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Rechtliche Betreuung: Qualifizierung und Qualität im Fokus

29.10.201912:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rechtliche Betreuung: Qualifizierung und Qualität im Fokus
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz Bayern (c) Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz Bayern (c) Bayerisches Staatsministerium der Justiz

(openPR) Antrittsbesuch des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen bei Justizminister Georg Eisenreich

München, den 29. Oktober 2019 – „Wir wollen auch für die Zukunft eine qualitativ hochwertige Betreuung sichern.“ Dies sagte der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich im Gespräch mit Vertretern der Landesgruppe Bayern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB). Die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer leisteten eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit, so der Justizminister. Daher halte er es für sinnvoll, ein transparentes Zulassungsverfahren zu schaffen, das Mindestqualifikationen für berufliche Betreuer vorsehe. Auch dem drohenden Nachwuchsmangel an qualifizierten Berufsbetreuern könne hierdurch begegnet werden.



An dem Gespräch im Münchner Justizpalast nahmen ferner die Referentin für Betreuungsrecht Christine von Massenbach teil, der Leiter des Ministerbüros Dr. Reinhard Glaser sowie Ministerialdirigent Dr. Michael Stumpf, Leiter der Abteilung Zivilrecht und Verbraucherrecht. Den Bundesverband der Berufsbetreuer/innen vertraten Landesgruppensprecherin Brigitte May sowie die Vorstandsmitglieder Jochen Grimm, Peter Berger und Coralie Amon-Pirgali.

Der BdB fordert u.a. eine verpflichtende Mindestqualifikation für Berufsbetreuer/innen, ein geregeltes Zulassungsverfahren zum Beruf und eine auf Fachlichkeit basierende Aufsichtsinstanz in Form einer Kammer. Darüber hinaus sollen Betreuung als Profession anerkannt und das aktuelle Vergütungssystem zeitnah evaluiert werden.

Christine von Massenbach sagte, dass sie die Forderungen nach einer verbindlichen Regelung der Berufszulassung sowie nach einer verbindlichen Vergütungseinstufung der Berufsbetreuer/innen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit ausdrücklich unterstütze. Auch den derzeit diskutierten Vorschlägen, die Selbstbestimmung betreuter Menschen noch stärker in den Mittelpunkt zu stellen, steht man im bayerischen Justizministerium offen gegenüber.

Auch die Zukunft der Betreuungsvereine war Thema des Gesprächs. Justizminister Eisenreich wies darauf hin, dass die Verdoppelung der Fördergelder für Betreuungsvereine auf drei Millionen Euro im Jahr 2019 ein bewusstes Signal der Politik gewesen sei. Den Betreuungsvereinen komme eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer zu. Dr. Michael Stumpf erläuterte, dass eine nachhaltige staatliche Förderung der Betreuungsvereine auf dem Niveau von mindestens drei Millionen Euro jährlich unerlässlich sei, damit die Vereine ehrenamtliche Betreuer hinreichend unterstützen können.

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