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Professionelle Erbenermittlung stärkt Rechte der Erbinnen und Erben

07.05.202010:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In seinem Beitrag für die Fachzeitschrift Erbrechtsreport. Zeitschrift des deutschen Forums für Erbrecht legt Thomas Emrich, Geschäftsführer der Erben-Ermittlung Emrich, dar, wie professionelle Erbenermittlung Erbinnen und Erben auch in komplizierten Erbfällen zu ihrem Recht verhelfen kann.

Dem verfassungsrechtlichen Gebot der Erbenermittlung zum Trotz sind Tätigkeitsfeld und Leistungsspektrum professioneller Erbenermittlerinnen und -ermittler auch unter Angehörigen von mit Nachlassthemen betrauten Berufsgruppen vielfach unbekannt. Auf der anderen Seite nimmt die Komplexität der Erbenermittlung, bedingt durch die gesellschaftlichen Umwälzungen des vergangenen Jahrhunderts und die zunehmende Akzeptanz alternativer Lebensmodelle, stetig zu. Dies führt dazu, dass eine Erbenermittlung immer wieder entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend stattfindet und somit Nachlässe an den Fiskus fallen, für die es mutmaßlich ohne größere Schwierigkeiten möglich gewesen wäre, Erbinnen und Erben ausfindig zu machen.

Anhand von vier Beispielen aus der Praxis führt Thomas Emrich aus, wie es professionellen Erbenermittlerinnen und -ermittlern gelingt, auch in äußerst komplizierten Nachlassangelegenheiten die rechtmäßigen Erbinnen und Erben ausfindig zu machen. Durch den frühzeitigen Einsatz von Erbenermittlungsfirmen ist es so oftmals möglich, den Mitgliedern der Erbengemeinschaft zu ihrem Recht zu verhelfen und eine vorschnelle Feststellung des Fiskalerbrechts zu vermeiden.

Die 2003 gegründete Erben-Ermittlung Emrich mit ihren mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrem globalen Netzwerk an Korrespondenten und Partnerfirmen unterstützt seit Jahren erfolgreich Nachlassgerichte, Nachlasspflegerinnen und -pfleger und Notarinnen und Notare bei der Ermittlung rechtmäßiger Erbinnen und Erben in Nachlassangelegenheiten im In- und Ausland.

Thomas Emrich: Wie arbeitet ein professioneller Erbenermittler heute?, in: Erbrechtsreport 3/2019, S. 4–6

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