(openPR) Die schalltechnische Qualität von Bauteilen (z.B. Wand, Decke, Treppe, Armaturen) kann mittels Güteprüfungen gemäß DIN EN ISO 140 Teil 4 und 7 bzw. DIN 52219 messtechnisch und damit objektiv erfasst werden. Es wird zwischen Luftschall- und Trittschalldämmung, Geräusche von Wasserarmaturen und haustechnischen Anlagen unterschieden. Mit dem Ergebnis einer Güteprüfung kann das betreffende Bauteil mit Anforderungswerten (z.B. Mindestanforderungen gemäß DIN 4109 oder eventuell geschuldeten höheren Anforderungen) beurteilt werden.
Dieses Verfahren ist das Standardverfahren für quantitative Prüfungen in der Bauakustik. Im Gegensatz dazu gibt es das Kurzverfahren. Die Ergebnisse des Standardverfahrens können direkt mit einem Anforderungswert verglichen werden. Das heißt: Die Güteprüfung empfiehlt sich, wenn bestimmte Anforderungswerte nachgewiesen werden sollen. Durch die Güteprüfungen können Mängel erkannt werden und Ausbesserungsarbeiten in die Wege geleitet werden. Gegenüber dem potentiellen Mieter bzw. Eigentümer lässt sich hiermit die geforderte schalltechnische Qualität der Bauteile nachweisen. Oder auch umgekehrt lässt sich gegenüber dem Bauträger / Bauunternehmer ein Mangel der Bauausführung nachweisen. Nähere Informationen und auch einen Problemanalysator finden Sie auf unserer Internetseite www.sp-laermschutz.de
Steger & Piening GmbH Lärmschutzberatung
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