(openPR) Jena. Nachdem über das Vermögen der DM Beteiligungen AG am 1. September 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, fragen sich betroffene Anleger, wie viel sie aus dem Insolvenzverfahren erhalten werden.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Düsseldorfer DM Beteiligungen AG findet der Prüfungstermin zu den durch die Gläubiger angemeldeten Forderungen am Dienstag dem 12.12.2006 um 09.00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf statt.
Bis zum 19.10.2006 waren lediglich ca. 45.5 Mio. Euro an Forderungen angemeldet. Voraussichtlich wird der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Piepenburg einen großen Teil der Forderungen vorläufig bestreiten. Ein Grund hierfür ist nicht ersichtlich, stammen doch die meisten Forderungen von Anlegern, welche Inhaberschuldverschreibungen der DM Beteiligungs AG erworben hatten.
Im Verfahren der ebenfalls insolventen WBG Leipzig-West AG hatte deren Insolvenzverwalter im Prüfungstermin am 27.11.2006 die Forderungen aus Inhaberschuldverschreibungen weitgehend anerkannt.
Da derzeit nicht viel freie Masse im Vergleich zu den angemeldeten Forderungen zur Verteilung verfügbar ist, bleibt die Frage nach einer Quote zunächst offen.
Im Zuge der Aufarbeitung der Vorgänge um die DM AG wurde inzwischen ermittelt, dass teilweise ein dubiöser Handel mit Beteiligungen stattfand. So entwickelten Firmenbeteiligungen zwischen zwei Verkäufen praktisch über Nacht einen zwanzigfachen Wert, und das nicht zum Vorteil der DM AG. Wer sich hier wie bereichert hat, muss durch weitere Recherchen ermittelt werden.
Auch wird klar, dass die DM schon seit Jahren nicht einmal die Zinsen für die emittierten Schuldverschreibungen selbst erwirtschaften konnte, sondern zur Rückzahlung von fälligen Schuldverschreibungen auf die Ausgabe neuer Schuldverschreibungen angewiesen war.
Dies war jedoch laut vorliegenden Prospekten nicht immer gestattet. So dürften sich in Zukunft die Prospektverantwortlichen erheblichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen.
PWB Rechtsanwälte Jena
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