(openPR) Schon länger hat die Bundesregierung die Immobilienmakler ins Visier genommen. Die Kaufpreise und Mieten für private Verbraucher sind in den letzten Jahren stark gestiegen, insbesondere in städtischen Regionen. Um den Preisanstieg irgendwie zu bremsen, sind nicht nur die Vermieter über die so genannte Mietpreisbremse gesetzlich in die Pflicht genommen worden. Auch die Maklerin beziehungsweise der Makler wurde von der Politik als natürlicher Feind des Verbrauchers identifiziert. Zunächst wurde für Vermietungen die Maklerprovision gesetzlich geregelt. Diese darf schon länger nicht mehr vom Mieter gefordert werden, sondern ist vom Vermieter zu tragen. Diese Regelung wird oft als „Bestellerprinzip“ bezeichnet. Ein neuer Gesetzentwurf regelt nun auch die Übernahme der Maklerprovision für private Immobilienkäufer (https://www.e1-holding.com/impressum/). Ganz so rigide wie bei der Vermittlung von Mietverträgen sind die Einschränkungen nicht, immerhin die Hälfte der Maklerprovision kann auch künftig auf die Käufer umgelegt werden. Trotzdem werden sich viele Verkäufer vermutlich entscheiden, auf einen Immobilienmakler zu verzichten und sich die Maklervergütung zu sparen. Fast ebenso gravierend wie die tatsächlichen Auswirkungen der neuen Maklerverordnung dürfte der Imageschaden sein. In der durch die Diskussion um den neuen Gesetzentwurf ausgelösten medialen Berichterstattung mutiert der Makler beziehungsweise die Maklerin zunehmend zum Feind der Verbraucher, den es zu bekämpfen gilt. All das sind keine schönen Zukunftsaussichten für Immobilienmakler!
E1 Immobilien Franchise als Alternative
Wir von E1 haben aber auch ein paar gute Nachrichten für Sie als Immobilienmakler. Die erste gute Nachricht lautet, dass all die Verschärfungen bezüglich der Beauftragung und der Courtage nur für Immobilienvermittler im Privatkundengeschäft gelten. Immobilienberater und Immobilienvermittler im Bereich der Anlageimmobilien sind davon nicht betroffen. Die zweite gute Nachricht lautet, dass der Markt der Anlageimmobilien ständig wächst und einem Profimakler auch als Neueinsteiger beste Chancen (https://www.e1-holding.com/immobilien-franchise/) bietet, wenn ihm die Zukunftsaussichten eines Maklers im Privatkundengeschäft nicht mehr attraktiv erscheinen. Die dritte gute Nachricht lautet, dass die Maklertätigkeit im Marktsegment der Anlageimmobilien nicht nur lukrativer, sondern in vieler Hinsicht auch angenehmer ist. Im Wesentlichen wird die Arbeit als Investmentmakler vom Büro aus erledigt. Besuche bei Kunden und Besichtigungstermine gehören zwar auch dazu, nehmen aber erfahrungsgemäß nur etwa fünf Prozent der Arbeitszeit in Anspruch. Und die beste Nachricht von allen: E1 gehört zu den führenden Anbietern im Marktsegment der gewerblichen Anlageimmobilien und befindet sich auf Expansionskurs. Daher sind wir sehr daran interessiert, Ihnen als Profimakler über unser E1 Immobilien Franchise eine goldene Brücke in die Welt der gewerblichen Anlageimmobilien zu bauen.
Off Market Immobilien als Zukunftsmarkt
Die Vermittlung von Off Market Immobilien (https://www.e1-holding.com/off-market-immobilien/) erfolgt diskret. Oft tauchen sie nicht in veröffentlichten Statistiken auf, weswegen niemand ganz genau weiß, wie hoch ihr Anteil an den Anlageimmobilien genau ist. Wir bei E1 sind auf Off Market Immobilien spezialisiert und wissen daher aus unserer täglichen Praxis, dass der Markt für solche Anlegeobjekte groß ist und noch immer ständig wächst. Genau deswegen suchen wir ständig Profimakler als neue Partner im Rahmen unseres Immobilien Franchise Modells. Hier haben Sie Zugriff sowohl auf interessante Objekte als auch auf unseren Datenbestand vorgeprüfter Kaufinteressenten. Unser Immobilien Franchise ist flexibel und umfasst mehrere Lizenzmodelle. Rufen Sie uns noch heute an – auch für Sie ist das passende Lizenzmodell dabei!