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Claus Schaffer (AfD): „Alle Corona-Toten müssen rechtsmedizinisch untersucht werden“

23.04.202009:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Claus Schaffer (AfD): „Alle Corona-Toten müssen rechtsmedizinisch untersucht werden“
Claus Schaffer, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag
Claus Schaffer, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag

(openPR) Claus Schaffer zu den aktuellen Corona-Fallzahlen für Schleswig-Holstein:

„Alle Todesfälle, die unter Corona-Verdacht stehen, müssen rechtsmedizinisch untersucht werden“

Kiel, 22. April 2020 Die Landesregierung veröffentlicht täglich die Zahl der in Schleswig-Holstein gemeldeten Corona-Fälle, darunter auch die Zahl der verzeich-neten Todesfälle. Bislang sollen demnach 79 Menschen im Land am Corona-Virus verstorben sein, sieben davon allein in der Altenpflegeeinrichtung in Rümpel, Kreis Stormarn. Claus Schaffer, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:



„Alle Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die die Landesregierung zur Verlang-samung der Ausbreitung des Coronavirus in Schleswig-Holstein verhängt, müssen stets verhältnismäßig sein – so verlangt es das Grundgesetz. Um dies zu gewährleisten, muss die Landesregierung fortlaufend prüfen, ob die verhängten Maßnahmen tatsächlich noch geeignet, erforderlich und geboten sind, um das damit verfolgte Ziel zu erreichen. Eine genaue Kenntnis der Faktenlage ist dafür unabdingbare Voraussetzung. Leider fehlt es der Landesregierung daran immer noch.

So ist ihr bis heute weder die genaue Anzahl der bereits getesteten Personen bekannt, noch hat sie wissenschaftlich begründete Stichproben und Reihentestungen angedacht. Beides wäre erforderlich, um eine statistisch valide Auskunft darüber geben, in welchem Umfang die Bevölkerung in Schleswig-Holstein tatsächlich durch die Ausbreitung des Coronavirus betroffen ist. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) gibt sich stattdessen mit einer ‚Hochrechnung‘ möglicher Tests zufrieden.

Weitere wichtige epidemiologische Erkenntnisse ließen sich zudem aus den Todesfällen selbst gewinnen. Hierzu müsste jeder Corona-Infizierte, der verstirbt, einer Obduktion unterzogen werden, So ließe sich nicht nur das Virus als eigentliche Todesursache nachweisen, sondern auch dessen Wirkungsweise weiter erforschen.

Dass die Landesregierung kein besonderes Interesse daran zeigt, die eigene Erkenntnis-lage zu Corona in dieser Weise zu verbessern, ist nicht akzeptabel. Denn die Frage, ob die massiv in die Grundrechte eingreifenden Infektionsschutzregeln in Schleswig-Holstein demnächst weiter gelockert oder gar verschärft werden, darf die Landesregierung allein auf Basis valider Daten, Zahlen und Fakten treffen, nicht im Blindflug.

Deshalb fordern wir Gesundheitsminister Garg auf, alles zu tun, was erforderlich und möglich ist, um diese notwendigen Daten, Zahlen und Fakten zu erhalten. Dazu gehört insbesondere, dass alle Personen, die als Corona-Totein die Statistik aufgenommen werden sollen, zuvor obduziert werden. Ferner müssen die Corona-Tests in Schleswig-Holstein massiv ausgeweitet werden. Vorrangig und regelmäßig sind jene Menschen zu testen, die berufsbedingt in engen Kontakt zu anderen Menschen treten, insbesondere alle Personen, die im Gesundheits-, Rettungs- und Pflegebereich arbeiten, sowie Lehrer, Polizisten und im Einzelhandel Tätige.“


Weitere Informationen:

• tagesschau.de-Artikel „Obduktion von Corona-Opfern: Von den Toten lernen“ vom 21. April 2020:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-obduktionen-103.html

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