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Hochkonjunktur für unverlangte Faxwerbung

04.07.200513:42 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Hochkonjunktur ist ein positiv besetztes Wort welches einen Zustand beschreibt, von dem unsere Wirtschaft zur Zeit leider meilenweit entfernt ist. Hochkonjunktur der negativen Art, bescheren unseriöse Faxversender den Unternehmen und den Verbrauchern, in dem sie diese mit unverlangter und ungewollter Werbung überschwemmen.



Kaum liegt Deutschland im Bett rattern die Faxgeräte und spucken Papier ohne Ende aus. Bislang hatte es den Anschein als sei diese verbotene Werbeflut einfach nicht zu stoppen. Die Absender sitzen oft im Ausland und ihre deutschen Geschäftspartner, welche die 0190 er Nummern vermieten und zur Verfügung stellen, berufen sich darauf nicht selbst für den Einsatz dieser Nummern verantwortlich zu sein. Bisher war es so, dass die auf Unterlassung drängenden Geschädigten auf einen wahren Instanzein-Marathon verwiesen wurden, der zudem meist auch noch erfolglos blieb.
Werbefaxe werden in Millionenauflage unverlangt und unerwünscht und somit rechtswidrig Tag für Tag in die Haushalte und Betriebe gefaxt. Dadurch entstehen in Deutschland jährliche Schäden in Millionenhöhe durch Papier-,Toner- und Betriebskosten.

Die Nerven von Privatpersonen werden ruiniert wenn sie nachts durch das Faxgerät aus dem Schlaf geklingelt werden, die Betriebsabläufe in den Unternehmen werden erheblich behindert. Aber auch die Werbesitten verkommen dadurch. Denn auch jenseits der 0190-er Faxmaffia, werben nach Erkenntnis des BSZ ® e.V. immer mehr deutsche Unternehmen ganz ungeniert per Fax um Aufträge.

Mit allerlei Verrenkungen wird versucht dem ungesetzlichen Treiben einen legalen Anstrich zu geben. Da kann man dann lesen: "Wenn Sie keine weiteren Informationen per Fax wünschen, bitte hier ankreuzen und an uns Faxen" oder "Faxgenehmigung erteilt durch Frau Mustermann am 6.2.1998", oder ganz dreist "wie telefonisch mit Ihnen besprochen".

Bitten der Geschädigten, diese Werbung zu unterlassen werden in der Regel einfach ignoriert. Betroffene berichten dem BSZ® e.V. von wirkungslosen Beschwerden bei der Telekom und Anzeigen bei der Polizei, die dann von der Staatsanwaltschaft erst gar nicht bearbeitet werden

Auch die erstmalige Kontaktaufnahme mit einem Kunden per Telefax zwecks Abklärung seines Interesses und seiner Zustimmung zu Telefaxangeboten fällt unter die nach § 1 UWG unzulässige Telefaxwerbung.

Der massenhaften illegalen Verbreitung von Fax-Werbung, die zu allem Überdruss auch noch zur Anwahl gebührenintensiver Servicenummern (0190er Nummern) auffordert, scheint langsam aber sicher doch ein juristischer Riegel vorgeschoben zu werden. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) kämpft für seine Mitglieder schon seit dem 10.Juli 2001 gegen dieses ungesetzliche Treiben. Der BSZ® e.V. konnte über seine Vertragsanwälte gegen viele Absender von unverlangter Faxwerbung Unterlassungserklärungen durchsetzen.

Viele dieser Informationsmüllversender werden demnächst ihre Tätigkeit einstellen oder aber doch stark einschränken müssen freut sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Allerdings gibt es ständig neue oder auch "neue alte" Anbieter die Ihre meist dubiosen Angebote massenweise in die Faxgeräte tickern lassen.

Damit nicht die Faxgeräte abgestellt werden müssen sondern dem illegalen Treiben ein Ende gesetzt wird, werden die BSZ Vertragsanwälte auch weiterhin den Mitgliedern zustehende Unterlassungsansprüche durchsetzen

Wer sich durch die Werbefaxe belästigt fühlt, kann die außerordentliche Mitgliedschaft bei dem BSZ® e.V. beantragen. Die Mitgliedschaft ist beitrags- und formfrei. Man kann die unerwünscht erhaltene Faxwerbung, zusammen mit dem Vermerk "Ich möchte beitragsfreies Mitglied werden. Bitte, unterbinden Sie die unerlaubte Faxwerbung." einfach in einen Briefumschlag stecken und an den BSZ® e.V. schicken. Der BSZ® e.V. fordert dann den Störer zur Unterlassung auf.

Für Mitglieder mit Rechtsschutzversicherung ist die Aufnahme kostenlos. Ohne Rechtsschutzversicherung ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20.- Euro zzgl. MwSt. (€ 3.20) Gesamt € 23,20 zu entrichten.

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