openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ladenöffnung am Sonntag rechtmäßig

22.07.201910:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ladenöffnung am Sonntag rechtmäßig
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Landenöffnungsrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Landenöffnungsrecht

(openPR) Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit Urteil vom 17.07.2019 zum Aktenzeichen 4 D 36/19 NE entschieden, dass die Öffnung der Verkaufsstätten in der Innenstadt von Mönchengladbach am Sonntag, den 28.04.2019, im unmittelbaren Umfeld der "Blaulichtmeile" auf der Haupteinkaufsstraße rechtmäßig war.



Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 18.07.2019 ergibt sich:

Vor der Veranstaltung hatte das Oberverwaltungsgericht den von der Gewerkschaft ver.di beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 25.04.2019 (4 B 517/19.NE) abgelehnt.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat der Verordnungsgeber – der Rat der Stadt Mönchengladbach – annehmen dürfen, dass die unter Beteiligung zahlreicher Behörden, Organisationen, Verbände und Vereine mit Sicherheitsaufgaben durchgeführte "Blaulichtmeile" und nicht die Ladenöffnung die Eindrücke der Besucher maßgeblich prägen würde. Er sei in Anwendung der landesgesetzlichen Regelung vertretbar davon ausgegangen, dass das Erscheinungsbild der Hindenburgstraße deutlich von einem gewöhnlichen Werktag abweichen und der Zusammenhang der Ladenöffnung mit der Veranstaltung, der der Ladenöffnung den erforderlichen Ausnahmecharakter verleihe, für die Besucher klar erkennbar sein werde.

In der Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Grundsätzliches zu der durch das "Entfesselungspaket I" in Nordrhein-Westfalen eingeführten Neuregelung über verkaufsoffene Sonntage ausgeführt und die Voraussetzungen, unter denen die Sonn- und Feiertagsöffnung zulässig ist, für einen wichtigen praktischen Anwendungsbereich näher präzisiert: Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen, die einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, hält das Oberverwaltungsgericht schon dann für zulässig, wenn sich die Ladenöffnungsmöglichkeit im Wesentlichen auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung bezieht und zeitgleich mit ihr vorgesehen ist; einer Besucherprognose bedarf es dann nicht. Das gelte erst recht, wenn sich Veranstaltung und Ladenöffnungsfreigabe – wie hier – räumlich im Wesentlichen auf einen begrenzten Straßeneinzugsbereich beschränkten. Dies ergebe sich aus einer neuen gesetzlichen Vermutungsregelung, die der Gesetzgeber geschaffen habe, um den Nachweis über das Vorliegen eines Sachgrundes für die ausnahmsweise sonntägliche Ladenöffnung zu erleichtern. Verbunden mit der ausdrücklichen Klarstellung in der Gesetzesbegründung, die Kommunen sollten durch die Neuregelung insbesondere von der bisher erforderlichen Prognoseentscheidung zu den Besucherzahlen befreit werden, verbiete diese Regelung bei gegebenem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung, weitere Voraussetzungen zu fordern. Die gesetzliche Vermutung, die auch die Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität und der Rechtssicherheit berücksichtige, halte sich bei diesem Verständnis im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. An diese gesetzliche Vorgabe sei das Oberverwaltungsgericht gebunden und sehe sich daran gehindert, bei engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung weiterhin zusätzlich insbesondere eine vom Bundesverwaltungsgericht für verfassungsrechtlich zwingend erforderlich gehaltene Besucherprognose zu fordern.

Hierauf komme es im Streitfall entscheidungserheblich an, weil keine Besucherprognose vorgenommen worden sei und auch keine sonstigen nach der Neuregelung als ergänzende Rechtfertigung der Ladenöffnung möglicherweise geeignete besondere örtliche Problemlagen (z. B. regional begrenzte Fehlentwicklungen oder standortbedingte außergewöhnlich ungünstige Wettbewerbsbedingungen) angeführt worden seien.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1055567
 326

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ladenöffnung am Sonntag rechtmäßig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Hohe Hürden für verkaufsoffene SonntageBild: Hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage
Hohe Hürden für verkaufsoffene Sonntage
… Normenkontrollantrag abgelehnt. Dem verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz sei durch das Regelungskonzept des Landes Nordrhein-Westfalen Rechnung getragen. Danach müsse die Veranstaltung, mit der die Ladenöffnung im Zusammenhang stehe, nach Charakter, Größe und Zuschnitt ein hinreichendes Gewicht haben, um den öffentlichen Charakter des Tages prägen und …
Bild: Eilantrag gegen verkaufsoffenen Sonntag in Osnabrück erfolgreichBild: Eilantrag gegen verkaufsoffenen Sonntag in Osnabrück erfolgreich
Eilantrag gegen verkaufsoffenen Sonntag in Osnabrück erfolgreich
… erhobenen Klage gegen die Sonntagsöffnung wiederhergestellt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die der Genehmigung zugrundeliegende Norm, § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), nach ihrer Neufassung aus Mai 2019 zwar nunmehr verfassungsgemäß, weil sie ausdrücklich einen besonderen Anlass fordert. Auch …
WEITERE AUSHÖHLUNG DES SONNTAGSSCHUTZES DURCH FRAGWÜRDIGE ENTSCHEIDUNG DES BUNDESGERICHTSHOFS
WEITERE AUSHÖHLUNG DES SONNTAGSSCHUTZES DURCH FRAGWÜRDIGE ENTSCHEIDUNG DES BUNDESGERICHTSHOFS
… Lebensmittel“ gelten – auch wenn sie weder mit Butter bestrichen noch belegt sind – so dass sie von Bäckereien mit Café-Betrieb auch außerhalb der eingeschränkten Ladenöffnungszeiten am Sonntag verkauft werden dürfen, so ist dies ein eklatanter Eingriff in die Ladenschlussgesetze, die Bäckereien und Konditoreien als Ausnahmeregelung die stundenweise Öffnung an …
Bild: Kein verkaufsoffener Sonntag in Mülheim an der RuhrBild: Kein verkaufsoffener Sonntag in Mülheim an der Ruhr
Kein verkaufsoffener Sonntag in Mülheim an der Ruhr
… zum Aktenzeichen 3 L 3400/18 entschieden, dass in Mühlheim an der Ruhr kein verkaufsoffener Sonntag stattfinden darf. Wie schon in zahlreichen Beschlüssen zur Ladenöffnung in mehreren Städten hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts zur Begründung erneut auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt. Dieser Schutzauftrag …
Bild: Kein verkaufsoffener Sonntag um den Kölner WeihnachtsmarktBild: Kein verkaufsoffener Sonntag um den Kölner Weihnachtsmarkt
Kein verkaufsoffener Sonntag um den Kölner Weihnachtsmarkt
… entsprechende Rechtsverordnung beschloss der Rat der Stadt Köln im Oktober 2018. Dagegen hat ver.di Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine sonntägliche Ladenöffnung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lägen nicht vor. Dem ist das Gericht gefolgt. Es hat zur Begründung ausgeführt, aus dem Sonn- und Feiertagsschutz …
Bild: Verkaufsoffener Sonntag in Braunschweig voraussichtlich rechtswidrigBild: Verkaufsoffener Sonntag in Braunschweig voraussichtlich rechtswidrig
Verkaufsoffener Sonntag in Braunschweig voraussichtlich rechtswidrig
… Braunschweig hat dem Eilantrag stattgegeben. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Genehmigung der Stadt voraussichtlich nicht mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (umgangssprachlich: Ladenschluss-Gesetz) vereinbar. Für jede Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag ist nach diesem Gesetz ein dem Sonntagsschutz …
Bild: Einzelhandelsgeschäft durch provisorische Abtrennung kein Kiosk mit zulässigem SonntagsverkaufBild: Einzelhandelsgeschäft durch provisorische Abtrennung kein Kiosk mit zulässigem Sonntagsverkauf
Einzelhandelsgeschäft durch provisorische Abtrennung kein Kiosk mit zulässigem Sonntagsverkauf
… Rechtsbeschwerde zurückgewiesen und die Geldbuße bestätigt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts verstößt der Betroffene vielmehr vorsätzlich gegen das Sonntagsverkaufsverbot. Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz sei die Ladenöffnung am Sonntag grundsätzlich verboten, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sei. Eine derartige Erlaubnis habe der Betroffene …
Bild: Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfindenBild: Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden
Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden
… Kreuznach nicht wie geplant am 27.10.2019 stattfinden kann. Aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz Nr. 28/2019 vom 23.10.2019 ergibt sich: Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz müssen Verkaufsstellen an Sonntagen grundsätzlich geschlossen sein. Abweichend hiervon können Städte durch Rechtsverordnung an höchstens vier Sonntagen im …
Diözesanrat des Bistums Dresden-Meißen zum Schutz des Sonntages
Diözesanrat des Bistums Dresden-Meißen zum Schutz des Sonntages
… immer wieder Vorstöße von Handel und Politik, dieses Gesetz aufzuweichen. Mit großer Sorge nehmen wir in diesen Tagen wahr, dass Kommunen und Landkreise die Ladenöffnung an Sonntagen beschließen. Besonders kritisch sehen wir dabei, dass in einigen Regionen die durch das Ladenschlussgesetz des Landes Sachsens möglichen Öffnungszeiten an vier Sonntagen …
Bild: Kein verkaufsoffener Sonntag um den Bonner WeihnachtsmarktBild: Kein verkaufsoffener Sonntag um den Bonner Weihnachtsmarkt
Kein verkaufsoffener Sonntag um den Bonner Weihnachtsmarkt
… Jahr 2017, wonach die Daten der Sonntagsöffnung im Amtsblatt bekanntgegeben werden. Dagegen hat ver.di Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine sonntägliche Ladenöffnung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lägen nicht vor. Dem ist das Gericht gefolgt. Es hat zur Begründung ausgeführt, es fehle bereits an einer …
Sie lesen gerade: Ladenöffnung am Sonntag rechtmäßig