(openPR) Aktuell befindet sich das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) in den parlamentarischen Beratungen des Deutschen Bundestages. Darin geht es u.a. um pharmazeutische Dienstleistungen, die die Apotheken neben der Medikationsabgabe anbieten sollen. Der BPAV erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer flächendeckenden Einführung der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV).
„Insbesondere in der andauernden Corona-Pandemie ist das Produkt der eng verzahnten Dienstleistungsgemeinschaft aus Apotheken und Blisterzentren optimal geeignet, die Keimverschleppung in der Medikamentenabgabe zu unterbinden. Das gilt ganz besonders für die Pflege, wo sich sehr viele besonders gefährdete Menschen befinden“, sagt Erik Tenberken, Vorsitzender des BAPV.
Lockerung bei den Rabattarzneimitteln hat gut funktioniert
Das Bundesgesundheitsministerium hatte zudem mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung im Frühjahr als ersten Teil einer umfassenden Corona-Regulierung u.a. die Abgabe von Rabattarzneimitteln gelockert. Auch die Abgabe von Teil-mengen ist möglich und hinsichtlich der Vergütung geregelt worden. Diese positiven Maßnahmen überbrücken Lieferengpässe und dienen der Versorgungssicherstellung.
PAV als doppelte Präventionsmaßnahme – auch und gerade in der Zeit nach Corona
Erik Tenberken: „Patientenindividuell verblisterte Arzneimittel sind eine doppelte Präventionsmaßnahme für das Gesundheitssystem. Es wird höchste Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet, was den Pflegebedürftigen zugutekommt und den Pflegenden die notwendige Sicherheit sowie den notwendigen Freiraum für die Pflege an sich gibt. Gleichzeitig verringert man die Gefahr durch Keimverschleppung, da der Gebrauch von täglich nicht nur für eine Person mehrfach wiederverwendeten Portionierbehältern verringert wird.“
In Deutschland gibt es aktuell rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen – stationär und ambulant. Die Summe der damit in Verbindung stehenden Fehlmedikationen ist laut BPAV und in der Vergangenheit durchgeführten Studien sehr hoch. Das betreffe auch die medizinischen Folgekosten aufgrund von falsch abgegebenen Medikamenten.













