(openPR) Am 1. Januar 2003 tritt die Pfandpflicht für eine Vielzahl von Einweggebinden in Kraft. Davon betroffen sind auch die Getränke, die über Tankstellen verkauft werden. Für Einweg-Getränkeverpackungen aus Glas, Kunststoff (PET) und Weißblech/Alu in den Getränkebereichen Bier, Wasser sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke wird ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro erhoben; liegt das Füllvolumen des Gebindes über 1,5 Liter, müssen 0,50 Euro entrichtet werden.
Shell und DEA Tankstellen, welche Getränke im Namen und für Rechnung von Shell & DEA Oil verkaufen (sogenanntes Agentursystem), werden ab Beginn des Jahres 2003 Pfand auf entsprechend zwangsbepfandete Einweggebinde erheben und damit eine sogenannte Insellösung implementieren, um die Auflagen der Verpackungsverordnung zu erfüllen. Das bedeutet: Alle entleerten Getränkeverpackungen für Bier, Wasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke der an der Tankstelle verkauften Marken (auch Fremdverpackungen) werden zurückgenommen. Pfand wird aber nur für solche Verpackungen erstattet, die konkret an der jeweiligen Tankstelle gekauft worden sind. Gegen Vorlage des Kassenbons in Verbindung mit der Rückgabe des entsprechenden Leerguts erhält der Kunde sein Pfand zurück. Allen Shell und DEA Tankstellen, die nicht im Agenturverhältnis betrieben werden, ist dieselbe Verfahrensweise empfohlen worden.
Hintergrundinformation
Wie werden die Shell und DEA Tankstellen die zurückgegebenen Gebinde aufbewahren?