(openPR) Viele Lebens- und Rentenversicherungen halten nicht, was sie versprechen. Die Lösung: Widerruf und die Rückabwicklung gegen Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und eine attraktive Nutzungsentschädigung.
Es ist die gleiche Situation bei vielen Millionen Deutschen: Um Vermögen aufbauen oder für das Alter vorsorgen, wurden ihnen Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen verkauft, und zwar in rauen Mengen. Durchschnittlich hat jeder Deutsche mehr als eine Lebens- oder Rentenversicherung. Oft wurden diese Policen mit großen Versprechungen, optimistischen Musterrechnungen und vermeintlichen Steuervorteilen verkauft. Unter anderem sollte der Garantiezins dafür sorgen, dass das Vermögen wächst, und Überschüsse sollte es auch geben.
„Das Problem: Bei vielen Verträgen klappt weder das eine noch das andere. Je jünger die Verträge sind, desto niedriger ist der Garantiezins. Und so gut wie alle Policen leiden unter der Last der Nullzinspolitik, die uns vermutlich noch viele Jahre erhalten bleiben wird. Zugleich ist die Belastung durch Gebühren bei vielen Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen so hoch, dass Versicherungsnehmer bestenfalls auf ein Nullgeschäft hoffen können, wenn überhaupt“, kritisiert Achim Teske, Gründer und Geschäftsführer von Mint & Collegen aus Berlin (www.mint-collegen.de).
Die Mint & Collegen GmbH ist eine Spezialdienstleisterin für den Widerruf und die Rückabwicklung von unrentablen Kapitallebens- und Rentenversicherungen, bei denen die Versicherungsgesellschaften es versäumt haben, ihre Kunden auf eine klar definierte Weise auf ihr Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht hinzuweisen. Das gilt für zig Millionen Verträge und vor allem für solche, die zwischen Ende 1994 und Ende 2007 geschlossen wurden. Laut Berechnungen enthalten mehr als 60 Prozent aller seit 1991 geschlossenen Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge gar keine beziehungsweise fehlerhafte Belehrungen.
Dieses daraus resultierende Widerspruchs- beziehungsweise Rücktrittsrecht führt dazu, dass die Parteien (also Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer) so gestellt werden, als wäre der Vertrag überhaupt nicht geschlossen worden. Die Versicherer müssen in vielen Fällen die eingezahlten Beiträge zurückerstatten und dürfen nicht, wie bei einer regulären Kündigung, Verwaltungs- und Vertriebskosten abziehen. Durch eine ungünstige Vermögensentwicklung kann dies dazu führen, dass nicht einmal ansatzweise die eingezahlten Beiträge bei einer Kündigung ausgeschüttet werden. Beim Widerruf der Kapitallebens- und Rentenversicherungspolice dagegen erhält der Verbraucher über seine Beiträge hinaus von der Versicherung auch Zinsen und Zinseszinsen auf seine Beiträge, die sogenannte Nutzungsentschädigung. Je nach Vertragskonstellation beträgt die Nutzungsentschädigung zwischen 20 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge.
Achim Teske schätzt, dass ca. 60 bis 80 Prozent aller betroffenen Verträge auf diese Weise rückabgewickelt werden können und ruft Versicherungsnehmer daher auf, möglichst jeden Vertrag (kostenfrei) prüfen zu lassen. Das übernehme Mint & Collegen. Übrigens besteht auch bei Verträgen, die bereits ausgelaufen, gekündigt oder beitragsfrei gestellt worden sind, die Möglichkeit einer Rückabwicklung. Mint & Collegen arbeitet dafür deutschlandweit mit führenden Anwälten auf dem Gebiet der Rückabwicklung zusammen. Die zu 100 Prozent erfolgsabhängige Vergütung errechnet sich nach der erfolgreichen Rückabwicklung individuell auf Basis der erzielten Rückzahlung. Teske zitiert eine Aussage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“: „Der einzig wirtschaftlich vernünftige Abschied aus alten Lebensversicherungen ist für besonders ausgeschlafene Kunden der Widerruf dieser Verträge.“
„Durch Widerruf und Rückabwicklung können Versicherungsnehmer eine hohe finanzielle Kompensation erreichen und sich von ungünstigen Kapitallebens- und Rentenversicherungspolicen trennen. Sie erhalten die Chance, auf diese Weise die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau neu zu strukturieren und Unabhängigkeit in der Geldanlage zu erreichen. So kann durch eine Rückabwicklung aus einem Verlustgeschäft doch noch eine angemessen verzinste Geldanlage für Sie werden“, betont Achim Teske.





















