(openPR) Jede Webseite sollte einen barrierefreien Zugang zu Internet-Angeboten gewähren. Die Umsetzung, Gestaltung und Anforderungen orientieren sich an den Vorgaben der BITV 2.0. Die konzeptionellen, technischen und gestalterischen Maßnahmen, die für das Erreichen der geforderten Bewertung nötig sind, werden bei der Gestaltung und Umsetzung berücksichtigt.
Eine barrierefreie Webseiten muss sich responsiv verhalten, um sowohl auf Desktop-Computer als auch mobilen Endgeräten vom Nutzer genutzt zu werden. Inhalte und Funktionen müssen sich gegebenenfalls in Optik und Verhalten anpassen. Die Spezifikationen, wie Leichte Sprache, Gebärdensprache, Vorlesen, Kontrast usw. werden auch berücksichtigt, um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten.
Vor der eigentlichen Prüfung empfiehlt sich die BITV-Selbstbewertung durchzuführen und somit auch die Webseite auf Tastaturbedienbarkeit, ohne CSS und ohne Bilder zu prüfen.
Eine gute Qualitätsprüfung zeigt, wo die Webseite und das Intranet Barrieren aufweisen und wo noch Handlungsbedarf besteht. Die Prüfung eignet sich sowohl zur Feststellung des aktuellen Grades der Barrierefreiheit als auch zur entwicklungsbegleitenden Qualitätssicherung. Diese Tests werden gemacht, um bestehende Mängel einer Webseite bzw. im Intranet zu identifizieren und korrigieren zu können. Bei dem abschließenden BITV-Test muss ein gutes Ergebnis (BITV-konform) erreicht werden. Der ausführliche Prüfbericht wird auf der Webseite veröffentlicht werden, um damit den erreichten Grad der Barrierefreiheit zu dokumentieren.
Beispiele für barrierefreie Webseiten:
https://t3-media.de/referenzen/landessportbund-niedersachsen-ev-lsbn.html
https://t3-media.de/referenzen/ev-kindergarten-holtrup.html










