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Manager dürfen Sicherheitsfragen bei Aufzügen nicht ignorieren

14.02.200710:54 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Aufzüge können für ihre Eigentümer ein immenser Risikofaktor sein. Denn die Haftung für einen sicheren Betrieb wurde massiv verschärft – bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Was viele nicht wissen: Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen alle Aufzüge geprüft worden sein. Für diese neue Gefährdungsbeurteilung sind die Immobilieneigentümer in Eigenregie verantwortlich.



Eingequetschte Gliedmaßen, tödliche Verletzungen von Nutzern und Wartungsmonteuren zu vermeiden, ist eines der Ziele der bereits seit 2002 geltenden Betriebssicherheitsverordnung, deren Übergangsfristen jetzt auslaufen. „Aufzüge müssen daher künftig dem Stand der Technik entsprechen“, erläutert Lars Bollensen, Fachanwalt für Baurecht von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Hamburg, „und das sind deutlich höhere Anforderungen als bisher“. Um das zu erreichen, hat der Gesetzgeber Eigentümer, Geschäftsführer und Manager in die Pflicht genommen. Bollensen: „Die Führungspersonen des Unternehmens tragen heute die alleinige Verantwortung für die von ihnen eingesetzten Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen.“

Wurden Betreiber von Aufzügen früher durch die TÜV-Abnahme im Hinblick auf Haftungsfragen entlastet, müssen sie nun selber tätig werden. Und das umfasst neben der Gefährdungsbeurteilung und notwendigen Instandsetzungsarbeiten auch den Aufbau einer innerbetrieblichen Organisation, welche die Einhaltung der Pflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung in Zusammenarbeit mit den technischen Abteilungen sicherstellt. Mit bloßem Delegieren ist es dabei nicht getan. „Das Management muss delegierte Aufgaben kontrollieren, das eingesetzte Personal stichprobenhaft überwachen und für eine ordnungsgemäße Dokumentation der durchgeführten Überprüfungen sorgen, will es Regresse oder strafrechtliche Sanktionen vermeiden“, betont Bollensen. „Immerhin drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.“

Das ist kein einfaches Unterfangen, sind doch ca. 50 % aller in Deutschland betriebenen rund 600.000 Aufzüge älter als 20 Jahre. Je nach Alter und Zustand der Anlagen liegen die Nachrüstkosten zwischen 3.000 und 8.000 €, beziffert der auf Aufzüge spezialisierte Consultant Oliver H. Hundt aus Hamburg das notwendige Investitionsvolumen. Bei sehr alten Anlagen kann es noch deutlich teurer werden. Typische Mängel sind u.a.: veraltete Lichtschranken an den Türen, offene Quetsch- und Scherstellen, fehlende Sicherheitsbremsen oder Notrufleitsysteme. Liegt die bis Ende 2007 notwendige Gefährdungsbeurteilung vor, müssen die festgestellten Schwachstellen je nach Risikoklassifikation in den nächsten Jahren beseitigt sein.

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Rechtsanwalt Lars Bollensen
F P S FRITZE PAUL SEELIG
Große Theaterstraße 42
D-20354 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 | 37 89 01 - 39
Fax: +49 (0) 40 | 36 62 98
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