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Deutsche Umwelthilfe verklagt Media Märkte

Bild: Deutsche Umwelthilfe verklagt Media Märkte
Bedingungslose Uneinsichtigkeit bei Energiekennzeichnung
Bedingungslose Uneinsichtigkeit bei Energiekennzeichnung

(openPR) Die Verstöße von Filialen der Elektrogerätekette Media Markt gegen gesetzlich vorgeschriebene Verbraucher- und Klimaschutzregelungen halten auch in der Schlussphase des Weihnachtsgeschäfts an. Obwohl das Landgericht Stuttgart erst vor zwei Wochen gegen den Media Markt in Esslingen wegen Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzeichnung eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, musste die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in den vergangenen Tagen wegen ähnlicher Vergehen erneut zwei Filialen der Markt führenden Elektrogerätekette in Ravensburg und Augsburg (Stadtteil Oberhausen) abmahnen, berichtet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf (http://www.europaticker.de). Erneut lehnte Media-Markt-Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel („Ich bin doch nicht blöd“) die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab – garniert mit unflätigen Beschimpfungen der DUH.



„Dieser Mann praktiziert sein Lebensmotto wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr jeden Tag“, kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die bedingungslose Uneinsichtigkeit Steinhöfels. „Wir werden wie im Fall Esslingen natürlich auch in Ravensburg und Augsburg-Oberhausen vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Media Markt Saturn Holding zwingt uns über diesen Anwalt ständig in die juristische Auseinandersetzung, statt endlich zu kapieren, dass eindeutige Gesetze auch für marktführende Elektromärkte gelten.“ Resch kündigte an, dass die DUH weiter Testbesuche in Media Markt-, Saturn- und anderen Elektromärkten durchführen und Verstöße mit Abmahnungen und im Fall der Uneinsichtigkeit mit Klagen vor Gericht beantworten werde. Darüber hinaus würden die betroffenen Filialen auf der von der DUH im Internet veröffentlichten so genannten „Schmuddelliste“ (www.duh.de) aufgeführt bis die Verstöße aufhören.

Die Energieverbrauchskennzeichnung soll Kunden beim Kauf von Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern (so genannte "weiße Ware") mit eindeutigen Angaben die Entscheidung für verbrauchsarme und damit Klima und Ressourcen schonende Geräte erleichtern. Sie wird heute von vielen großen und kleinen Unternehmen weitgehend eingehalten. Die zum Metro-Konzern gehörenden Elektrogeräteketten Media Markt und Saturn hatte die DUH seit über einem Jahr wegen teilweise laschen Umgangs und teilweise auch geradezu demonstrativer Ignoranz mehrfach angeprangert und in der Folge vor den Gerichten bislang ohne Ausnahme obsiegt. Dennoch erzwingen die betroffenen Filialen aus dem Metro-Konzern weiter regelmäßig die Auseinandersetzung vor den Gerichten und bemühen dort im Fall von Niederlagen die jeweils nächste Instanz.

Resch erklärte, dass auch Gespräche mit Metro-Aufsichtsratsmitglied Erich Greipl und persönliche Kontakte zur Geschäftsleitung der Metro Saturn Holding GmbH, in jüngster Zeit „für keinerlei Besserung des provokanten Gebarens“ gesorgt hätten. Resch: „Statt seine Klienten endlich zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu veranlassen, verlegt sich der Media-Markt-Anwalt nun auf alberne Beschimpfungen.“

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