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SACHGRUNDLOSE BEFRISTUNG:

26.04.202108:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) PRESSEMITTEILUNG:

DIE WILLKÜRLICHE BEFRISTUNG BEI ARBEITSVERTRÄGEN SOLL PER GESETZ EINGEDÄMMT WERDEN

Die bis zu dreimaligen Verlängerungen von sachgrundlosen Befristungen, genauso wie Kettenbefristungen bei befristeten Arbeitsverträgen sollen alsbald der Vergangenheit angehören, so Ralf Wiegelmann, Unterbezirksvorsitzende der AfA Waldeck-Frankenberg u. stv. AfA-Bezirksvorsitzende in Hessen-Nord.

Bereits im Koalitionsvertrag der laufen Legislaturperiode, haben SPD und CDU/CSU in eben selbigen vereinbart, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen einzuschränken. Schon lange kämpft die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD für eine solche Neujustierung.

Konkret plant Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wieder zur Ausnahme zu machen und auch sogenannte Befristungsketten, die durch eine Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge entstehen, zu begrenzen.

Ralf Wiegelmann, Unterbezirksvorsitzende der AfA Waldeck-Frankenberg u. stv. AfA-Bezirksvorsitzende in Hessen-Nord weiter, es ist in dieser Thematik noch viel Luft nach oben, aber es zumindestens ein richtiger und wichtiger Schritt zum Wohle der Arbeitnehmerschaft.

Wiegelmann weiter, die Häufigkeit und Dauer von sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnissen müssen in Zukunft eine Eindämmung finden, da eben diese einerseits im Koalitionvertrag vereinbart wurde und anderseits längst überfällig ist.

CDU und CSU müssen nun Farbe bekennen.

Ursprünglich waren befristete Arbeitsverträge als Ausnahme gedacht. Heute jedoch werden sie zu oft vor allem als verlängerte Probezeit eingesetzt. Für Katja Mast, Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, ist das Missbrauch.

Konkret plant der SPD-Politiker die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wieder zur Ausnahme zu machen und auch sogenannte Befristungsketten, die durch eine Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge entstehen, zu begrenzen. Denn trotz guter konjunktureller Lage waren 37 Prozent der Neueinstellungen im Jahr 2019 nur befristet (IAB-Betriebspanel 2019). Besonders betroffen: junge Menschen.

Darüber hinaus sieht der nun durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, SPD vorgelegte Gesetzentwurf vor, das eine Befristung nur noch einmal statt bis zu dreimal verlängert werden kann. Ebenfalls soll der Anteil der Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 75 Arbeitnehmern auf maximal 2,5 Prozent begrenzt werden.

Sachgrundlose Befristungen bedeuten Unsicherheit und oft weniger Einkommen. Zudem seien viele Befristungen nicht betrieblich notwendig, „sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes“. Deshalb sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden, „Befristungen deutlich zurückzudrängen“, so Ralf Wiegelmann, Unterbezirksvorsitzende der AfA Waldeck-Frankenberg u. stv. AfA-Bezirksvorsitzende in Hessen-Nord.

Menschen müssten „mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken können“, heißt es dazu in dem entsprechenden Gesetzentwurf. Befristete Arbeitsverträge verlagerten die Unsicherheit über den zukünftigen Arbeitsbedarf von Arbeitgeber*in auf die Arbeitnehmer*innen.

Gerade Perspektiven und Planbarkeit seien für Arbeitnehmer*innen auch gerade angesichts der Corona-Pandemie dringend nötig, so Wiegelmann

Sicherheit statt Planlosigkeit

Nach den Plänen von Hubertus Heil soll die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelte Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes künftig nur noch für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig sein. Arbeitgeber*innen, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmer*innen beschäftigten, dürfen danach künftig maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmer*innen sachgrundlos befristen.

Auch sollen Kettenbefristungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) weiter begrenzt werden. Für Befristungen mit Sachgrund, z.B. eine befristete Vertretung für Beschäftigte in Eltern- oder Pflegezeit, bei Krankheit oder Sonderurlaub, gibt es bisher keine gesetzliche Höchstdauer. Um auch hier Kettenbefristungen zu vermeiden, werden befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt. Dabei sind auf die Höchstdauer von fünf Jahren auch Zeiten anzurechnen, in denen Arbeitnehmer*innen demselben Arbeitgeber als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer überlassen war.

Vorgesehen ist auch, Kettenbefristungen bei befristeten Arbeitsverträgen auf maximal fünf Jahre zu begrenzen. Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht darüber hinaus vor, dass die Arbeitszeit von Leiharbeitern bei einer Festanstellung auf diese fünfjährige Höchstdauer anzurechnen ist.

Ob dieser Gesetzentwurf in der laufenden Legislatur noch umgesetzt werden kann, ist fraglich.

Die Union zeigt Widerstand.

Bereits in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD waren die sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge wie auch die befristeten Arbeitsverträge sehr umstritten. Aus der SPD gab es erst die Zustimmung für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen unter den Bedingungen, die befristeten Arbeitsverträge einzudämmen, so Ralf Wiegelmann, Unterbezirksvorsitzende der AfA Waldeck-Frankenberg u. stv. AfA-Bezirksvorsitzende in Hessen-Nord.

Auch DGB-Chef Reiner Hoffmann setzt auf die Koalitionsvertragstreue der Union und erwartet, dass der Gesetzentwurf zeitnah in ein Gesetz gegossen wird.

Weitere Informationen über die Arbeit der AfA in Waldeck-Frankenberg erhalten Sie stets gut aufbereitet unter www.afa-waldeck-Frankenberg , bei Facebook   AfA Waldeck – Frankenberg | Facebook 

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