(openPR) Im Bauamt des Landratsamts Kelheim hat das Zeitalter des eGovernment begonnen
München, 22. Januar 2003 - Das Landratsamt Kelheim ist erfolgreich dabei, die Bearbeitung von Baugenehmigungs- und anderen bauaufsichtlichen Verfahren auf eine neue Qualität der digitalen Bearbeitung umzustellen. Nachdem im Bauamt des niederbayerischen Kreises bereits seit knapp drei Jahren das Baugenehmigungsverfahren OTS BAU der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB) im Einsatz ist, werden seit diesem Jahr weitere Software-Komponenten eingesetzt, mit denen eine ämterübergreifende Vorgangsbearbeitung im Kommunalen Behördennetz möglich wird. Auch in den Kreisgemeinden wurden neue DV-Verfahren der AKDB eingeführt, um medienbruchfrei mit dem Landratsamt zu kommunizieren.
Nach Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Gemeinde werden die Daten dort in dem Fachverfahren TERAwin BAN erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weitergabe der Antragsdaten auf elektronischem Weg an das Landratsamt zur Genehmigung des betreffenden Vorhabens. Mit einem speziellen Einleseprogramm werden die Daten im Landratsamt in den dortigen Datenbestand integriert und schließlich – wie bisher – im Anwendungsverfahren OTS BAU weiter bearbeitet. Der Vorteil dieser Verbundlösung auf Kreisebene liegt darin, dass Daten nur einmal digitalisiert werden. Somit wird ein Arbeitsgang eingespart und Fehlerquellen werden verringert. Außerdem gelangen die Daten schneller als bisher in das Kreisbauamt - nämlich auf Knopfdruck.
Die Gemeinden haben während der gesamten Bearbeitungszeit mit Hilfe eines internetfähigen Software-Moduls die Möglichkeit, den aktuellen Sachstand der Vorgangsbearbeitung im Landratsamt einzusehen. Hieraus ergibt sich ein neuer Service der Gemeindeverwaltungen für die Bauherren, die sich direkt bei ihrer Gemeinde entsprechende Auskünfte einholen können. Ähnliche Recherchemöglichkeiten im Rahmen des Kommunalen Behördennetzes stehen den Mita-beitern des Kreisbauamtes zur Verfügung. Da die Informationen in Sekunden abrufbar sind, entsteht auch hier ein Zeitgewinn bei den umfangreichen Prüfungsabläufen.
Eine weitere Programmfunktion ermöglicht es auch den anzuhörenden Fachstellen innerhalb des Landratsamts, ihre Stellungnahmen zu den Vorhaben in elektronischer Form sofort über das Netz an das Bauamt zu geben. Auch hier wird das Papier nach und nach verdrängt. Dadurch erfolgt eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens. Ziel ist es, dem Bürger noch schneller als bisher seine Genehmigungen erteilen zu können.
Neben der Einführung der neuen Bauantrags- und Baugenehmigungssoftware TERAwin BAN bzw. OTS BAUweb wurde auch ein landkreisweites Geographisches Informationssystem installiert. In dem Verfahren w³GIS stehen nun sowohl den Mitarbeitern in den kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden als auch dem Landratsamt umfassende digitale Karten und orthographische Fotos zur Verfügung. Schnittstellen zwischen den Verfahren sorgen für einen schnellen und bequemen Wechsel zwischen der Bausoftware und dem GIS.
Zum Einsatz kommen neben der flächendeckenden Digitalen Flurkarte (DFK vom Vermessungsamt) die unterschiedlichsten Topographischen Karten TK 25 bis UEK 500 sowie Thematischen Karten (Satellitenbilder, Umweltkarten, Wasserschutz- und Naturschutzgebiete, Raumordnungskataster, Bauleitpläne inkl. Festsetzungen etc.). Nach und nach sollen auch die ca. 1.200 analogen Bebauungspläne in den zentralen Geodatenserver am Landratsamt Kelheim integriert werden, auf die dann die kreisangehörigen Gemeinden via Kommunales Behördennetz Zugriff haben.
Besonderes Merkmal von w³GIS ist, dass es sich bei dem Verfahren um eine vom Auskunftsarbeitsplatz bis hin zum Expertenarbeitsplatz durchgängige WEB-Lösung handelt. So können lokale Daten, z. B. Kanalhaltungsdaten, die in der Gemeinde vorliegen, über das w³GEOportal mit Daten (z. B. Überschwemmungsgebiete) vom Geodatenserver am Landratsamt beliebig überlagert werden.
Langfristig werden auch die Bürger auf den WebSeiten des Landkreises Digitale Karten und Informationen z. B. über freie Bauplätze oder Gewerbegebiete mit entsprechenden baulichen Festsetzungen, deren Erschließung und Verkehrsanbindung (ÖPNV) etc. abrufen können.
Mit diesen neuen internetfähigen Anwendungsverfahren ist ein erster Schritt hin zur praktischen Einführung von eGovernment im Bauamt getan worden. Ein weiterer Ausbau, der die kommunale Ebene der Kommunikation sinnvoll ergänzt, ist geplant. Dann sollen sich auch die Behörden des Freistaates, die in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen sind, über Internet mit dem Kreisbauamt austauschen. Ganz besonders wichtig im Projekt ist, dass auch die heimischen Architekten und Bauingenieure künftig ihre Anträge online einreichen und Auskünfte einholen können. Und der dazu berechtigte Bürger selbst kann dann vom heimischen PC über die Internetseiten des Landratsamts jederzeit Einblick in den Sachstand seines Vorhabens nehmen. Hierfür sind jedoch noch entsprechende rechtlichen Vorgaben und Regelungen von Nöten, um auf einem einheitlichen Standard zu operieren und größtmögliche Sicherheit zu garantieren.
AKDB
Geschäftsstelle München
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Redaktion: Susanne Schuster
Alfred Trageser, Direktor Marketing und Vertrieb
Pressesprecher










