(openPR) Die von der IG-Metall gestellte Forderung und die Aufregung in Wirtschaftskreisen darüber ist für den Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e.V. nur schwer verständlich.
Die Argumentation von Herrn Peters zeugt kaum von wirtschaftlichem Sachverstand.
Der IG-Metall Chef Peters versucht seine Behauptung, dass die Wirtschaft locker eine 6,5 prozentige Lohnerhöhung verkraften könne, mit der These zu belegen, dass die Metallindustrie 2007 zusätzlich 26 MRD Euro erwirtschaften werde. Die Lohnsteigerung habe jedoch nur ein Volkumen von 12 MRD. Diese 26 MRD Euro sind jedoch kein Gewinn, der zu verteilen wäre, sondern ein Mehrumsatz, von dem die aktuellen Lohn- und Produktionskosten noch abzuziehen sind. Gleichzeitig belasten diese 12 MRD Euro auch den bisherigen Umsatz, der in seiner Wettbewerbsfähigkeit um mindestens 6,5 Prozent geschmälert würde.
Darüber hinaus schreiben derzeit rund 18 Prozent der Betriebe in der metallverarbeitenden und Elektro-Industrie rote Zahlen. Deren Mitarbeiter müssten bei der Durchsetzung der Forderung noch mehr als bisher um ihren Arbeitsplatz fürchten.
Die Forderungen nach höheren Löhnen ist nicht per se falsch.
Herr Peters hat sicher Recht, wenn er bei stiegenden Umsätzen und vor allen Dingen steigenden Gewinnen eine gerechte und angemessene Lohnerhöhung fordert. Diese muss sich an der individuellen Situation der Unternehmen orientieren. Ein Unternehmen erzielt aus seiner Arbeit, vor allem aber aus der seiner Mitarbeiter, einen Gewinn. Die damit verbundene Verteilung von Gewinnen wäre nur dann auch in der Höhe von 6,5 Prozent gerecht, wenn auch der ökonomisch schwächste Mitarbeiter davon ökonomische Vorteile hätte. Das mag sicher gelten bei Betrieben, die außerordentliche Gewinne erwirtschaften. Wie aber will Herr Peters Mitarbeitern in misserfolgreichen Betrieben erläutern, dass eine Tariferhöhung ihnen tatsächlich Vorteile bringt?
Im Sinne einer Verteilungsgerechtigkeit ist es hier nicht gerecht, misserfolgreiche Unternehmen zu zwingen, sich im Lohnbereich genauso verhalten zu müssen, wie überdurchschnittlich erfolgreiche Unternehmen. Es ist gerecht Unterschiede machen zu dürfen, solange auch der Mitarbeiter in schwachen Betrieben davon einen Vorteil hat. Der Vorteil kann schon dadurch gegeben sein, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz behält, wenn in einer anderen Lohnsituation der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlieren würde.
Die Grundlage der Lohnforderung der IG-Metall muss der Wertschöpfungbeitrag sein.
Das Wort Leistung wird in der Bundesrepublik zumeist marxistisch definert als Maß der Erreichung von Zielvorgaben oder REFA: Menge der Arbeit in Zeiteinheit (physikalisch). Das ist zur Bewertung einer gerechten Entlohnung äußerst ungeeignet, denn ein Unternehmen wird nicht groß durch Leistung, sondern nur durch Wertschöpfung, also durch das, was das Unternehmen verkaufen kann. Ist das Produkt unverkäuflich ist der Wert des Produktes gleich Null. Letztlich muss die Gewerkschaftsforderung nachweisen, dass der Beitrag zur betrieblichen Wertschöpfung und der Marktwert der Mitarbeiter diese Lohnforderung rechtfertigen.
Auch die Argumentation nicht weniger Wirtschaftsführer ist für den EVW kaum nachvollziehbar.
Es macht wenig Sinn, die Lohnforderungen der IG-Metall abschmettern zu wollen mit der Beweisführung, dass dann in Polen die Löhne um 45 Prozent steigen müssten. Auch die Behauptung, dass eine Lohnsteigerung die Produktpreise in die Höhe treibt und damit die Wettbewerbsfähigkeit schmälert, ist nur dann richtig, wenn die Gewinne so gering sind, dass eine neue Verteilung nicht möglich ist. Die aktuelle Situation zeigt, dass nicht wenige Betriebe nicht nur den Umsatz, sondern vor allen Dingen ihre Gewinne deutlich erhöhen konnten. Es ist im Sinne des EVW nur gerecht, wenn diejenigen, die diese Gewinne möglich gemacht haben, angemessen daran beteiligt werden.
Die Forderung des Arbeitgeberpräsidenten Hundt ist zu unterstützen
Der EVW unterstützt ausdrücklich eine Lösung, die der differenzierten Situation in den einzelnen Betrieben stärker als in der Vergangenheit gerecht wird. Lohngerechtigkeit ist für den EVW immer dann gegeben, wenn die notwendigen Voraussetzungen einer Lohnerhöhung beiden Seiten, dem Arbeitgeber, wie dem Arbeitnehmer gerecht werden. Dazu ist es zwingend erforderlich, weitaus individueller als bisher Löhne zu gestalten. Dies sollten und müssen die IG-Metall und die Arbeitgeber in ihren Verhandlungen berücksichtigen.
Ulf D. Posé
(Präsident)





