(openPR) Die Oddscompany Sportwetten GmbH gewährt im Rahmen der Aktion „Bonuswochen“ allen Kunden von Oddscompany einen Bonus von 10 % auf erzielte Wettgewinne.
Die Aktion „Bonuswochen“ läuft vom 12. 3. 2007 bis 25. 3. 2007. Alle in diesem Zeitraum platzierten Wetten nehmen an der Aktion teil. Für jede online platzierte Wette bekommen die Kunden einen Bonus von 10 % auf die Gewinnsumme oben drauf. Keine Mindestquote, kein x-maliges Umsetzen, keine Begrenzung des Bonusbetrages. Gewinn und Bonus werden den Gewinnern einfach auf deren Wettkonten gutgeschrieben.
Noch nicht Kunde bei www.oddscompany.com? Kein Problem! Selbstverständlich erhalten auch Neukunden, die im Laufe der „Bonuswochen“ erstmals ein Wettkonto bei www.oddscompany.com eröffnen, die Chance, Ihre Wettgewinne um 10 % zu steigern.
Obendrauf bekommen Neukunden bei der Eröffnung eines Wettkontos einen Bonus in der Höhe von € 20,-- ab einer Einzahlung von € 30,--. Ab Erreichung von € 50,-- Wetteinsatz kann auch dieser Neukundenbonus ohne weitere Bedingungen zur Auszahlung gebracht werden.
Alles weitere über die Aktion „Bonuswochen“ und den Neukundenbonus auf www.oddscompany.com.
Die Aktion „Bonuswochen“ wird in unregelmäßigen Abständen durchgeführt und auf der Webseite veröffentlicht.
Kontakt:
Oddscompany Sportwetten GmbH
Rainerstr. 12 / I. OG
A-4910 Ried im Innkreis
Mag. Vorhauer Christian
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www.oddscompany.com
Über Oddscompany Sportwetten GmbH:
Die Oddscompany Sportwetten GmbH wurde im Jahre 2004 gegründet und am 28. Juni 2004 mit der Firmenbuchnummer FN250037b am Landesgericht Ried im Innkreis (Österreich) eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in Ried im Innkreis (Österreich).
Am 19. Juli 2004 erhielt das Unternehmen die staatliche Lizenz vom Land Oberösterreich und ist seit diesem Zeitpunkt im Besitz der Bewilligung, durch den gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten die Tätigkeit als Buchmacher auszuüben. Entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist die Oddscompany Sportwetten GmbH der Kontrolle ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit durch die zuständigen Behörden unterworfen.












