Keine Computer ohne wirksamen Kinderschutz verschenken
(openPR) BONN – Beim Kauf von Computern und Notebooks für Kinder und Jugendliche sollte mit Blick auf Online-Spiele und das Surfen im Internet ein entsprechender Kinderschutz vorhanden sein. Darauf weist Andreas Beuslein vom Bonner Included EDV-Service hin. "Fertig konfigurierte Rechner aus dem Ladenregal sind meistens nicht mit der nötigen Software ausgestattet", so Beuslein.
Der Kinderschutz ist in gängigen Betriebssystemen und vorinstallierten Virenscannern nicht enthalten. Der Included EDV-Service rät daher zur Anschaffung einer gesonderten Software oder eines erweiterten Sicherheitspakets. "Damit kann der Schutz vor pornografischen Seiten und Gewaltdarstellungen sowie vor unseriösen Internet-Anbietern ohne großen Aufwand individuell eingestellt werden." Auch die Teilnahme an Online-Spielen kann damit ausgeschlossen werden, weil hierbei das Risiko externer Zugriffe auf den eigenen Rechner besonders hoch ist.
Aktuell melden IT-Firmen und Handelskonzerne ein boomendes Geschäft beim Verkauf von Computern und Notebooks. Vor allem Kinder und Jugendliche werden von Eltern, Großeltern und Paten zu Weihnachten gerne mit neuen Rechnern ausgestattet.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:INCLUDED EDV-Service
Andreas Beuslein
Römerstraße 64
53111 Bonn
Telefon (0228) 6048611
www.included.de
Über das Unternehmen
Der Included EDV-Service betreut vor allem Banken, Versicherungen und Großunternehmen sowie Telekommunikationsanbieter und Verbände beim Betrieb von Netzwerken und bei Fragen zur Datensicherheit.
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