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Claus Schaffer: „Der Rechtsstaat wird so zum Corona-Regime“

04.08.202110:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung bereits ab Mitte September die Corona-Regeln für alle Bundesbürger „unabhängig von der Inzidenz“ zu verschärfen. Ungeimpften droht dann der Ausschluss an weiten Teilen des öffentlichen Lebens, auch negative Tests sollen daran nichts ändern. Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt dazu:

„Wurde die Impfpflicht noch im vergangenen Jahr als ‚Fake News‘ und ‚Verschwörungstheorie‘ bezeichnet, befinden wir uns aktuell in der konkreten Umsetzung einer Impfpflicht. Denn nichts anderes bedeutet es, wenn rund 32 Millionen ungeimpfte Staatsbürger losgelöst von Inzidenzwerten oder Testergebnissen die Teilhabe an weiten Teilen des öffentlichen Lebens verwehrt würde. Die Pläne des Gesundheitsministers Spahn und der Bundesregierung, aus der ‚3G-Regel‘, wonach Geimpften, Genesenen und Getesteten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird, soll nun die ‚2G-Regel werden‘. Im Klartext heißt das: Ungeimpften Menschen würde die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt werden.

Inzidenzen und Krankenhausauslastungen sollen zur Bewertung herangezogen werden, doch dies ruft Erinnerungen an die Tricksereien um die Kapazitäten der Intensivstationen (ITS) wach. Tatsächlich waren entgegen der medialen Darstellung in der gesamten Corona-Pandemie die Intensivstationen mit Ausnahme vereinzelter Kliniken niemals ausgelastet. Die Zahl der freien ITS-Betten ist zwischen den Infektions-Wellen etwa so hoch wie zu den Corona-Spitzenzeiten, wie das Intensivregister klar belegt hat. In Schleswig-Holstein sind aktuell 588 ITS-Betten belegt, zur Spitze der Corona-Welle am 31. Januar 2021 waren es 566 ITS-Betten, der Anteil der Covid19-Fälle daran war zu keinem Zeitpunkt maßgeblich.

Zur Erinnerung: Wenn der Staat Grund- und Freiheitsrechte seiner Bürger einschränken will, so muss er dies kraft Gesetzes anhand konkreter Gefahren in angemessener und geeigneter Form tun. Wird nun weder ein regional bedeutsames Infektionsgeschehen mit konkreten Gefahren für die Allgemeinheit noch eine Infektionsgefahr bei einem Bürger aufgrund eines negativen Tests nachgewiesen, sind Grundrechtseingriffe schlicht verfassungswidrig. Die jetzt öffentlich gewordenen Pläne der Bundesregierung wischen unsere Grund- und Freiheitsrechte beiseite, als handele es sich beim Grundgesetz um eine Sammlung unverbindlicher Empfehlungen. So wird aus einem Rechtsstaat ein Corona-Regime.Das werden wir nicht unwidersprochen hinnehmen!“

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