(openPR) Seit April 2017 besteht für Ärzte die Möglichkeit eine Online-Videosprechstunde in Ihren Praxen anzubieten und über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. „Dank der Anschubfinanzierung sind seit Oktober 2019 angemessene Leistungen pro Videosprechstunde vorhanden, sodass jetzt eine Kostendeckung vorliegt“, berichtet Prof. Dr. med. Jedamzik, Hausarzt aus Ingolstadt und Baar-Ebenhausen. Zur Förderung der Videosprechstunde haben KBV und GKV-Spitzenverband mehrere neue Regelungen vereinbart. Mit den getroffenen Vereinbarungen können Ärzte und Psychotherapeuten die Videosprechstunde einfacher in den Praxisalltag integrieren und immer dann einsetzen, wenn sie es für sinnvoll erachten.
Die Praxisgemeinschaft Jedamzik-Barany-Tapli hat bereits die Online-Plattform Doccura, die seit März 2018 über die Bayerische TelemedAllianz UG zur Verfügung gestellt wird, erfolgreich in ihren Praxisalltag integriert. „Ich führe täglich Videosprechstunden mit meinen Patienten durch. Dabei führe ich ganz normale Praxisgespräche, veranlasse Kontrolluntersuchungen oder Beurteilungen von Bewegungseinschränkungen – und die Patienten freuen sich“, so Prof. Dr. med. Jedamzik.
Die Online-Videosprechstunde eröffnet den Ärzten eine bundesweite Möglichkeit ihre Leistungen anzubieten und somit zusätzliche Qualität und Effizienz in der Patientenversorgung zu erzielen. Außerdem wird die ärztliche Versorgung von ländlichen Regionen verbessert. Patienten profitieren von einer telemedizinisch möglichen Arztwahl und können sowohl Zeit als auch Kosten sparen. Richtig umgesetzt, bietet die Videosprechstunde eine sinnvolle und leistungsstarke Erweiterung im deutschen Gesundheitssystems, um die Patientenversorgung über räumliche Distanzen hinweg zu ergänzen.







