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Elektronischer Datenaustausch im deutschen Waffenhandel

09.07.202015:45 UhrIT, New Media & Software
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Elektronischer Datenaustausch im deutschen Waffenhandel
Elektronischer Datenaustausch im deutschen Waffenhandel

(openPR) Zum 1.9.2020 treten neue Meldepflichten für alle deutschen Hersteller und Händler von Jagd- und Sportwaffen in Kraft. Ziel der Meldungen ist die komplette Dokumentation des Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bzw. des Imports bis zur endgültigen Vernichtung oder zum Export.



Der Importeur / Hersteller muss dazu für jede einzelne Waffe eine Herstellungs- bzw. Importmeldung an das Nationale Waffenregister (NWR) abgeben, die neben einigen waffentechnischen Angaben auch die Seriennummern der Waffe und aller wesentlichen Waffenteile enthält. Als Antwort auf diese Meldung erhält er sogenannte NWR-IDs, eine für die Komplettwaffe und je eine weitere für jedes gemeldete wesentliche Waffenteil. Diese IDs sind fortan das eindeutige Kennzeichen dieser Waffen oder Waffenteile.
Diese Daten sind jedoch nicht nur für die Erstmeldenden wichtig, sondern müssen auch an alle weiteren Unternehmen der Lieferkette bis hin zum Endkunden der Waffe weitergegeben werden. Sie werden für alle weiteren NWR-Meldungen anderer Händler zu dieser Waffe benötigt.
Wenn z.B. ein Waffenbesitzer seine Waffe zur Reparatur oder Wartung in einem Fachbetrieb abgeben möchte, ist es erforderlich, dass Seriennummern und NWR-IDs der Waffe und ggf. auszutauschender Waffenteile bekannt sind und entsprechende Meldungen an das NWR erfolgen.
Die genannten neuen Anforderungen sind nur dann mit vertretbarem Aufwand erfüllbar, wenn alle benötigten Daten von einem Akteur zum nächsten in digitaler Form weitergegeben und Waffen sowie deren Verpackungen mit elektronisch lesbaren Codes versehen werden.
Der Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) hat diese Herausforderung für Hersteller und Händler frühzeitig erkannt und die Standardisierung für die Markierung von Waffen sowie des notwendigen elektronischen Datenaustauschs vorangetrieben. Dazu wurde die TTE-Europe GmbH beauftragt, gemeinsam mit den Mitgliedern des JSM einen „Leitfaden zur Datenübertragung von Feuerwaffen gemäß EU-Feuerwaffenrichtlinie und Deutschem Waffengesetz“ zu erarbeiten.
Er steht auf der Webseite des JSM (https://www.jsm-waffen.de/) zum Download bereit.Der Standard definiert u.a. Form und Inhalt der Daten, die auf Waffen, deren Verpackungen und Lieferpapieren als elektronisch lesbare 2D-Codes aufgebracht werden müssen, um einen reibungs-losen Ablauf in der Lieferkette sicherzustellen.
Ebenso wichtig wie die Standardisierung der 2D-Codes ist die Definition eines einheitlichen Datenaustauschformats für die gesamte Branche. Das elektronische Liefer-Avis (auch xeBeleg genannt) stellt sicher, dass die erforderlichen Daten über die gesamte Lieferkette vom jeweiligen Lieferanten zum Warenempfänger übertragen werden können und zum Wareneingang in digitaler Form beim Empfänger vorliegen. Das erspart erheblich Erfassungsaufwand auf beiden Seiten und verhindert Tippfehler einer manuellen Datenerfassung.

Die Datenübertragung kann automatisch und sicher verschlüsselt über das TTE-Trustcenter erfolgen. Die elektronischen Meldungen an das NWR müssen unter Verwendung des vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) definierten XWaffe Standards erfolgen. Diese NWR-Meldungen erledigen elektronische Waffenhandelsbücher wie die TTE-Waffenkartei jedoch automatisch im Hintergrund, sodass der einzelne Händler oder Büchsenmacher nicht mit dem komplizierten Verfahren in Berührung kommt. Durch die allgemeinen Vorgaben des JSM Standards ist ein reibungsloser Datenaustausch zwischen Handelspartnern in Deutschland sichergestellt. Gute Softwarelösungen für Händler sind verfügbar.
Inwieweit sich jedoch Hersteller aus anderen EU-Mitglieds- oder Drittstaaten an die deutschen Vorgaben halten werden, ist zumindest ungewiss. Doch auch Importeure müssen nicht auf elektronische Daten von ihren Lieferanten verzichten. Für ausländische Lieferanten, die den JSM Standard nicht einhalten können, gibt es das vereinfachte Verfahren „eBeleg easy“. Der Lieferant erfasst dafür die relevanten Waffendaten inkl. Seriennummern der Waffen und Waffenteile in einem Excel Formular oder exportiert diese Daten aus seinem Warenwirtschaftssystem nach Excel. Die Excel Daten können dann über ein kleines Programm, das auf einem PC des Lieferanten installiert wird, automatisiert eingelesen und an das TTE-Trustcenter übertragen werden. Der deutsche Warenempfänger bekommt die Daten dann ganz normal in seine TTE Lösung übermittelt. Manuelle Eingriffe sind bei diesem Verfahren ebenfalls nicht nötig. Diese Lösung funktioniert auch für Warenexporte. Deutsche Lieferanten können ihren ausländischen Kunden damit ebenfalls alle Daten elektronisch übertragen. Denn auch Unternehmen in anderen EU Mitgliedsstaaten benötigen diese Daten, um ihre Vorschriften gem. EU Feuerwaffenrichtlinie (EU)2017/853 zu erfüllen. Das beschriebene Verfahren bietet für die gesamte Branche eine gute Lösung, um die Anforderungen der neuen gesetzlichen Reglungen zu erfüllen, interne Aufwände zu senken und manuelle Fehler zu vermeiden. www.waffen-kartei.de

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