(openPR) Informationen aus Recht und Praxis für die Schwerbehindertenvertretung
(Frankfurt). Im AiB-Verlag („Arbeitsrecht im Betrieb“ Verlagsgesellschaft), einem Tochterunternehmen des Frankfurter Bund-Verlags, ist jetzt die erste Ausgabe des neuen Newsletters „TeilhabePraxis“ erschienen. Die Publikation wendet sich an Schwerbehindertenvertretungen der Betriebe und Dienststellen sowie Betriebs- und Personalräte und liefert künftig acht Mal jährlich kompakt aufbereitete Informationen zur Sozial- und Behindertenpolitik.
Welche Aufgaben und Rechte hat die Schwerbehindertenvertretung? Wie kann sie effektiv als Interessenvertretung behinderter Menschen im Arbeitsleben aktiv werden, ihre Spielräume nutzen? Wie lassen sich Schutzrechte überwachen und Teilhaberechte in der betriebliche Praxis durchsetzen? Welche modernen Arbeitstechniken und -Methoden stehen zur Verfügung? Der Newsletter bietet zu diesen und einer Vielzahl weiterer Themen aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung Reportagen, Interviews und Berichte.
„TeilhabePraxis“ informiert regelmäßig über aktuelle Urteile und stellt die gesetzlichen Grundlagen auch für Nicht-Juristen verständlich dar. Für den Beirat des neuen Infodienstes konnten hochrangige Gewerkschaftsvertreter sowie weitere Experten aus dem gewerkschaftlichen Umfeld gewonnen werden.
Der neue Newsletter ergänzt das bereits vorhandene Buch-Programm zum Thema Schwerbehindertenvertretung, das im Bund-Verlag erscheint. Gleichzeitig erweitert der AiB-Verlag damit sein Informationsangebot aus Zeitschriften und Info-Diensten für den Bereich Arbeits- und Sozialrecht.
Der Infodienst „TeilhabePraxis – Interessenvertretung behinderter Menschen im Arbeitsleben“ erscheint acht Mal jährlich und kostet im Jahres-Abonnement € 74,80 inkl. Versandkosten, Einzelverkaufspreis: € 10,-. Umfang 8-12 Seiten, Bezug: Buchhandel und direkt über den AiB-Verlag. Redaktion: Beate Eberhardt, Fachjournalistin für Sozialpolitik, Tel.: 069/39048565, ![]()




