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Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

05.03.202017:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft
© RKW Nord GmbH / IQ Netzwerk Niedersachsen
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(openPR) IQ Netzwerk unterstützt Ausländerbehörden in Niedersachsen bei der Vorbereitung

[Osnabrück] Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es für Unternehmen einfacher werden Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen. Insbesondere das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ soll die Bearbeitung der erforderlichen Anerkennungs- und Visaanträge deutlich verkürzen. Unternehmen, die es nutzen wollen, müssen sich an ihre zuständige Ausländerbehörde wenden.

Die Ausländerbehörden übernehmen seit dem 1. März 2020 eine neue Funktion: Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens leiten sie sowohl das Anerkennungs- als auch das Visaverfahren ein und fungieren als zentraler Ansprechpartner für Unternehmen. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Anerkennungsstellen, Arbeitsagenturen und Auslandsvertretungen die neuen verkürzten Bearbeitungsfristen einhalten. Insbesondere die Terminvergabe bei den Auslandsvertretungen kann bisher bis zu einem Jahr dauern. Und dann hatte die Fachkraft nur einen Termin, aber noch kein Visum. Das beschleunigte Verfahren erfolgt auf Antrag des Unternehmens und in Vollmacht der Fachkraft.

Das IQ Netzwerk hat die Mitarbeitenden der 52 niedersächsischen Ausländerbehörden in den letzten Wochen bei der Vorbereitung auf diese neue Aufgabe unterstützt. „In den halbtägigen Workshops wurden die 130 Teilnehmenden über die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und die Grundbegriffe des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse informiert“, so Rainer Bußmann, Koordinator des IQ Netzwerks. Denn das Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens ist zentrale Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels und damit für die Einreise der Fachkraft.

Der Fachkräftemangel ist für die deutsche Wirtschaft laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) das derzeit größte Geschäftsrisiko: 56 % der Unternehmen sehen in ihm eine Gefahr für ihre Entwicklung. Wie schnell und in welchem Umfang das neue Gesetz dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel zu lindern, wird sich erst noch zeigen.

Weitere Informationen unter: www.migrationsportal.de/angebote/unternehmen

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