(openPR) Unter der Adresse inkasso-telefon.de haben interessierte Händler ab sofort die Möglichkeit, Ihre zahlungsunwillige Kundschaft schneller als bisher und vor allem kostenlos per E-Mail mit einer sogenannten Inkasso-Mahnung an Ihre nach wie vor bestehende Zahlungspflicht zu erinnern.
Eine vorbeugende Maßnahme sowie einen zusätzlichen Schutz für die Zukunft bietet auch der zum Download angebotene und ebenfalls kostenlose Zahlungsaufallbutton, welcher bei Bedarf jederzeit problemlos auf der Startseite, Warenkorb. etc. platziert werden kann.
Vor fast 20 Jahren wurde der Grundstein für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens gelegt. Die Zeichen der Zeit, den stetig wachsenden Bedarf an externer Forderungsbeitreibung abzudecken, waren bereits zu diesem Zeitpunkt erkannt.
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Unternehmerischer Weitblick und auf die Kunden- und Marktsituation abgestimmtes Handeln, hat die Position des Unternehmens seither im gesamten deutschen Markt gefestigt.
Heute gehört das Unternehmen zu den Marktführern in Deutschland. Antrieb für tägliche Höchstleistungen sind die zufriedenen Kunden, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern. Für uns ist ein zufriedener Kunde eine Bestätigung für den täglichen Einsatz und für mehr Qualität. Bei uns erhalten Sie Qualität und Leistung für höchste Ansprüche.
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Wie jedes Jahr, herrscht Ende des Jahres bei den Gerichten Hochbetrieb. Grund: Viele Forderungen drohen zu verjähren.
Am 31.12. klingen bei Schuldnern regelmäßig die Gläser, wenn fällige Forderungen nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich in Deutschland jährlich um dreistellige Millionenbeträge.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Das heißt auch, nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs…
Momentan versendet ein Inkassobüro Mahnungen für einen Call-by-Call-Anbieter. Darunter sind auch Mahnungen über lächerlich geringe Beträge in Höhe von gerade einmal 0,05 EUR, in Worten: fünf Cent – wohl gemerkt fünf Cent Hauptforderung für vorgebliche Vorvorwahlnutzung. Mit der Mahnung der Inkasso GmbH werden aber nicht nur die fünf Cent geltend gemacht, sondern zugleich die Kosten für die Inkassoleistungen in Höhe von 9,80 EUR. Das ist eine Schuldenexplosion um über 19.000 Prozent, natürlich zuzüglich Zinsen auf die Hauptforderung – kein Witz! Diese Forderungen werden tatsächlich in einer Mahnung eines Inkassobüros herausgestellt. Müssen solche Forderungen bezahlt werden?
Daß säumige Schuldner Mahnungen erhalten, ist völlig normal beim Forderungseinzug. Jeder Forderungsmanager der Schuldner nicht mahnt und berechtigte Forderungen beitreibt, riskiert Geld für seine Firma zu verspielen. Doch ist das auch noch normal für Schulden in Höhe von fünf Cent? Das Inkassobüro begründet das Eintreiben von fünf Cent Hauptforderung wie folgt: „Da sich (…) die Gewinnspannen pro Minute im hundertstel Cent-Bereich bewegen, ist unsere Auftraggeberin darauf angewiesen (…) Damit die hierdurch entstehenden Kosten nicht mittelbar (…) zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen, ist die (…) UG gezwungen, die ihr durch unsere Beauftragung entstandenen Kosten aus Verzugsschadensersatzgesichtspunkten an Sie weiterzugeben.“ Wer das kritisch hinterfragt, reibt sich vor Verwunderung die Augen. Bei fünf Cent ist jeder Atemzug der für die Einziehung der Forderung aufgewandt wird, ja schon quasi als wirtschaftlicher Suizid anzusehen. Allein das Zusammensuchen der Unterlagen und die Weiterleitung an das Inkassobüro verbrauchen mehr Arbeitszeit und damit Wirtschaftspotential als durch die fünf Cent je hereingeholt werden können. Wird vielleicht das ganze Procedere nur durchgeführt, um dem Inkassodienstleister Aufträge zu sichern? Die letzten im Bundesanzeiger veröffentlichten Zahlen könnten dafür sprechen: Gerade einmal 36.195,66 EUR Bilanzsumme weist das Inkassobüro aus. Jahresfehlbetrag: 20.645,35 EUR. Verbindlichkeiten: 26.766,01 EUR. Nach einem florierenden Inkassounternehmen sieht das wahrlich nicht aus. Aufträge könnte die kleine Inkassofirma wohl gut gebrauchen. Aber darf man im Inkasso Aufträge so mit Mini-Hauptforderungen provozieren?
Selbst wenn man einmal unterstellt, daß die Hauptforderung von fünf Cent tatsächlich berechtigt sein sollte, berechtigt dies noch lange nicht zum Einleiten eines kostenintensiven Inkassoverfahrens. Zwei gravierende rechtliche Gründe könnten dagegen sprechen: zum einen die Schadensminderungspflicht, zum anderen die Fragen rund um die unzulässige Rechtsausübung. Auch das Inkassobüro hätte diese rechtlichen Fragen vor Versenden der Mahnung prüfen müssen. Wer trotzdem Forderungen einzieht und diese Grundsätze aus dem bürgerlichen Recht unbeachtet läßt, könnte sich strafbar machen, insbesondere dann, wenn systematisch Mini-Forderungen angemahnt werden, um erheblich höhere Inkassokosten für sich zu beanspruchen. Die Frage der Strafbarkeit wird nur dann aufgeklärt werden können, wenn entsprechende Stellen mit einer Prüfung beauftragt werden oder von den Betroffenen Zusammenschlüsse – vereinfacht über das Internet – erfolgen. Dann läßt sich schnell herausfinden, ob hinter dem Vorgehen des Inkassobüros eine systematische Abzocke steckt oder naiv unprofessionelle Standardschreiben versandt werden. Schicken Sie Ihre Erfahrungen mit solchen Inkassoaufforderungen an und nehmen Sie an der Suche nach der Berechtigung der Forderungen von Inkassobüros teil.
Buggingen bei Freiburg, 4. Juli 2011 +++ Goomoog, der Internetservice für Online-Fakturierung, bietet jetzt neben dem Service zum kostenlosen Erstellen von Rechnungen im Internet nun auch die Möglichkeit Mahnungen online zu schreiben. Auch der Service zum Erstellen von Mahnungen kann kostenlos genutzt werden. In der kostenpflichtigen Version, bei der …
… wären das Klageverfahren inklusive einer möglichen Zwangsvollstreckung, die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder im äußersten Fall die Beantragung von Haftbefehlen.
Einen besonderen Zusatz-Service bietet die Culpa Inkasso GmbH, falls ihre Kunden vor Gericht gewonnen haben, die Schuldner offene Forderungen aber nicht bezahlen können. In diesem …
… Forderungsmanagements hat sich die IDG Inkasso Direkt GmbH auf Dienstleistungen im Bereich des Inkassowesens spezialisiert und bietet unter www.inkassodirekt.at einen professionellen Inkasso Service sowie hilfreiche Tipps zum Thema Rechnung und Mahnung an.
Oftmals können Unternehmen bereits beim Erstellen der Rechnung entsprechende Vorkehrungen treffen, um das …
… den Portalbetreibern Ideo Labs GmbH und der Frontline GmbH betrieben.
Das Problem mit der Probemitgliedschaft.
Wie bei anderen Portalen können die Nutzer zunächst eine kostenlose Probemitgliedschaft abschließen. Wird diese binnen einer Frist von zwei Wochen gekündigt, soll die Mitgliedschaft beendet sein. Bei den seriösen Portalen funktioniert die Kündigung …
… diese unbezahlten Rechnungen gefährden die Liquidität eines Unternehmens. Sollten Zahlungen immer häufiger ausbleiben, lohnt es sich, einen Inkasso-Dienstleister einzuschalten.
Abrechnungs- und Inkassoservice aus einer Hand bietet die opta data Gruppe. Bereits 2009 hat die Essener Unternehmensgruppe ihren Service um Inkassodienstleistungen ergänzt. Dabei …
… einer möglichen Zwangsvollstreckung, der Antrag zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder zur Beantragung von Haftbefehlen zur Erzwingung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.
Ein weiterer Service den die Prior Inkasso GmbH anbietet, falls der Kunde vor Gericht gewonnen hat, aber der Schuldner trotzdem nicht zahlen kann, ist die langfristige …
… ausschließlich über die Kanzlei. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Die Kanzlei hält Sie, wenn gewünscht, auf dem Laufenden. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und der empfohlenen Vorgehensweise. Vereinbaren Sie einen Termin zu einer Erstberatung. Die …
… ausschließlich über die Kanzlei. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Die Kanzlei hält Sie, wenn gewünscht, auf dem Laufenden. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und der empfohlenen Vorgehensweise. Vereinbaren Sie einen Termin zu einer Erstberatung. Die …
… Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Die Folge: Viele Leistungserbringer schreiben erst gar keine Zuzahlungsrechnungen. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet seinen Kunden nun eine kostenlose Lösung des Problems an. Mit dem neuen DMRZ-Rechnungsservice übergeben Sie alle Zuzahlungs- und Privatrechnungen mit einem Klick aus dem internetbasierten …
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