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Achtung, Laubfall!

(openPR) BdV weist auf Räumpflicht für Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen hin

Hamburg - Die ersten Bäume färben sich bereits herbstlich. So schön das Laub an den Bäumen ist, auf den Straßen und Gehwegen kann es bei Regen schnell zur Rutschpartie werden. Was viele nicht wissen: Grundstückseigentümer*innen und ggf. Mieter*innen müssen nicht nur im Winter Schnee fegen, sondern Gehwege und Eingänge auch von Laub freihalten. „Wer diese Verkehrssicherungspflicht missachtet, muss im Falle eines Unfalls infolge von nicht geräumtem Laub mit Schadensersatzforderungen der geschädigten Person rechnen. Die können bei Personenschäden hoch sein“, erläutert Verbraucherschützerin Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV). Eine Privathaftpflichtversicherung kann vor den finanziellen Folgen schützen. Sie ist ohnehin unverzichtbar.

Verletzt sich jemand beim Überqueren der Laubhaufen auf dem Grundstück, stellen sich spätestens dann Haftungsfragen. Denn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer*innen ihr Grundstück und häufig auch daran angrenzende Wege so sichern, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Bei vermieteten Objekten sind dazu meist die Mietparteien aus dem Mietvertrag verpflichtet und haften unter Umständen, wenn eine andere Person auf nicht geräumten Wegen zu Schaden kommt.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, indem sie den Schaden begleicht. Sie wehrt darüber hinaus auch unberechtigte Forderungen ab, gegebenenfalls vor Gericht.
Die Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Nicht bei allen Haftpflichtverträgen, insbesondere bei Älteren, ist dies der Fall. Versicherte sollten dies gegebenenfalls anpassen, damit im Schadenfall keine Deckungslücken entstehen, die sie dann selber tragen müssen.

Personen, die ihr Eigentum vermieten, sollten zusätzlich noch den Bedarf für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüfen.

Im Infoblatt „Privathaftpflichtversicherung“ erläutert der BdV u. a., worauf Versicherte bei Verträgen achten sollten.

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