(openPR) Rechtsanwalt Edgar Zorn, Gießen, Experte für Verkehrsrecht informiert:
Es gibt keine Winterreifenpflicht in Deutschland. Richtig ist, mit der Änderung des neu geregelten § 2 Absatz 3a StVO, der nunmehr die Ausrüstung von allen Kraftfahrzeugen entsprechend den Wetterverhältnissen bestimmt, kann es teuer werden. Diese Vorschrift ist seit dem 01.05.2006 in Kraft. Es gibt kein festes Datum, bis zu dem die Bereifung für die kalte Jahreszeit vorgeschrieben ist. Nach dem Gesetz sind winterliche Straßenzustände gemeint, also Schnee- und Eisglätte. Es geht hier nur um die tatsächlichen Verhältnisse. Es gibt keine fixe Winterzeit. So kann jeder Autobesitzer im Januar an schnee- und eisfreien Tagen und bei Temperaturen um +10° C und mehr auch mit Sommerreifen fahren. Theoretisch kostet es bereits 20 Euro, die falschen - also den Wetterverhältnissen nicht angemessenen - Reifen spazieren zu fahren. Wird das Auto wegen der Bereifung zum Hindernis für Dritte, ist ein Busgeld i.H.v. € 40,- und ein Punkt verwirkt. Verursacht ein mit Sommerreifen bereiftes KFZ einen Unfall, ist ein Busgeld i.H.v. € 60,- und ein Punkt verwirkt. Wie die Autoversicherer in einem solchen Fall reagieren werden ist noch nicht gewiss. Der Haftpflichtschutz wird in jedem Fall bestehen bleiben müssen. Kassko- und Eigenschaden können jedoch möglicherweise mit Erfolg von der Versicherung ausgeschlagen werden.
In jedem Fall empfiehlt es sich, bei winterlichen Witterungsbedingungen nur und ausschließlich auf Winterreifen ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Wer wenig fährt oder nicht Umrüsten will, für den sind öffentliche Verkehrsmittel die probate Lösung.
Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwaelte in Sozietät
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Rechtsanwälte:
Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Sozietät, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht ( Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ) und Erbrecht ( Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern ).
Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger ( Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt ). Er verfügt über internationale Erfahrung ( Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA ( Ostküste )) und ist, unter anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.
Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichendem lokalen Netzwerk ( Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar ) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.