(openPR) RE/MAX-Experte: „Jetzt die Weichen stellen!“
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer in ihrer jetzigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. „Das hat Auswirkungen für die Immobilienbesitzer“, sagt Markus Preller, Regionaldirektor Deutschland Südwest von RE/MAX, dem größten Immobiliennetzwerk der Welt. Bisher wurden Immobilien bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer meist nur mit etwa 50 bis 60 Prozent ihres Verkehrswertes angesetzt, während andere Vermögenswerte zu 100 Prozent versteuert wurden. Deswegen hat das Gericht dem Gesetzgeber aufgetragen bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu schaffen, die die Ungleichbehandlung bei der Erbschaftssteuer beseitigt. „Schenken und Vererben könnte bald deutlich teurer werden“, so Markus Preller. So lange die Berliner Koalition jedoch kein neues Gesetz verabschiedet hat, gilt das bisherige Recht. Deswegen rät Preller: „Schon jetzt die Weichen stellen und mit einer vorzeitigen Schenkung die Chance nutzen, innerhalb der Familie Steuern zu sparen.“
Allerdings überraschten die Karlsruher Richter mit einer weiteren Botschaft: Aufgrund der Bedeutung des Wohnraums für das Gemeinwohl sei prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, Erben von Immobilien besser zu stellen. Nur die derzeitige Variante sei verfassungswidrig. „Dies ist eine erfreuliche Entwicklung“, erklärt Preller und hofft, dass der Gesetzgeber die Anregungen der Verfassungsrichter bei der Neugestaltung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts entsprechend berücksichtigen wird.


















