gar nicht eintreten können, wenn die nationalen Tierschutzgesetze einen tatsächlichen Schutz der Tiere garantieren würden; in Wahrheit dienen sie in erster Linie dazu, die gnadenlose Ausbeutung der Tiere in den verschiedenen Lebensbereichen rechtlich abzusichern! Und die wenigen Möglichkeiten, die z.B. das deutsche Tierschutzgesetz zugunsten der Tiere bietet, werden durch grundgesetzlich verbriefte Rechte wie Freiheit von Forschung und Lehre, von Kunst, Wissenschaft und Religion sowie durch freie Berufsausübung mit einem Federstrich ausgehebelt.
Damit muss endlich Schluss sein!
Der Tierschutz gehört mit einem eigenen Artikel ins Grundgesetz, damit in Zweifelsfällen zwischen einander entgegenstehenden Rechtsgütern abgewogen werden muss: Damit würde auch dem Wertewandel in der Bevölkerung endlich Rechnung getragen. Unübersehbar ist die zunehmende Anerkennung des Tieres als empfindungsfähiges Mitgeschöpf, das viele Eigenschaften mit dem Menschen gemeinsam hat: die Fähigkeit zu Freude und Trauer, zu Liebe, Schmerz und Todesangst. Mit diesem Bewusstseinswandel wächst in der Bevölkerung auch das Bedürfnis, den Tieren ein Dasein zu ermöglichen, das frei ist von Willkür und Gewalt.
Hier wird ein zentrales Anliegen unserer Partei deutlich: Im Unterschied zu verschiedenen Strömungen in der Vergangenheit steht für uns die konsequente Bewahrung tierlicher Einzelindividuen vor psychischer und physischer Schädigung seitens des Menschen im Mittelpunkt. Dies geschieht um ihrer selbst willen und nicht im Hinblick auf irgendwelche Vorteile des Menschen.
Wir sehen uns damit als Teil der Tierrechtsbewegung, die den Gedanken des Tierschutzes fortentwickelt. Die besondere Aufgabe besteht für uns darin, die Ziele dieser Bewegung politisch durchzusetzen. Wir verstehen uns als Wegbereiter eines neuen politischen Selbstverständnisses, das gekennzeichnet ist durch die Abkehr vom anthropozentrischen Denken zugunsten einer Politik der Mitgeschöpflichkeit. Dabei gehen wir davon aus, dass die Tiere, ebenso wie die Menschen, unveräußerliche Grundrechte besitzen, die nur in Fällen konkreter Notwehr angetastet werden dürfen.
Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist der erste notwendige Schritt auf dem Weg zur politischen Durchsetzung dieser legitimen Rechte gewesen! Aber die jetzige Minimalformulierung der etablierten Parteien in Art. 20a (“ …und die Tiere“) ist uns zu wenig. Vielmehr gehört der Schutz der Tiere mit einem eigenen Artikel (20b) ins Grundgesetz.













