openPR Recherche & Suche
Presseinformation

§19 ErbStG verstößt gegen Art. 3 Grundgesetz

(openPR) Nach einem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10 / 02) ist das geltende Erbschaftssteuersystem zur Erhebung der Erbschaftssteuer verfassungswidrig, da ein einheitlicher Steuerersatz auf unterschiedlich bewertete wirtschaftliche Einheiten oder Wirtschaftsgüter angewendet wird.

Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eine Vorlage des Bundesfinanzhofes:
Eine Frau hatte eine Wohnung von ihrer Tante geerbt. Die Erbtante hatte die Wohnung voll abbezahlt. Sie verstarb aber, bevor sie in das Grundbuch eingetragen werden konnte. Die Nichte erbte daher nicht die Wohnung direkt, sondern nur den Anspruch auf Eintragung in das Grundbuch.
Ein Anspruch auf Eintragung in das Grundbuch wird nach geltendem Erbschaftssteuerrecht nicht wie eine Immobilie bewertet, sondern wie Bargeld. Vererbtes Bargeld wird aber nach geltendem Recht weitaus höher besteuert als eine vererbte Immobilie.

Das Bundesverfassungsgericht nahm diese Vorlage des Bundesfinanzhofes zum Anlass, die Regelungen des Erbschaftssteuergesetzes unter die Lupe zu nehmen. Die Verfassungsrichter kamen zu dem Ergebnis, dass die jetzigen Regelungen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen. Insbesondere sei die ungleiche Bewertung verschiedener Vermögensarten wie Geld, Betriebsvermögen, Immobilien oder land- und forstwirtschaftliche Vermögen verfassungswidrig. Da beispielsweise bei der Bewertung von Betrieben der Steuerbilanzwert als Grundlage für die Erbschaftssteuerfestsetzung herangezogen werden würde, sei es Betrieben möglich, sich durch Abschreibungen und der Bildung stiller Reserven „arm“ zu rechnen. Diese Möglichkeit habe der Erbe eines Sparkontos nicht.

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete daher den Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2008 ein gerechteres und verständlicheres Erbschaftssteuersystem einzuführen. Der Gesetzgeber dürfe aber weiterhin bestimmte Gruppen erbschaftssteuerlich begünstigen, solange dies durch „ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt“ sei.

Bis zum 31. Dezember 2008 bleibt die bisher geltende Regelung aber anwendbar. Dies sie ausnahmsweise notwendig, um einen Zustand der Rechtsunsicherheit zu vermeiden, so das Bundesverfassungsgericht.

Diana Römhild
- Rechtsanwältin-

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 120903
 110

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „§19 ErbStG verstößt gegen Art. 3 Grundgesetz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von RAe Hänssler & Häcker-Hollmann

LG Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
LG Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
LG Düsseldorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken einer Beteiligung an der Medico Immobilien Fonds Nr. 33 KG zur Zahlung von Schadensersatz In einem von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Düsseldorf am 14.02.2008 (AZ: 3 O 778/04) die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG zur Zahlung von Schadensersatz , Zug um Zug gegen Abtretung der Gesellschaftseinlage verurteilt. Der Kläger hatte sich im Jahre 1994 am dem Medico Immobilien Fonds Nr. 33…
Schlussanträge des Generalanwalts vor dem EuGH- Widerruf nach Rückzahlung des Darlehensbetrages noch möglich
Schlussanträge des Generalanwalts vor dem EuGH- Widerruf nach Rückzahlung des Darlehensbetrages noch möglich
Am Mittwoch, den 21.November 2007 hat der Generalanwalt Poiares Maduro dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Schlussanträge zu dem Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgelegt. Vorausgegangen war die Klage einer Immobilienfondsanlegerin, die im Jahr 1992 zur Finanzierung ihrer WGS Fondsanteile ein Darlehen aufnahm. Die Feststellung, dass die monatlichen Ausschüttungen sich verringerten und damit zur Deckung eines wesentlichen Teils der Darlehenszinsen nicht mehr ausreichten, veranlassten die Klägerin…

Das könnte Sie auch interessieren:

Verfassungswidrigkeit des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes möglich
Verfassungswidrigkeit des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes möglich
… führen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) soll durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt haben, ob das ErbStG in der Fassung von 2009 in einzelnen Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für den Klärungsbedarf durch das Bundesverfassungsgericht …
Erste umfassende Buchveröffentlichung zur Erbschaftsteuerreform 2008 - Kritik und wichtige Hinweise
Erste umfassende Buchveröffentlichung zur Erbschaftsteuerreform 2008 - Kritik und wichtige Hinweise
Der Entwurf der Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) durch das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) vom 4.10.2006 sowie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7.11.2006 zur Verfassungswidrigkeit der Wertermittlungsmethoden des ErbStG lassen das Dickicht der Entscheidungsfindung …
Bild: Zur Schenkungsteuer bei überhöhten ZuwendungenBild: Zur Schenkungsteuer bei überhöhten Zuwendungen
Zur Schenkungsteuer bei überhöhten Zuwendungen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16) Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu …
Bild: Pingeliger Fiskus: Das Finanzamt nimmt’s bei der Steuerbefreiung geerbten Wohneigentums ganz genauBild: Pingeliger Fiskus: Das Finanzamt nimmt’s bei der Steuerbefreiung geerbten Wohneigentums ganz genau
Pingeliger Fiskus: Das Finanzamt nimmt’s bei der Steuerbefreiung geerbten Wohneigentums ganz genau
… nicht ausreichend. Auch die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an eine nahe Angehörige stelle keine Selbstnutzung im Sinne von § 13 des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG) dar. „Wer die steuerliche Begünstigung nach § 13 ErbStG in Anspruch nehmen will, muss schnellstmöglich seinen Hauptwohnsitz in die ererbte Immobilie verlagern“, kommentiert Bernhardt …
Bild: Hilfsmittel für die Vermögens- und UnternehmensnachfolgeBild: Hilfsmittel für die Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Hilfsmittel für die Vermögens- und Unternehmensnachfolge
In dem aktualisierten „Praxiskommentar ErbStG und BewG“ erläutern renommierte Autoren viele Fragen rund um Erbschaftsteuer und Bewertung und nehmen dabei besonders Bezug zur Unternehmensnachfolge. Mit-Herausgeber ist Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel aus Düsseldorf. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Christopher Riedel tritt nicht …
Bild: Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen mindern den Wert eines NießbrauchsrechtsBild: Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen mindern den Wert eines Nießbrauchsrechts
Vorbehaltene Zins- und Tilgungsleistungen mindern den Wert eines Nießbrauchsrechts
… entschieden, dass bei einer Grundstücksübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch die vom Nießbraucher weiterhin zu tragenden Zins- und Tilgungsleistungen den nach § 10 Abs. 5 ErbStG zu berücksichtigenden Wert des Nießbrauchsrechts mindern. Aus der Pressemitteilung des FG Münster Nr. 17/2020 vom 02.10.2020 ergibt sich: Der Kläger hatte von seiner Mutter …
Bild: Schenkung bei Übertragung von UnternehmensanteilenBild: Schenkung bei Übertragung von Unternehmensanteilen
Schenkung bei Übertragung von Unternehmensanteilen
… einer Kapitalgesellschaft durch die unentgeltliche Leistung eines Mitgesellschafters oder eines Dritten, liegt gemäß § 7 Abs. 8 Satz 1 Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) aus steuerlicher Sicht eine Schenkung vor, die entsprechend besteuert wird, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Steuerrecht berät. Als …
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz möglicherweise doch verfassungswidrig
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz möglicherweise doch verfassungswidrig
… R 9/11) beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut in Frage gestellt, dass das ErbStG in der Fassung von 2009 mit einzelnen Vorschriften gegen den im Grundgesetz verankerten Allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Der BFH geht davon aus, dass insbesondere einige Steuervergünstigungen über das frühere Recht hinausgehen und sogar eine vollständige …
Bild: BVerfG entscheidet noch im 1. Halbjahr 2014 über die steuerbegünstigte Übertragung von BetriebsvermögenBild: BVerfG entscheidet noch im 1. Halbjahr 2014 über die steuerbegünstigte Übertragung von Betriebsvermögen
BVerfG entscheidet noch im 1. Halbjahr 2014 über die steuerbegünstigte Übertragung von Betriebsvermögen
… Verschonungsregelungen sind in den §§ 13 a, 13 b und 19 a des ErbStG geregelt, die nun vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden. Nach mehrheitlicher Ansicht wird das Bundesverfassungsgericht hier „nur“ zu einem Verfassungsverstoß und nicht zur Nichtigkeit der einschlägigen Nornen kommen. Was heißt das für …
Bild: Nichtangabe einer Vorschenkung erfüllt den Tatbestand der Hinterziehung von SchenkungssteuerBild: Nichtangabe einer Vorschenkung erfüllt den Tatbestand der Hinterziehung von Schenkungssteuer
Nichtangabe einer Vorschenkung erfüllt den Tatbestand der Hinterziehung von Schenkungssteuer
BGH 10.2.15, 1 StR 405/14, § 14 ErbStG bestimmt zehn Jahre als die relevante Zeitspanne für die Vorschenkung. Wenn die Schenkungssteuererklärung allerdings angibt, keine Vorschenkung durch den Schenker im fraglichen Zeitraum erhalten zu haben, liegt damit eine unrichtige Angabe zu einer steuerer-heblichen Tatsache i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr.1 AO vor. Wurden …
Sie lesen gerade: §19 ErbStG verstößt gegen Art. 3 Grundgesetz