(openPR) Berlin, 30. November 2006 - Werbefaxe gehören genauso wie Werbe-E-Mails zu den so genannten Massenwerbesendungen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 28.November 2006 sein Urteil zu diesem Thema gefällt und damit den Versand von Werbefaxen ohne vorherige Zustimmung des Empfängers untersagt. In der Urteilsbegründung führt der BGH die „erhebliche Belastung des Arbeitsablaufs“ durch das Herausfiltern der unaufgeforderten Werbesendungen beim Sichten des E-Mail-Eingangs an.
Das Berliner Telekommunikationsunternehmen für die Einrichtung und den Vertrieb von Service Nummern Servicenummer4you.de rät Unternehmen, die diese Werbeform einsetzen, von einem unaufgeforderten Versand sowohl von Werbefaxen als auch Werbe-E-Mails abzusehen. „Ohne vorherige Absprache sollte keine Zusendung von Informationsmaterial per E-Mail oder Fax vorgenommen werden. Unternehmen müssen nach der nun geltenden Rechtssprechung sogar mit Abmahnungsschreiben und Schadenersatzforderungen rechnen.“, so Dr. Maik Temme Geschäftsführer von Servicenummer4you.de. Mehr unter zu diesem Thema unter 030 – 27 87 42 97 oder unter www.servicenummer4you.de
Servicenummer4you.de ist eine Marke der TC30 Telefonservice GmbH. Unter www.tc30.de stellt das Unternehmen ebenfalls Servicenummern zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website www.servicenummer4you.de oder bei:
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TC30 Telefonservice GmbH
Dr. Maik Temme
Geschäftsführer
Oranienburger Str. 69
10117 Berlin
Tel.: (030) 27 87 42 97
Fax: (030) 27 87 42 93 www.tc30.de
Die TC30 Telefonservice GmbH (kurz TC30) mit Sitz in Berlin ist ein innovativer, zuverlässiger und serviceorientierter Anbieter von bundesweiten Telekommunikationsdienstleistungen. Die Mitarbeiter der TC30 verfügen über langjährige Erfahrung und exzellentes Know How im Telekommunikationsmarkt. Dieses fundierte Wissen wurde in der TC30 vereint und steht Kunden und Partnern zur Verfügung. Das Unternehmen ist privat finanziert, schuldenfrei und konzernunabhängig. Die Angebote sind fair und transparent. Durch das eigens aufgelegte Partnerprogramm haben renommierte Unternehmen und Vereine die Möglichkeit, eine eigene Telefonmarke in Ihrem Kundenkreis zu platzieren. Neben der klassischen Festnetztelefonie, die vor allem über Partnerschaften im Sparkassen- und Bankenbereich bzw. über diverse Kunden- bzw. Bonusclubs angeboten wird, stellt das Unternehmen Servicenummern 0800, 0180, 0900 und 0137 zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt unter den Marken www.tc30.de und www.servicenummern4you.de. Die Einrichtung der Servicenummern erfolgt kostenlos und zeitnah. Der Kundenstamm der TC30 reicht von Onlineshops, Sparkassen, IT-Firmen und Anwaltskanzleien bis hin zu einer Vielzahl namhafter Unternehmen.
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Nach den Ergebnissen der aktuellen TK-Marktstudie von VATM und Dialog Consult hat die allgemeine Nutzung von Servicenummern servicenummer4you. de/servicenummern. php in den vergangenen Jahren deulich zugelegt. So wurden im Jahr 2007 am gesamten Servicenummernmarkt geschätzte 1,07 Milliarden Euro umgesetzt. Damit ist gegenüber dem Vorjahr, in dem 1,06 Milliarden Euro erreicht wurden, ein Umsatzplus zu verzeichnen. Auch im Bereich der Verbindungsminuten wurde laut VATM eine sichtbare Steigerung von 21,8 auf 23,6 Millionen Minuten pro Tag regist…
Servicenummer4you.de startet Partnerprogramm auf Pay-Per-Lead Basis: Mit optimalen Konditionen ist im Affiliate-Netzwerk von Affilinet das Partnerprogramm des Servicenummern-Anbieters Servicenummer4you.de gestartet
Affiliates steht seit 19. November im Affiliate-Netzwerk von Affilinet das Partnerprogramm von Servicenummer4you.de zur Verfügung. Der Servicenummern-Anbieter bietet dabei Top-Provisionen auf Pay-per-Lead Basis an.
Vorteile für Affiliates
Affiliates können über zwei Lead-Module mit dem Partnerprogramm von Servicenummer4you.de G…
Keine E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfängers. Diese einfache und gleichzeitig in der Werbebranche und den Vertriebsabteilungen so auf Unverständnis stoßende Formel hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen.
Wer heutzutage dennoch ohne Einwilligung E-Mail-Werbung verschickt, tut das entweder ganz gezielt und verschleiert …
… wann der einzelne Empfänger die E-Mail öffnet. Die neue Funktionalität "Empfänger-Historie" zeigt dagegen den zurückliegenden, individuellen Mailing-Verlauf jedes einzelnen Empfängers. Durch die "Aktivitätsübersicht" können sich die Unternehmen einfach und effektiv für ihre Marketing-Maßnahmen im Cross-Channel informieren.
Countdown Timer für animierte …
… Papierrechnung hat keinen Vorrang mehr. Für Kleinunternehmen (unter 800T€-Vorjahresumsatz) ist eine um ein Jahr verlängerte Ausnahmeregelung vorgesehen (vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers). Ab voraussichtlich 1.1.2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.Wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten? Indem sie schon jetzt …
… sich in der heutigen Zeit vor allem auch die Emailwerbung. Problematisch ist diesbezüglich jedoch, dass Email-Werbung nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers versendet werden darf.
Besonders Pfiffige meinten, diese Regel mit sog. „Tell-a-friend“-Emails umgehen zu können.
Sie halten vorformulierte Email-Nachrichten bereit, die versendet werden, wenn …
Spam, Werbefaxe, Kaltanrufe: Konventionelle Neukundenwerbung ist nicht nur wirkungslos, sondern kann auch böse rechtliche Folgen haben. In seinem Ratgeber „Besucherströme clever steuern” beschreibt Erfolgsautor und Internetmarketer Wolfgang Rademacher eine von ihm entwickelte, rechtssichere Alternative, die nachweislich wirkt.
Selm. – Wolfgang Rademacher, …
… dann von der Staatsanwaltschaft erst gar nicht bearbeitet werden
Auch die erstmalige Kontaktaufnahme mit einem Kunden per Telefax zwecks Abklärung seines Interesses und seiner Zustimmung zu Telefaxangeboten fällt unter die nach § 1 UWG unzulässige Telefaxwerbung.
Der massenhaften illegalen Verbreitung von Fax-Werbung, die zu allem Überdruss auch noch …
… EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt.
Gefährlich (teuer) kann es für Unternehmen werden, die jahrelang einfach so ihren Newsletter-Verteiler mit Mailadressen angereichert haben, ohne die notwendige Einwilligung des Empfängers zu haben.
Ich kenne das selbst: Da habe ich mal losen Kontakt zu einem Unternehmen und schon bekomme ich den Newsletter – teilweise auch auf …
… können bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers abgezogen werden, sofern diese übernommen werden.- Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers: Der Ex-Partner muss dem Realsplitting zustimmen und dies mit Unterschrift …
… garantieren.
Doch nicht jeder Kanal darf uneingeschränkt genutzt werden. Die Zusendung von Emails und Kurznachrichten (SMS) unterliegt beispielsweise der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Selbstverständlich gibt es von diesen Barrieren auch immer Ausnahmen.
Ob im Falle von Bestätigungs-SMS ebenfalls eine solche Ausnahme vorliegt, hatte das Amtsgericht …
… schnell zum Überlaufen bringen.
Als Spam E-Mails ( http://www.webmail.de/service/glossar/entry/73 ) werden solche elektronische Nachrichten bezeichnet, die ungefragt bzw. ohne Zustimmung des Empfängers versandt werden. Mittlerweile ist das Versenden dieser Art von Nachrichten zwar gesetzlich verboten, dennoch werden weiterhin jeden Tag abertausende dieser …
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