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Spielprinzip München untersucht Webseiten auf Verstöße gegen die DSGVO

03.02.202009:38 UhrIT, New Media & Software
Bild: Spielprinzip München untersucht Webseiten auf Verstöße gegen die DSGVO

(openPR) Spielprinzip München bietet Website-Betreibern die Möglichkeit, Ihre Webseite auf Verstöße gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sowie das bald neu angepasste Telemediengesetz untersuchen zu lassen. Halb-automatisiert wird die Homepage des Webauftritts gescannt und nach Regelverstößen gesucht, zum Beispiel die Einbindung von Third-Party-Cookies ohne Hinweise in der Datenschutzerklärung oder mit vorgeschaltetem Consent-Banner.



Die DSGVO wurde von vielen Webseite-Betreibern und Besitzern von Homepages bisher ignoriert oder oft nur unzureichend umgesetzt. Mit der Entscheidung des EuGH vom Oktober 2019 bezüglich Cookies und User-Tracking (ePrivacy) hat sich die Sache nochmal verschärft. Fast alle von Spielprinzip untersuchten Webseiten verstoßen auf die eine oder andere Art gegen die DSGVO und werden, wenn das Cookie-Gesetz auch in Deutschland umgesetzt wird, abmahnungsgefährdet sein. Verstöße gegen die DSGVO können bis zu 50.000 Euro kosten.

Spielprinzip bietet auch an, Webseiten für die DSGVO fit zu machen.

Da jede Webseite individuell und anders ist, müssen für jede Website unterschiedliche Datenschutzmaßnahmen ergriffen werden, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Auf Basis langjähriger Erfahrung und beratenden Gesprächen mit Experten befähigen Spielprinzip, Ihren Kunden die notwendingen Tips und Maßnahmen zu empfehlen. Da Spielprinzip keine Anwaltskanzlei ist, wird empfohlen, bei kritischen Fragen einen Fachanwalt zu konsolidieren.

Wo ist das Problem?

Grundsätzlich verlangt die DSGVO vom Website-Betreiber, dass er Besucher seiner Webseite über alle Bereiche, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, informiert. Unter Umständen können weitere Maßnahmen erfordlich sein, zum Beispiel die vertrauliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Entschlackung von Formularen (Grundsatz der Datenminimierung) und vieles mehr.


Grundproblem ist die Tatsache, dass viele Webseiten, die vor Jahren entwickelt wurden, die Maßnahmen, die die DSGVO verlangt, noch nicht umgesetzt haben. Vor einigen Jahren war eben noch nicht klar, wie weit der Schutz der User über ihre Daten gehen wird. Die Webseiten wurden nachgebessert, aber die Datenschutzerklärung blieb die alte. Hauptproblem sind die IP-Adressen der User: die DSGVO stellt klar, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten zu werten sind und deshalb Anwendungsbereich der DSGVO sind.

Der Service von Spielprinzip schützt Sie vor Abmahnungen!

Wer seine Website bisher noch nicht an die DSGVO angepasst hat, muss unter Umständen damit rechnen, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden. Für die Abmahnindustrie sind die hohen Streitwerte ein Anreiz, im Web auf Suche nach Datenschutzverstößen zu gehen.

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