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Jörg Nobis: „Angespannte Wohnungsmärkte – Regulierungswahn ist keine Lösung“

26.08.202117:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) ur Plenardebatte zum Bauland-Mobilisierungsgesetz erklärt der Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Jörg Nobis, in seiner Rede:

„Das Bauland-Mobilisierungsgesetz ist ein Etikettenschwindel sondergleichen – durch dieses Gesetz wird nämlich keine einzige Wohnung neu gebaut, und zwar ganz gleich, ob Sie die darin vorgesehene Ermächtigung nutzen oder nicht. Das Gesetz ist erst am 23. Juni in Kraft getreten und soll nach der Vorstellung der SPD jetzt möglichst schnell in Schleswig-Holstein Wirkung entfalten.

Es teilt dabei Wohnraum in guten und schlechten: Mietwohnungen in möglichst großen Anlagen sind guter Wohnraum, Eigentumswohnungen sind per se schlecht. Deutschland ist nach wie vor Mieterland – bei der Eigentumsquote sind wir im europäischen Vergleich Schlusslicht: Mit 51 Prozent liegt Deutschland auf dem letzten Platz in der EU. Der Mittelwert liegt bei 70 Prozent, Rumänien kommt als Spitzenreiter auf fast 96 Prozent, unser Nachbar Frankreich immer noch auf 65 Prozent. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wäre ein Baustein auf dem Weg von einem Mieterland zu einer Nation von Wohneigentumsbesitzern. Warum man dies – wie es das Gesetz vorsieht – an einer Quote festmachen will, erschließt sich nicht.

In ‚angespannten Wohnungsmärkten‘, die nach Auffassung der SPD die Regierung jetzt definieren soll, müssen nämlich Wohnungen an Zweidrittel der Mieter veräußert werden, ansonsten ist ein Verkauf grundsätzlich untersagt. So entziehen Sie präventiv dem Markt Eigentumswohnungen. Das ist das völlig falsche Signal, wenn man Eigentumsbildung fördern möchte!

Eine weitere Konsequenz der Ausweisung von ‚angespannten Wohnungsmärkten‘ durch Landesverordnungen ist in diesen Gebieten die Möglichkeit für das Verhängen des sogenannten ‚erweiterten Baugebots‘. Derartige Baugebote kann man schon grundsätzlich deshalb ablehnen, weil sie weitreichende finanzielle Entscheidungen einzelner vom Zustand des örtlichen Wohnungsmarktes abhängig machen und massiv in die Eigentumsrechte von Bürgern eingreifen.

Aber selbst, wenn man dies ignoriert: Die Grundlage dafür ist im Gesetz nicht ausreichend klar definiert. Die Möglichkeit für Kommunen, Quasi-Enteignungen vorzunehmen, beruht dann auf einer Landesverordnung, die ihrerseits auf einer sehr auslegungsbedürftigen Formulierung im Baugesetzbuch beruht. Das wird absehbar zu einer Klagewelle führen!

Das Ziel, kurz- bis mittelfristig Wohnraum zu schaffen, wird auf diesem Zwangsweg jedenfalls nicht funktionieren. Wer wirklich sowohl die Eigentumsquote erhöhen möchte als auch neuen Wohnraum schaffen, der muss erstens dafür sorgen, dass die Kaufnebenkosten sinken. Wir haben hier gestern über die Grunderwerbsteuer diskutiert. Die Abschaffung der Grundsteuer für jegliches selbstgenutzte Wohneigentum ist ein Schritt, den wir als AfD fordern.

Zweitens fordern wir die Reduktion der überzogenen Standards und Vorgaben und die Streichung der Energieeinsparverordnung. Weniger Kosten beim Bau erleichtert den Bau von mehr Wohnraum. Das gilt für Wohnungsgesellschaften genauso wie für private Häuslebauer.“

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