openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Cookiebot-Urteil: Das müssen Sie wissen

19.04.202211:25 UhrIT, New Media & Software
Bild: Cookiebot-Urteil: Das müssen Sie wissen

(openPR) Was das Urteil änderte - vielleicht sind Ihnen "Cookies" ein Begriff. Diese sind Daten, die in Ihrem Browser auf einer Website zwischengespeichert werden.

Ihr Sinn und Zweck ist das Nutzererlebnis, da Ihre "Surfangewohnheiten" gespeichert und an den Website-Betreiber weitergegeben werden, wodurch beispielsweise Passwörter etc. gespeichert werden können, wird die Website erneut besucht.



Die Cookiebot Consent Management-Plattform, kurz CMP, ist eine sogenannte Plug-and-Play-Lösung für die Datenschutzkonformität, die aus Dänemark stammt, wobei Cookies und Tracker auf einer Website erkannt und die Einwilligungen der Endnutzer verwaltet werden.

Im Dezember 2021 gab es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu Cookiebot. Dabei untersagte das Gericht den fortwährenden Einsatz der Plattform.


Funktionen von Cookiebot

Doch zunächst einmal dazu, was Cookiebot ist, beziehungsweise welche Funktionen es erfüllt.

CMP scannt die eigene Website einmal pro Monat, um für jedes Cookie, das auf der Seite gefunden wird, eine Bezeichnung zu erstellen. Diese Bezeichnungen sind dann abrufbar und sind Ihnen vielleicht als aufploppender Banner bekannt. Sie sind jedoch auch als Einzelbericht für den Betreiber ersichtlich.

Die CMP zeigt eben ein Dialogfeld an, wird eine Website besucht, die Cookiebot benutzt. Hierbei kann die Auswahl konfiguriert werden und informiert den Besucher über die Nutzung der Cookies. Sind die Cookie-Nutzungen einmal akzeptiert, muss es dabei nicht bleiben, denn CMP umfasst auch ein Widget, dass auf einer Position der Website schwebt und den Nutzern eine Änderung ermöglicht. Ist die Änderung nicht erwünscht, so werden die Einstellungen der Nutzer 12 Monate lang gespeichert und anschließend, bei Nutzung der Website, erneut angefragt.

Durch Cookiebot wird Nutzern ermöglicht, komplett zu steuern, welche Cookies auf der Website landen und bietet dabei die Möglichkeit, bei allen Cookie-Anbietern unter vier Arten von Cookies zu wählen.


Das Urteil

Wie bereits erwähnt erfolgte das Urteil des VG Wiesbaden zu Cookiebot im Dezember 2021, wobei dieses eine vorläufige Anordnung erließ, dass die Nutzung der CMP auf der Website der Hochschule Rhein Main untersagte. Doch was ist bis dahin geschehen und was war die Ursache?

Besagte Hochschule nutzte auf der hauseigenen Website Cookiebot. Zentraler und relevantester Punkt des Verfahrens war der Drittlandtransfer, wobei Daten wie beispielsweise die IP-Adresse der Nutzer in die USA geleitet wurden. Dabei wurden die vollständigen IP-Adressen der Nutzer und nicht nur anonymisierte verarbeitet, was durch "Cybot", den Cookiebot-Anbieter, selbst bestätigt wurde. IP-Adressen sind personenbezogene Daten im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.

Die Hochschule trug dabei laut dem Verwaltungsgericht eine Teilverantwortung, was allein durch die Auswahl des Anbieters begründet wurde.

Zudem existierte für die Drittlandübermittlung keine Rechtsgrundlage, da keine Standardvertragsklauseln zwischen Cybot und der Hochschule geschlossen wurden. Dies fand lediglich zwischen Cybot und "akamai" statt, dem Unternehmen, an das die Daten transferiert wurden. Nicht nur die IP-Adresse, auch andere Daten können so auf Einzelpersonen zurückgeführt werden.

Da "Cookiebot by Usercentrics" mit der Darstellung der Fakten bei dem Urteil nicht zufrieden war, trat es dem Verfahren bei und ging in Berufung. Das Berufungsgericht hob die vorläufige Anordnung am 17.01. 2022 auf, da der Anordnungsgrund seitens Antragssteller nicht glaubhaft gemacht werden konnte, womit das vorläufige Verfahren abgeschlossen ist und das Hauptsacheverfahren noch ansteht. Der Ausgang ist somit noch ungewiss.


Was dies möglicherweise für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet

Vielleicht nutzen Sie in Ihrem Unternehmen ebenfalls die CMP. Zum Beispiel könnte Cookiebot für Ihre WordPress Seite genutzt werden.

Empfehlenswert ist es daher für Unternehmen, die über ausreichend Ressourcen verfügen, das Consent-Manangement selbst zu betreiben, wobei auch hier darauf geachtet werden muss, dass Cloud-Server, die die Cookies speichern, nicht von US-Anbietern betrieben werden, sowohl nicht im direkten Auftragsverhältnis als auch nicht im Unterauftragsverhältnis. Denn das Urteil in der Hauptsache des Verfahrens ist noch nicht gefallen, weswegen unbedingt auf die Vermeidung solcher Konfliktpunkte mit dem Gesetz geachtet werden sollte.

Ist das Eigenmanagement nicht möglich, so sollte sich nach Cookiebot Alternativen umgesehen werden, die nicht an eine US-Firma personenbezogene Daten transferieren.

Falls bereits ein Consent-Dienstleister gegeben ist, so sollte zu diesem Kontakt aufgenommen werden, um herauszufinden, ob ähnliche Drittlandtransfers wie im Cookiebot-Verfahren getätigt werden und wenn ja, sollte alles darangesetzt werden, diese zu vermeiden.


Hilfe bei Unsicherheiten bezüglich der DSGVO

Die DSGVO, also die Europäische Datenschutzgrundverordnung erlegt vielen Unternehmen der EU hohe Auflagen in Sachen Datenschutz auf. Diese Richtlinie dient als Vorgabe für nationale Datenschutz-Regelungen und sanktioniert Verstöße in hohem Maße, die Unternehmen hart treffen können.

Solche Verstöße, wie die aktuell umstrittenen mit Cookiebot, sollten also vermieden werden. Gibt es in Ihrem Unternehmen eben solche Unsicherheiten mit der Rechtslage, sollten Sie sich gegebenenfalls Hilfe von außerhalb, in Form eines externen Datenschutzbeauftragten , holen, wenn Sie dies nicht sogar, laut der DSGVO, müssen.

Ein externer Datenschutz Experte wird für Sie die Rechtslage im Blick halten und entbindet Sie von der Last, sich mit rechtlichen Fragen herumschlagen zu müssen.


Fazit

Da die CMP von vielen Website-Betreibern genutzt wird, um das Surferlebnis für Besucher der Seite und auch die Arbeit für sich selbst zu erleichtern, ist das Cookiebot-Urteil für viele Menschen von hoher Relevanz.

Die einstweilige Anordnung, die durch das Verwaltungsgericht in Wiesbaden erlassen wurde, wurde zwar vom Berufungsgericht wieder aufgehoben, jedoch steht die Verhandlung in der Hauptsache noch aus. Das endgültige Urteil dieses Verfahrens wird maßgebend für alle künftigen Fälle von Datenmissbrauch durch Consent-Management-Plattformen sein.

Bereits jetzt lässt sich jedoch sagen, dass es zumindest nicht so weitergehen kann, wie es bisher der Fall war und es wichtig ist, diese rechtliche Komponente im Blick zu behalten. Denn personenbezogene Daten unrechtmäßig an US-Firmen weiterzuleiten, wird langfristig nicht mehr funktionieren, nachdem das Thema eine solche öffentlichkeitswirksame Gestalt angenommen hat.


Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Immerce GmbH
Herr Frank Müns
Kemptener Straße 9
87509 Immenstadt
Deutschland

fon ..: +49 8323 - 209 99 40
web ..: https://www.immerce-consulting.de/
email : E-Mail


Pressekontakt:

Immerce GmbH
Herr Frank Müns
Kemptener Straße 9
87509 Immenstadt

fon ..: +49 8323 - 209 99 40
web ..: https://www.immerce-consulting.de/
email : E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1227714
 2022

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Cookiebot-Urteil: Das müssen Sie wissen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Immerce GmbH

Bild: Internet of Things und Datenschutz
Internet of Things und Datenschutz
Was macht das Internet der Dinge? Aus der Werbung kennen Sie vielleicht das berühmte Smart Home. Die Kaffeemaschine geht morgens automatisch an, hat man vergessen die Haustür abzusperren, so macht sie das selbst und die Heizung temperiert sich selbst genauso wie sie sollte. Grundlage für all dies ist das Internet of Things, kurz IoT. Das Internet of Things beinhaltet alle Technologien, die virtuelle und physische Objekte miteinander verbinden. Das heißt, intelligente Geräte oder Maschinen, wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, sind miteinan…
Bild: Die Customer Journey B2BBild: Die Customer Journey B2B
Die Customer Journey B2B
Welche Phasen durchläuft ein Kunde? Im Bereich des Marketings gibt es eine Begrifflichkeit, die von großer Wichtigkeit ist. Die Customer Journey, User Journey oder Buyers Journey beschreibt die verschiedenen Phasen, die ein Kunde oder Käufer auf seinem Weg zum Kauf eines Produkts durchläuft. Dabei wird zwischen der Customer Journey im B2B und im B2C unterschieden, da sie sich in beiden etwas unterschiedlich gestaltet. Der Grund dafür ist, dass auf der Kundenseite meist mehrere Protagonisten zu finden sind, mit unterschiedlichen Anforderunge…

Das könnte Sie auch interessieren:

OLG Düsseldorf: Usenet-Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen
OLG Düsseldorf: Usenet-Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen
Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07 entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht. Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia ermittelt, dass über einen Newsser…
Bild: Informationen zu Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical und Scottish Widows
Informationen zu Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical und Scottish Widows
Auch im Jahr 2026 müssen viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer mit Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical Investment Group Ltd., die heute von der Scottish Widows Europe S.A. geführt werden, feststellen, dass der Inhalt und der Verlauf dieser Verträge nicht der Darstellung bei Vertragsabschluss und ihren Erwartungen entspricht. Da es sich um sehr spezielle Lebensversicherungsverträge handelt, ist es wichtig, sich bei Problemen an eine Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, die nicht nur über einschlägige Erfahrungen verfü…
VW Dieselskandal: Mehr als 60 VW-Urteile sprechen Deliktzinsen zu (§ 849 BGB) -Liste downloaden
VW Dieselskandal: Mehr als 60 VW-Urteile sprechen Deliktzinsen zu (§ 849 BGB) -Liste downloaden
Zunehmend erkennen die Obergerichte nicht nur einen Schadensersatzanspruch gegen VW wegen sittenwidriger Schädigung an - wie auch das Kammergericht in Berlin in der mündlichen Verhandlung am 20.8.19 - sondern als zusätzlichen Schadenausgleich sehen vor allem die Landgerichte auch den sog. Deliktzins für die Entziehung des Kaufpreises an. Im VW Skandal haben zur Zinszahlung nach § 849 BGB z.B. folgende Landgerichte entschieden (vollständige berichtigte Liste per 29.8.19 steht zum Download bereit unter https://ra-schmidt.jimdo.com/mehr-als-60-…
EUGH Urteil gegen Safe Harbor (Teil 3)
EUGH Urteil gegen Safe Harbor (Teil 3)
Ist das EUGH Urteil gegen Safe Harbor bahnbrechend? Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Die Fachpresse ist voll von diesem Urteil. Welche Bedeutung hat das Urteil für uns? Wird es unsere Arbeit beeinflussen? Philipp von der Brüggen (technology marketing People gmbh) interviewt einen der führenden Anwälte im Bereich Internet & E-Commerce Stefan Schicker (SKW Schwarz Rechtsanwälte).
EUGH Urteil gegen Safe Harbor (Teil 4)
EUGH Urteil gegen Safe Harbor (Teil 4)
EUGH Urteil gegen Safe Harbor: Was tun die EU Datenschutzbehörden jetzt? Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Die Fachpresse ist voll von diesem Urteil. Was bedeutet dieses Urteil für die Datenschutzbehörden? Wie werden sie es interpretieren und umsetzen? Philipp von der Brüggen (technology marketing People gmbh) interviewt einen der führenden Anwälte im Bereich Internet & E-Commerce Stefan Schicker (SKW Schwarz Rechtsanwälte).
Bild: Weitere Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR.Bild: Weitere Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR.
Weitere Erfolge für Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR.
Das Oberlandesgericht Bamberg geht ebenfalls von der Fehlerhaftigkeit der in der Vergangenheit verwendeten Widerrufsbelehrung aus. München, 14.10.2011 – Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, hat die Multi Advisor Fund I GbR vor dem OLG Bamberg die gegen ein Urteil des Landgerichts Hof eingelegte Berufung in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Das Landgericht Hof hat mit Urteil vom 10.08.2011 eine Klage der Multi Advisor Fund I GbR gegen einen von der Kan…
BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
BGH Urteil bestätigt Unwirksamkeit einiger Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.0…
Pressemitteilung zum ersten Urteil in der Steueraffäre ,Lichtenstein'
Pressemitteilung zum ersten Urteil in der Steueraffäre ,Lichtenstein'
Das Urteil ist juristisch zu begrüßen, ethisch nicht unbedingt. Steuerhinterziehung ist ein Strafdelikt. Das Urteil trägt dem Rechnung. Die Strafe ist einerseits mild, denn der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, andererseits sehr hoch, der Verurteilte wird mit 7,5 Millionen Bußgeld empfindlich in seinem Geldbeutel getroffen. Damit scheint das Urteil eine abschreckende Wirkung zu verfolgen. Anderen Spitzenverdienern wird mit diesem außergewöhnlichen Urteil klar gemacht: sie können in unserem Lande nicht machen, was sie wollen. Das mag juris…
Abgasskandal: Schadensersatz auch bei Erwerb des Fahrzeugs nach 2015/2016?
Abgasskandal: Schadensersatz auch bei Erwerb des Fahrzeugs nach 2015/2016?
Zahlreiche Oberlandesgerichte verneinen Schadensersatzansprüche im sog. Abgasskanal“, wenn das Fahrzeug erst im Jahr 2015/2016 oder später erworben wurde, weil bereits seit Ende 2015 in der Presse flächendeckend über den Abgasskandal berichtet worden sei und die Hersteller ausreichende Maßnahmen ergriffen hätten, um weitere Schäden zu vermeiden (siehe u. a. OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2019, 10 U 199/19; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2019, 13 U 156/19; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2019, 2 U 94/18; OLG Köln, Urteil vom 06.06.2019, 24…
VW Urteile rechtskräftig: VW gibt im VW Skandal auf und zahlt Schadensersatz inkl. Deliktzinsen
VW Urteile rechtskräftig: VW gibt im VW Skandal auf und zahlt Schadensersatz inkl. Deliktzinsen
Die Rechtsanwälte Thomas Schmidt aus Kleinmachnow und Frederik Wietbrok aus Hamburg berichten, das VW zunehmen die Segel streicht. VW erkennt zunehmen den Schadensersatzanspruch in Höhe des Kaufpreises - abzüglich Nutzungsentschädigung - einschließlich Deliktzinsen in Höhe von 4 % auf den vollen Kaufpreis seit Kaufdatum durch Rücknahme seiner Berufungen an. Dadurch erzielen die Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises fast in voller Höhe - bei sehr alten Autos aus dem Jahre 2009 sind die Zinsen so hoch, dass die Gesamtsumme den vollen Kaufprei…
Sie lesen gerade: Cookiebot-Urteil: Das müssen Sie wissen