(openPR) Das Bundesarbeitsgericht bestätigt, Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist Pflicht
Rostock, 14. September 2022 Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in Deutschland grundsätzlich und systematisch erfasst werden müssen und damit eine Debatte über die Umsetzung und deren Konsequenzen in Unternehmen entfacht.
Ein Betriebsrat scheitert - und gewinnt.
Anlass für diese Entscheidung war die Klage eines Betriebsrates für das Recht, ein elektronisches System zur Zeiterfassung vom Arbeitgeber verlangen zu können. Diese Klage wurde abgewiesen. Die Pointe liegt in der Begründung: Das Recht des Betriebsrats sei unnötig, denn die generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestünde ohnehin bereits. Das Bundesarbeitsgericht begründet somit seine Entscheidung durch die Auslegung des bestehenden deutschen Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019.
Die Gerichte entscheiden, der Gesetzgeber muss handeln.
Diese klare Befürwortung der Zeiterfassungspflicht von höchster Instanz ist in ihrer Deutlichkeit neu, auch wenn einige Arbeitsgerichte schon seit Jahren Urteile in diesem Sinne fällen. Die Rechtsprechung treibt hier den Gesetzgeber, der das Arbeitszeitgesetz längst novellieren sollte. Die Debatte um die Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes wird damit erneut Fahrt aufnehmen und sie wird sich an den Leitgedanken des Arbeitnehmerschutzes im Sinne der EuGH Rechtsprechung orientieren.
Unternehmen sollten jetzt aktiv werden.
Noch deutlicher als bisher gilt: Unternehmen sollten eine technische Lösung zur systematischen Erfassung von Arbeitszeiten einrichten. Andernfalls drohen rechtliche Risiken, bis hin zur Klage durch Mitarbeiter. Arbeitsgerichte werden sich mehr denn je an den Urteilen von EuGH und nun auch des Bundesarbeitsgerichts orientieren, auch wenn die Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes noch immer aussteht. Es ist nicht zu erwarten, dass ein neues Gesetz den Anforderungen der Gerichte grob zuwiderläuft.
Geht es nun zurück zur Stechuhr?
Das Urteil wird weitreichende Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und die Politik haben. Die Debatte über Zweckmäßigkeit, Ausgestaltung und Tiefe einer Zeiterfassungspflicht sorgt seit Jahren für Verunsicherung in deutschen Betrieben und wird meist plakativ geführt. Die einen fordern Zeiterfassung als Schutz vor Ausbeutung, andere fürchten Überwachung oder beschwören den Unsinn einer Rückkehr zur Stechuhr.
New Work und Home Office stehen nicht zwingend im Widerspruch zur Arbeitszeiterfassung. Wie so oft, lohnt eine Differenzierung und eine Ausgestaltung der Zeiterfassung entlang der tatsächlichen betrieblichen Realität. Es gibt längst eine Palette an digitalen Lösungskonzepten, die eine Arbeitszeiterfassung ermöglichen, ohne moderne Arbeitsformen wie Vertrauensarbeitszeit ins Absurde zu führen. So können der Arbeitnehmerschutz gewahrt, der bürokratische Aufwand für Unternehmen gering gehalten und flexible Modelle erhalten werden.
Digitale Zeiterfassung über Apps als pragmatische Alternative
App-basierte Lösungen zur systematischen Erfassung von Arbeitszeiten und Abwesenheiten können die Selbstorganisation der Mitarbeiter fördern und damit Eigenverantwortung stärken. Mitarbeiter können weiterhin im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle selbständig ihre Arbeitszeiten planen und erfassen. Darüber hinaus können sie Abwesenheiten und Urlaubszeiten selbstständig im Unternehmen abstimmen.
Sawayo bietet neben der rechtssicheren systematischen Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten vor allem eine einfache und intuitive Bedienung, praktische Erinnerungen zu Arbeitsbeginn oder Pausenzeiten sowie hilfreiche Übersichten zum Arbeitszeitkonto, aktuellem Urlaubsanspruch sowie abwesenden Mitarbeitern.













