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Der Notar als unparteiischer Berater bei der Scheidungsfolgenvereinbarung

12.08.202015:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Notar als unparteiischer Berater bei der Scheidungsfolgenvereinbarung
Notarin Sonja Reiff gibt Ratschläge und Hinweise zur Scheidungsfolgenvereinbarung.
Notarin Sonja Reiff gibt Ratschläge und Hinweise zur Scheidungsfolgenvereinbarung.

(openPR) Frankfurt, 12. August 2020 – Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine spezielle Form des Ehevertrages. Sie wird geschlossen, wenn die Eheleute bereits getrennt sind, ein Scheidungsverfahren kurz bevorsteht oder sie sich schon in einem laufenden Scheidungsverfahren befinden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in vielen Fällen von einem Notar beurkundet werden. Unabhängig von der Beurkundungspflicht ist der Notar der ideale erste Ansprechpartner für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Besteht Einigkeit zwischen den Partnern, ist eine zusätzliche Beauftragung von Rechtsanwälten häufig nicht notwendig.

„Wenn Eheleute eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen möchten, haben sie sich oftmals über die genauen Details bereits auseinandergesetzt“, erklärt Sonja Reiff, Notarin in der Sozietät Selzer Reiff Notare in Frankfurt. „Der Notar kann sie in diesem Fall bei der Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarungen auch beraten und einen entsprechenden Vertragstext aufsetzen. Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung dann bei dem Notar beurkundet wird, fallen hierfür keine zusätzlichen Kosten an.“

Der Notar darf allerdings nur beide Vertragspartner gleichwertig beraten. Er muss stets auf Risiken und Ungleichgewichte hinweisen. Ist eine einseitige Beratung gewünscht, um z.B. die Durchsetzbarkeit der eigenen Vorstellungen gegenüber dem Partner zu prüfen, müssen sich die Eheleute zuvor jeweils getrennt von Rechtsanwälten beraten bzw. vertreten lassen.

„Wenn Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen möchten und sich weitgehend einig sind, suchen Sie am besten direkt den Kontakt zu einem Notar“, rät Sonja Reiff. „Sollte es zu viele offene Punkte geben und der Notar die Notwendigkeit einer individuellen anwaltlichen Vertretung sehen, wird er Sie hierauf hinweisen. Besteht diese hingegen nicht, können Sie zusätzliche Anwaltskosten häufig sparen.“

Einsatzmöglichkeiten der Scheidungsfolgenvereinbarung

Haben Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, sind sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Mit Scheidung entsteht für den Partner, der weniger Vermögen innerhalb der Ehe aufbauen konnte, ein Zugewinnausgleichsanspruch gegen den anderen Ehegatten. Dieser Zugewinnausgleichsanspruch besteht in Geld, was jedoch nicht immer der gemeinsamen Interessenlage entspricht. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute hier abweichende Regelungen treffen. Z.B. einigen sich Ehepartner bei gemeinsamem Immobilienbesitz häufig darauf, dass einer der beiden anstatt einer Auszahlungssumme alleine die Hälfte der Immobilie vom anderen Ehepartner übernimmt.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch ein sinnvolles Instrument sein, wenn in der Vergangenheit bereits ein Ehevertrag geschlossen wurde. Denn häufig hat sich finanzielle Situation der Eheleute über die Jahre verändert. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht dann eine Korrektur der ursprünglichen Vereinbarungen.

Inhalte der Scheidungsfolgenvereinbarung können z.B. der Verzicht auf Zugewinnansprüche, die Regelung von Unterhaltsansprüchen und Versorgungsausgleich oder der Wechsel des Güterstands sein. Zu beachten sind hierbei jedoch gesetzliche Mindestvorgaben, z.B. beim Kindesunterhalt. Diese dürfen durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung nicht umgangen werden.

Weitere Informationen zur Scheidungsfolgenvereinbarung: https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/scheidungsfolgenvereinbarung/

Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Familienrecht

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Weiterführende Informationen zu den Notaren:
https://www.selzer-reiff.de/notare/

Überblick der Leistungen der Kanzlei Selzer Reiff Notare im Familienrecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/familienrecht/

Tag-It: Scheidungsfolgenvereinbarung, Ehevertrag, Zugewinnausgleich, Immobilie, Vermögensnachfolge, Vermögensübertragung, Gütertrennung, Güterstand, Unterhalt, Unterhaltsverzicht, Ehescheidung, Trennung, Notar Frankfurt, Notariat, Notarbüro

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