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Neuer SteuerGuide 2007 – Die Änderungen im Überblick

(openPR) Berlin, 7. März 2007 – Bereits 2006 sind zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten und 2007 hat die Bundesregierung zwei ganz heiße Eisen im Feuer: die Unternehmensteuerreform, die 2008 in Kraft treten soll sowie die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Damit Unternehmer und private Steuerzahler wissen, was sich im Steuerrecht in Zukunft ändert oder bereits geändert hat, haben die Redaktionen „ProFirma“, „Haufe Steuer Office“ sowie die Fachautoren von Ecovis alle wichtigen Gesetzesänderungen der Jahre 2006 und 2007 in einer kompakten Übersicht zusammengestellt. Der aktuelle „Haufe SteuerGuide 2007“ zeigt sowohl die neuen Gesetze als auch die derzeit geplanten Neuregelungen und gibt erste Handlungsempfehlungen. (Den SteuerGuide können Sie kostenlos downloaden unter: www.ecovis.com/steuerguide)



Erbschaftsteuerreform
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Januar bedeuten eine umfassende Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Da nun der tatsächliche Wert, also der Verkehrswert, bei allen Vermögensarten als allein tauglicher Bewertungsmaßstab gilt, stellen sich vor allem diejenigen, die Immobilien vererben, mit dem neuen Recht schlechter als mit der noch geltenden alten Erbschaftsteuerregelung. Weil der erbschaftsteuerliche Wert der Gebäude zum Teil weit unter dem Verkehrswert lag, ergibt sich durch eine verkehrswertnahe Bewertung eine beträchtliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer. Inwieweit das tatsächlich zu einer höheren Erbschaftsteuerlast bei Immobilien führt, hängt davon ab, welche steuerlichen Vergünstigungen – etwa durch Freibeträge – der Gesetzgeber noch beschließt. Eine Entlastung sieht die neue Erbschaftsteuer bei produktivem Betriebsvermögen vor. Hier wird die anfallende Erbschaftsteuer für zehn Jahre gestundet, wenn der Betrieb weitergeführt wird. Nach Ablauf von zehn Jahren wird die Erbschaftsteuer sogar vollständig erlassen, wenn die Regelungen für den Erhalt der Firma erfüllt wurden.

Unternehmensteuerreform
In Kraft treten soll die Unternehmensteuerreform überwiegend am 1. Januar 2008. Einer ihrer Kernpunkte ist eine Steuersenkung für Kapitalgesellschaften. Geplant ist, die Steuerlast durch verringerte Körperschaft- und Gewerbesteuern um etwa zehn Prozentpunkte zu reduzieren. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen soll im Gegenzug eine Steuerbegünstigung für thesaurierte Gewinne eingeführt werden. Wer erzielte Gewinne nicht aus dem Unternehmen abzieht, muss diese nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, sondern lediglich mit einem ermäßigten Satz von 28,25 Prozent. Für kleinere und mittlere Betriebe soll zudem die steuerfreie Ansparrücklage erweitert werden. Der Höchstbetrag der Rücklage soll von 154.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben werden. Außerdem sollen in die Rücklage auch die voraussichtlichen Anschaffungskosten von gebrauchten Wirtschaftsgütern einbezogen werden können. Ab dem 1. Januar 2009 soll der neue Abgeltungssteuersatz von pauschal 25 Prozent für private Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, kann der niedrigere Steuersatz angewendet werden.

Ehrenamt
Um das bürgerschaftliche Engagement in einer zunehmend am Eigennutz orientierten Gesellschaft zu stärken, plant das Bundesfinanzministerium ein ganzes Bündel von Fördermaßnahmen, die überwiegend rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten sollen. So soll die Übungsleiterpauschale von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben und der Abzugsbetrag für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten heraufgesetzt werden. Auch ein verbesserter Spendenabzug ist geplant. Die Höchstgrenze für den Spendenabzug soll von fünf bzw. zehn Prozent auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steigen. Bei Stiftungen soll der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Spenden in den Kapitalstock von 307.000 Euro auf 750.000 Euro erhöht werden. Zum 1. Januar 2008 soll die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung von Vereinen von 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben werden.

Elterngeld
Mit dem zum 1. Januar 2007 eingeführten Elterngeld fahren bereits heute etliche frisch gebackene Eltern besser als mit dem früheren Erziehungsgeld. Das neue Elterngeld gibt es für alle, für Selbstständige, Beamte, angestellte Arbeitnehmer, erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende. Es steht den Eltern zwölf Monate zu, wenn Mutter oder Vater zu Hause bleiben. Berechnungsgrundlage des Elterngeldes sind 67 Prozent des bisherigen Einkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben. Die 300 Euro werden nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Wohngeld, verrechnet.

Kleinbeträge
Zum 1. Januar 2007 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 100 Euro auf 150 Euro angehoben. Die Erhöhung bringt eine Vereinfachung bei der Handhabung kleiner Barumsätze. So berechtigen Kassenbons bis zu einem Gesamtbruttobetrag von 150 Euro zum Vorsteuerabzug, wenn Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie der Nettobetrag und die darauf entfallende Steuer in einer Summe (Bruttobetrag) sowie der Steuersatz angegeben sind.

Scheckzahlung
Wer seine Steuern weiterhin per Scheck bezahlen will, muss künftig dafür sorgen, dass der Scheck drei Tage vor Fälligkeit beim Finanzamt eingeht. Anderenfalls muss er einen Säumniszuschlag bezahlen. Für jeden angefangenen Monat beträgt dieser Zuschlag ein Prozent des auf 50 Euro abgerundeten rückständigen Steuerbetrags. Weil das bei hohen Steuersummen kräftig zu Buche schlagen kann, empfiehlt es sich, Zahlungen an die Finanzbehörde online oder per Überweisung vorzunehmen.

Pressekontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54
Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: E-Mail

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