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Werbung für Rechtsanwälte und Steuerberater

16.02.200701:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Werbung für Rechtsanwälte und Steuerberater
Neon-Paragraph ca. 36 x 61 cm (Breite x Höhe), sehr hell und weit sichtbar
Neon-Paragraph ca. 36 x 61 cm (Breite x Höhe), sehr hell und weit sichtbar

(openPR) Rechtsberufe unterliegen wie Ärzte und Behörden gewissen Werbebeschränkungen. Deshalb ist es manchmal schwerer als erwartet den richtigen Fachanwalt oder Steuerberater in der Nähe zu finden. Ab sofort können aber alle Anwalts- und Steuerberaterkanzleien ähnlich wie Zahnärzte mit einen hell leuchtenden Neonsymbol ihren Klienten den Weg weisen. Ein großes Paragraphen-Zeichen wird steckerfertig von der Neon-Handelsvertretung Hamburg in der Rahlstedter Straße geliefert und bei Bedarf gleich angeschlossen. Der Anschluß ist jedoch selbst für den Laien ein kinderspiel: Das Neonschild wird hingestellt oder an einem Deckenhaken aufgehangen und braucht nur noch mit einer gewöhnlichen 220V Steckdose verbunden werden. Der Stromverbrauch ist Dank neuester Technologie ähnlich gering wie bei einer Energiesparlampe. Standardmäßig sind die Neonfarben hellblau oder weiss, aber auch Sonderfarben oder Wunschmotive lassen sich gegen einen geringen Aufpreis herstellen.
Infos unter www.neontrend.de/html/paragraph.htm

Pressekontakt und Bestellung:
Neonhandelsvertretung Hamburg
c./o. Medienvertretung Hamburg
Herr Andre Schellenberg
www.Neontrend.de
22149 Hamburg Rahlstedt
Tel. 040 69691518

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