(openPR) Gesetzesänderung erfordert Überprüfung der privaten Versorgungssituation und der Zusagen der Betriebe, um weit reichende Folgen zu vermeiden
Bereits seit dem 1. Januar 2007 tritt das Steueränderungsgesetz in Kraft. Betroffen davon sind auch betriebliche Versorgungszusagen mit Rentenleistungen für Waisen. Bisher konnten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung unter anderem Waisenrenten für Kinder der versicherten Arbeitnehmer in der Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zugesagt werden. Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wird die Altersgrenze (Paragraf 32 EStG) ab diesem Jahr auf die Vollendung des 25. Lebensjahres herabgesetzt.
Anerkennung der Versorgungszusage gefährdet
Wird in der Versorgungsordnung des Betriebes das 27. Lebensjahr genannt, ist ab diesem Jahr die steuerliche Anerkennung als betriebliche Altersversorgung gefährdet. Es muss also eine Anpassung erfolgen. Kein Handlungsbedarf besteht, wenn in der Versorgungszusage nur auf das Gesetz Bezug genommen wird, ohne die dort festgelegten Altersgrenzen zu nennen.
Schutz der Kinder überprüfen
Unabhängig von der steuerlichen Seite kann die Gesetzesänderung für die Begünstigten Kinder fatale Auswirkungen haben. Immerhin wird seit dem 1. Januar von einem Tag auf den anderen der Anspruch auf zwei volle Jahresrenten gestrichen. Dadurch können Studenten in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Viele junge Leute sind auch mit 25 Jahren und älter noch finanziell von ihren Eltern abhängig. Verstirbt einer von diesen, ist womöglich die Fortsetzung der Ausbildung gefährdet. Eltern sind daher gut beraten, privat vorzusorgen. Die dafür notwendigen Versicherungsbeiträge sind sehr niedrig. Das Versicherungsportal www.versicherungsgeld.de verrät Ihnen mehr darüber und hilft gern weiter.
Ein richtiger Versicherungsschutz fängt beim Wissen über mögliche Gefahren und Risiken an. Dieser wertvolle Tipp ist von www.versicherungsspezi.de.
Norman Nammert
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