(openPR) „Wer die Arbeit niederlegt, um den IG-Metallaufrufen zur Demonstration gegen die Rente mit 67 zu folgen, handelt arbeitsvertragswidrig, weil politische Streiks in Deutschland verboten sind“, sagte heute in Koblenz Franz-Josef Mäckler, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes VEM (Verband der Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Rheinhessen e.V.). Arbeitsniederlegungen zur Beeinflussung eines Gesetzgebungsverfahrens würden von den Arbeitgebern nicht geduldet und zögen deshalb arbeitsvertragliche Maßnahmen nach sich.
Aus gutem Grunde und wegen der katastrophalen Erfahrungen in der Weimarer Republik hätten die Väter des Grundgesetzes den politischen Streik für Deutschland nicht zugelassen. Wer jetzt – wie die IG-Metall – dennoch dazu aufrufe, gefährde die Basis der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie. ‚Scheinheilig’ sei es, so Mäckler, sich dabei auf das Recht zur freien Meinungsäußerung zu berufen. Jeder habe das Recht, seine Meinung zur Rente mit 67 kund zu tun, dies begründe aber keinesfalls das Recht, einfach von der Arbeit weg zu bleiben oder den Arbeitsplatz zu verlassen.
„Diskussionen über die Rente mit 67 gehören in die Öffentlichkeit, in die Medien und in den Bundestag, aber nicht in die Betriebe“, so Mäckler. Im Übrigen sei der Kampf der IG-Metall gegen die Rente mit 67 von vorneherein chancenlos, weil die demographische Faktenlage erdrückend sei. Mäckler: „Es gibt keine Alternative zum Handeln des Gesetzgebers. Nach der Faktenlage ist sogar eine frühere Lebensarbeitszeitverlängerung nötig“.













