(openPR) Die COVID-19-Pandemie hat besonders schwere Auswirkungen auf Gastronomiebetriebe in Deutschland. Durch das Öffnungsverbot für Gaststätten kommt es in vielen Betrieben zu hohen Einnahmeausfällen. In diesen Fällen tritt, sofern abgeschlossen, die Betriebsausfallversicherung ein. Seit Tagen erreichen uns jedoch vermehrt Fallkonstellationen, in denen Betriebsausfallversicherer mit unterschiedlichen Argumentationen die Versicherungsleistung verweigern. Wir klären auf:
Corona sei nicht im Infektionsschutzgesetz erwähnt, die Versicherung gelte nur für Infektionen von innen (z.B. Salmonellen im Eisladen) etc. – dies sind nur einige Argumentationsgrundlagen, mit denen Versicherer zurzeit versuchen die Ansprüche von Gaststättenbetreibern abzuwehren. Der vermeintliche Grund: durch die aktuelle Vielzahl an betroffenen Betrieben, kann es für Versicherer sehr teuer werden. Zumal sich Versicherer eine etwaige Leistung nicht beim Staat zurückholen könne, da ein Regressanspruch vorerst für die Zeit der teilweisen Schließung (Gaststätten durften bis 18 Uhr geöffnet haben) nicht bestand.
Betroffene Betriebe sollten sich jedoch nicht durch solche Argumentationen abschrecken lassen! Corona-Infektionen wurden nachträglich in das Infektionsschutzgesetz „einbezogen“. Daher bestehen in der Regel hinreichende Aussichten für Gastronomiebetreiber, sich gegen die Ablehnung von Versicherungsleistungen zu wehren.
Seitdem die Corona-Pandemie auch Europa erreicht hat und die Anzahl der Neuinfektionen in Deutschland täglich ansteigt, hat dies nicht nur Auswirkungen auf das öffentliche Leben durch Absage von Veranstaltungen, Hamsterkäufen, Kita- und Schul-, sowie Grenzschließungen. Die negativen Folgen ziehen Kreise in noch nicht dagewesener Form. Unternehmen drohen durch die sich ausweitende Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund von Störungen in der Lieferkette oder Nachfragerückgängen die existenzbedrohend sein und Arbeitgeber im ungünstigsten Fall zu betriebsbedingten Kündigungen zwingen könnten.
Zwar versucht die Bundesregierung die Folgen durch Sofortmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld, steuerliche Liquiditätshilfen und einen Milliarden-Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen abzufedern. Ob dieses Maßnahmenpaket allerdings ausreicht, um die Folgen tatsächlich langfristig abzufedern, bleibt abzuwarten.




