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Führungskrise bei TERRE DES FEMMES (TDF)

14.09.202217:33 UhrVereine & Verbände
Bild: Führungskrise bei TERRE DES FEMMES (TDF)
 (© (c) 2022 Initiative #saveTDF)
(© (c) 2022 Initiative #saveTDF)

(openPR) Feudalherrschaft in Frauenrechtsorganisation? Rechtsgutachten attestiert TDF-Führungsriege Fehlverhalten

// aktuelles Rechtsgutachten sieht satzungs- und rechtswidriges Handeln von Teilen des Vorstands und der Geschäftsführung, „feudales Grundverständnis“ und andauerndes Ausnutzen von Machtstrukturen für eigene Interessen 
// Mitglieder-Initiative #saveTDF fordert jetzt Vorstands-Rücktritt und -Neuwahlen, gründliche Aufarbeitung und Neuanfang – sowie klares Bekenntnis zur basisdemokratischen Vereinsarbeit 
// TDF-Geschäftsführung und Geschäftsstelle nehmen Vereinsrechtsverstoß billigend in Kauf und blockieren Aufklärung und Initiative zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

 

TERRE DES FEMMES (TDF), Deutschlands größte Frauenrechtsorganisation, wird von einer massiven Demokratiekrise erschüttert, die den Verein zu spalten droht. Auslöser ist der Alleingang der Geschäftsführerin mit 2 weiteren Vorständinnen gegen den klaren Willen zweier Mitgliederversammlungen, die 2020 erstmals beschlossene und am 11. Juni 2022 bekräftigte Vereins-Positionierung zum Thema „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“ zurückzunehmen und das Positionspapier von der Website zu entfernen. 

Diese eigenmächtige Entscheidung haben 3 von 5 Vorstandsfrauen (darunter die Geschäftsführerin) am 6. Juli getroffen und am 25. Juli zunächst vereinsintern verkündet - gegen das erst kurz zuvor bekräftigte und bindende Mitgliedervotum. Diese Verkündung führte sofort zu einem großen Aufschrei. Denn es war ein antidemokratisches Handeln über die Köpfe von über 2.400 Mitgliedern hinweg – und über die der 2 verbliebenen Vorständinnen. Die Geschäftsführerin und Teile des Vorstands scheinen diesen Vereinsrechtsverstoß billigend in Kauf genommen zu haben, weil sie wohl meinten, so den permanenten Drohungen und Anfeindungen einer lauten und teils aggressiven Transrechtsaktivisten-Lobby Einhalt gebieten zu können, denen sich TDF schon seit 2020 ausgesetzt sieht. Die über 2.400 Mitfrauen wurden also ganz bewusst übergangen und vor den Kopf gestoßen – und ließen sich das nicht bieten.

Innerhalb kürzester Zeit entstand die schnell wachsende Initiative #saveTDF mit derzeit über 200 Vereins-Mitfrauen.  Die Initiative hat ein Rechtsgutachten zum möglichen Fehlverhalten des TDF-Vorstands in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt - und fordert massive Konsequenzen in Vorstand und Geschäftsstelle von TDF angesichts der nachweislich undemokratischen Vorgänge und des mutmaßlichen Machtmissbrauchs in der Vorstands- und Führungsetage. 

Die Initiative strebt schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung an und muss dafür satzungsgemäß bis zum 7. September 23.59 Uhr rund 500 Stimmen sammeln-  was schon im Vorfeld von Seiten der TDF-Führung massiv ausgebremst und boykottiert wird: durch einseitige Einflussnahme bei eigentlich gebotener Neutralität, durch vereinsweite Boykottaufrufe, durch Ablenk- und Vertuschungsmanöver, durch öffentliche Diffamierung der eigenen Mitglieder als „extremistisch“, „spalterisch“, „radikal“ sowie durch öffentliche Diskreditierung der einzigen Vorständin, die gegen den rechtswidrigen Vorstandsbeschluss gestimmt hatte und Teil der #saveTDF-Initiative ist. Die Geschäftsführung greift dafür auf die gesamte Infrastruktur des Vereins inklusive der Hoheit über alle Kommunikationswege (inklusive Social Media und Internet), finanzielle Mittel und Arbeitskräfte zurück.

Das jetzt vorliegende Rechtsgutachten vom 2. September 2022 bestätigt das. 

Die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei RKA in Hamburg analysieren und bewerten darin verschiedene Aspekte des „möglichen Fehlverhaltens des Vorstands von TDF im Zusammenhang mit der Rücknahme des Positionspapiers zu Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“.

Das Rechtsgutachten attestiert dem Mehrheits-Vorstand satzungs- und vereinsrechtswidriges Verhalten, aktive Behinderung der Organisation einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die Ausnutzung vorhandener Infra- und Machtstrukturen zur Durchsetzung seiner eigenen Interessen, das Scheitern, die beschlossene Vereinsposition mit Standing und Rückgrat zu vertreten und somit die „Kapitulation vor einer Aufgabe, der er nicht gewachsen scheint“ - sowie ein  „feudales Grundverständnis seiner Handlungsmacht“: „Weder Vorstand noch Geschäftsführung sind Feudalherrscher über den Verein, sondern Diener und Exekutivorgan des Willens der Mitfrauenversammlung.“

 

Auf 28 Seiten kommt das Rechtsgutachten unter anderem zu diesen Erkenntnissen:

  • Die Position zu „Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“, die von der Mitgliederversammlung 2020 beschlossen und 2022 bekräftigt wurde, ist weiterhin in Kraft.
  • „Der (Mehrheits-)Vorstand verhält sich mit seinem Beschluss, das Positionspapier gegen den wiederholten klaren Willen der Mitfrauenversammlungen von 2020 und 2022 „zurückzunehmen“, satzungs- und vereinsrechtswidrig. Der manifestierte Wille der Mitfrauenversammlung als oberstem Entscheidungsorgan „kann nicht durch ein anderes Organ – nämlich den (Mehrheits-)Vorstand – revidiert werden“. (S. 12)
  • Die Herunternahme des Positionspapiers von der TDF-Website ist eine faktische Rücknahme – und eine weitere Missachtung des Willens der Mitgliederversammlung. „Denn eine nicht nach außen getragene Position bleibt ungehört, kann keine Außenwirkung erzeugen und führt zu einem fehlerhaften Bild über den Verein, seine Mitglieder und die Willensbildung“ (S. 16)
  • Das teilweise Zurückrudern des (Mehrheits-)Vorstands unter dem öffentlichen Druck in einer weiteren Vorstandsentscheidung vom 10. August 2022, in dem sich der Vorstand nurmehr von dem Positionspapier „distanziere“, es aber weiterhin nicht auf der Website veröffentlicht – wird als „feudales Grundverständnis seiner Handlungsmacht“ bewertet: „Weder Vorstand noch Geschäftsführung sind Feudalherrscher über den Verein, sondern Diener und Exekutivorgan des Willens der Mitfrauenversammlung“ (S. 17)
  • Die Weigerung der Geschäftsführung, die Mitgliederlisten an die Initiative #saveTDF herauszugeben, damit vereinsintern Stimmen für eine außerordentlichen Mitfrauenversammlung gesammelt werden können, „war rechtswidrig und beschneidet die dies begehrenden Mitfrauen in ihren satzungsmäßigen und vereinsverfassungsmäßigen Rechten“ (S. 21)
  • Der Mehrheits-Vorstand rief am 21. August alle Mitglieder aktiv zum Boykott der Abstimmung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung auf: „Mit seinem Verhalten und der Ausnutzung vorhandener Infra- und Machtstrukturen zur Durchsetzung seiner eigenen Interessen stören der (Mehrheits-)Vorstand und die geschäftsführende Vorstandsfrau den demokratischen Prozess der Schaffung eines Minderheitenquorums zur Einberufung einer außerordentlichen Mitfrauenversammlung.“ (S. 10)
  • „Es ist gerade und vielmehr Aufgabe der Geschäftsstelle und des Vorstands, die in der Mitfrauenversammlung gefundenen Positionen nach außen - und im politischen oder gesellschaftlichen Diskurs ggfls. auch kontrovers - zu vertreten, aufzuklären und umzusetzen. Der Hinweis, dass mit keinem Argument der vermeintlichen Transfeindlichkeit des Vereins begegnet werden könne, offenbart dann eher das Scheitern des (Mehrheits-)Vorstands und der Geschäftsstelle in der Kommunikation nach außen und der Kapitulation vor einer Aufgabe, der er nicht gewachsen scheint.“ (S. 15)

„Festzuhalten ist, dass der (Mehrheits-)Vorstand und die geschäftsführende Vorständin aktiv Maßnahmen ergreifen, Mitfrauen von der Teilnahme an dem Minderheitenquorum abzuhalten. Dies geschieht etwa durch das Schreiben vom 21.08.2022, durch die Veröffentlichung von Schreiben des Deutschen Frauenrates oder positiver Schreiben einzelner Mitfrauen, wohingegen weitere Korrespondenz aus der Initiatorinnengruppe nicht veröffentlicht und unliebsame Mitfrauenkommentare in den sozialen Medien geblockt werden.“ (S. 22)
„Indes nutzen die Mitfrauen im (Mehrheits-)Vorstand bspw. mit dem Schreiben vom 21.08.2022 Briefpapier und Infrastruktur des Vereins und agieren nicht als einfache Mitfrauen, sondern in ihrer Eigenschaft als Vorständinnen. Zugleich kommunizieren sie - unzutreffend - dass sich das Minderheitenquorum mit der Rücknahme der Rücknahme des Beschlusses der Mitfrauenversammlung vom 12.09.2020 erledigt habe - was aus den oben dargetanen Gründen nicht der Fall ist.“

 

Das Rechtsgutachten vom 2. September 2022 kann auf Anfrage eingesehen werden in Berlin, Hamburg und München.

 

Für weitere Informationen, Anfragen und Interviews stehen die Koordinatorinnen der Initiative #saveTDF gern zur Verfügung.

Kontakt: 
Ansprechpartnerinnen: 


Marina Piestert                                                                
Mobil: 0151 5999 0059
E-Mail: E-Mail                                           

Isabell Zemmrich 
Mobil: 0151 1023 7599
E-Mail: E-Mail

Für Auskünfte und Anfragen zum Rechtsgutachten steht die Rechtsanwaltskanzlei RKA Rechtsanwälte in Hamburg gern zur Verfügung:

Kontakt: 
Rechtsanwalt Nikolai Klute
Tel: 040 550 06 05 0
E-Mail: E-Mail

                       

V.i.S.d.P.: 
Initiative #saveTDF // Marina Piestert und Isabell Zemmrich für die Koordinatorinnengruppe

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