Wenig bekannt: Reiseabbruchkostenversicherung. Foto:www.photocase.de
(openPR) Laut einer aktuellen Meldung des Informationsdienstes Sichersparen.de wird das Risiko eines vorzeitigen Reiseabbruchs oft unterschätzt. Es passiert immer und überall: Ein Urlaub endet unfreiwillig aufgrund einer schweren Erkrankung. Auch das Unfallrisiko steigt in unbekannter Umgebung bei nicht alltäglichen Aktionen.
In diesem Fall ist an Erholung nicht mehr zu denken. Stress und Hektik bestimmen die Tagesordnung. Neben dem ganzen Ärger kostet ein vorzeitiger Reiseabbruch meist aber auch sehr viel Geld.
Eine Reiseabbruchversicherung ist eine wenig bekannte und doch recht sinnvolle Ergänzung zu einer Reiserücktrittskostenversicherung. So eine Zusatzpolice bewahrt vor einem finanziellen Schaden. Und zwar immer dann, wenn man eine Reise aus einem versichertem Grund früher als geplant beenden muß. Die Reiseabbruchversicherung erstattet nicht in Anspruch genommene Urlaubsleistungen und ungeplante Mehrkosten.
Weiterführende Informationen und einen Link zum FINANZTEST-Testsieger finden Interessierte unter www.sichersparen.de
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sichersparen.de bietet nutzenswerte und weiterführende Informationen zu Versicherungen. Ganz anders als bei anderen Internet-Tarifvergleiche, stehen hier Expertentipps und Profi-Knowhow im Vordergrund. sichersparen.de ist ein Online-Projekt der ORTHEY Westerwald-Versicherungsmakler GmbH & Co.KG und wird redaktionell betreut von Thomas Orthey.
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Die ORTHEY Westerwald-Consult Versicherungsmakler GmbH & Co.KG ging 2004 durch Gesamtrechtsnachfolge aus der Einzelunternehmung "Thomas Orthey" hervor. Die ORTHEY Westerwald-Consult ist spezialisiert auf die Absicherung biometrischer Risiken, sowie auf die professionelle Absicherung von Gewerbe- und Industrieunternehmen. ORTHEY ist unabhängig von allen Versicherer-, Verbands- und Konzerninteressen.
Über Thomas Orthey
Thomas Orthey (41) ist Versicherungsbetriebswirt (DVA), Versicherungsfachwirt (IHK) und Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) und vermittelt selbständig seit 1989 bundesweit ausgesuchte Versicherungslösungen. Neben der Versicherungsvermittlung ist er als Wirtschaftsjournalist im Fachbereich "Versicherungen" tätig. Seine Expertentipps und Fachkolumnen erscheinen seit 1996 regelmäßig in 13 Regionalausgaben der RHEIN-Zeitung. Als Gutachter für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen (BVFS e.V.) erstellt Thomas Orthey umfassende Gutachten zu betrieblichen Versicherungen.
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Im Wirrwarr der Policen fällt's nicht leicht, sich auf das Wichtige zu konzentrieren. Die kleine abgewandelte Geschichte vom "Blumentopf und dem Bier" kann helfen:
Ein Versicherungsvermittler nahm im Beratungsgespräch einen großen Blumentopf. Diesen befüllte er randvoll mit Golfbällen. Er fragte seinen Kunden, ob der Topf nun voll sei. Der Kunde antwortete mit einem klaren "Ja". Dann schüttete der Berater ein Säckchen mit Kieselsteinen in den Topf, während er diesen sachte hin und her bewegte. Die Kieselsteine rollten in die Leerräume zwisch…
In den Sommermonaten donnert und blitzt es fünf Mal so oft wie im Winter. Mehrere 100 Millionen Volt entladen sich - und am nächsten Tag ist es im Haushalt mucksmäuschenstill. Elektrogeräte und vorrangig Telefonanlagen nehmen bei Gewittern oft großen Schaden.
Laut einer aktuellen Meldung von www.sichersparen.de stellt sich dem Versicherungsnehmer nach einem Gewitter immer wieder die gleiche Frage: "Besteht überhaupt Versicherungsschutz gegen direkte Blitzschlag- und vor allem Überspannungsschäden? Und wenn ja, welche Police leistet?"
Im P…
… bei bestehender Krankheit
Wird eine Reise wegen einer plötzlichen Verschlechterung einer bei der Reisebuchung bekannten Krankheit storniert, sind die Stornokosten durch die Reiserücktrittskostenversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Krankheit die Reise ursprünglich nicht in Frage gestellt hat und mit der Reisefähigkeit des Kunden gerechnet …
In manchen Fällen empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung sieht zwei Fälle vor: Ereignisse vor und nach dem Reiseantritt. Vor dem Reiseantritt erstattet der Versicherer bei einem versicherten Ereignis die Kosten, die vom Reiseveranstalter als Entschädigung für die nicht angetretene Reise verlangt werden. …
… pauschalierten Forderungen- nichts anderes sind Stornierungsforderungen- zu Unrecht verlangt. Die Reiseveranstalter verweisen auch häufig auf eine etwaig abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung.
Für Verbraucher ist es beruhigend zu wissen, dass der Gesetzgeber Reisenden für diese Situationen gegenüber dem Reiseveranstalter ein Kündigungsrecht …
… Schengener Abkommen angehören sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden. Der Rücktransport bei schwerer Erkrankung ist in den meisten Verträgen inkludiert. Die Reiserücktrittskostenversicherung sollte obligatorisch sein. So ist gesichert, dass bei kurzfristiger Erkrankung der Reisepreis von der Versicherung zurückerstattet wird.
Service und Beratung …
… Denn auch eine nicht angetretene Reise kann für den Kunden teuer werden. Bei preisintensiven Reisen wird die Versicherung deshalb fast schon unverzichtbar.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung lohnt sich normalerweise in jedem Fall, denn die Kosten dafür sind um ein Vielfaches geringer als der eigentliche Reisepreis.
Viele Urlaubswütige verzichten …
… März 2008, zum Leben.
Keinen Euro müssen Kunden, die sich vor den Stornokosten einer Reise bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit absichern wollen, nun für Ihre Reiserücktrittskostenversicherung bei McWeg.de bezahlen. McWeg.de gibt diese Versicherung der ELVIA, einem Unternehmen der Allianz Gruppe, kostenfrei dazu.
„Die Kunden sparen so bis zu € 80 pro …
Reiserücktrittsversicherung - Eine sinnvolle Anschaffung
Sie freuen sich seit Monaten auf Ihre Reise ins Ausland, können es kaum erwarten die Koffer zu packen und plötzlich passiert es: Ein Familienmitglied wird krank, Ihr Job benötigt Sie dringend oder andere Zwischenfälle sorgen dafür, dass Sie die Reise nicht antreten können. Im Grunde ist es nicht …
… spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt storniert wird.
Auch TUI hat auf die Krise reagiert. Seit Dezember vergangenen Jahres bietet der Veranstalter seinen Gästen eine Reiserücktrittskostenversicherung, die neben den üblichen Gründen wie Unfall, schwere Krankheit oder Tod eines Angehörigen auch bei Jobverlust die Stornokosten erstattet. Das Paket gibt es …
… Epidemie im Anmarsch ist“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Ob bei einem Reiserücktritt oder –abbruch die entsprechenden Versicherungen leisten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.“
Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte alle Auslandsreisenden besitzen. Sie übernimmt die Kosten einer Heilbehandlung im …
… alle Eventualitäten absichern, vvv24.de bietet Ihnen die Möglichkeit mit einer Reisekombiversicherung einzelne Versicherungen ganz nach Ihren Bedürfnissen zu kombinieren.Reiserücktrittskostenversicherung
Schützt Sie vor anfallenden Gebühren, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen wie Unfall, Krankheit, Tod eines nahestehenden Familienmitglieds etc. …
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