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Die Strompreislüge

04.06.201916:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Politik unter der Knute des Irrglaubens

In seiner „Nationalen Industriestrategie 2030“ setzt Altmaier die „Sicherung beziehungsweise Wiedererlangung der wirtschaftlichen und technologischen Führungsposition Deutschlands und der Europäischen Union“ zum Ziel.



Auf verbreitete Kritik stößt der altmaiersche Ansatz, „industrielle Schlüsselbereiche“ zu definieren und „strategische Technologieveränderungen“ zu benennen. „Ökonomen sind gegenüber dem Rosinenpicken durch Politiker traditionell skeptisch, und ich glaube, in der Vergangenheit gesammelte Daten bzw. Erfahrungen belegen dies.“, sagte Ifo-Experte Felbermayr. „Was wir brauchen, ist ein Umfeld, in dem jede Branche Spitzenunternehmen hervorbringen kann, wenn sich die Möglichkeiten dazu in Deutschland eröffnen“, so der Ökonom.

Auch von den Wirtschaftsverbänden bekommt Minister Altmaier an dieser Stelle wenig Zustimmung. „Der Staat hat die Aufgabe, zu flankieren und die richtigen Leitplanken zu setzen“, sagt BDI-Chef Kempf. „Die Entscheidungen über Investitionen trifft die Wirtschaft.“ Eine diese flankierenden Leitplanken ist laut Gerfried Bohlen, CEO der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG, die ungerechtfertigte Ausuferung der Stromkosten für den deutschen Mittelstand und den Haushaltsstrom.

Nach dem Grundsatz Ursache und Wirkung sind hier die Argumente zur Berechnung der zu Grunde liegenden Großhandelspreise kritisch zu hinterfragen. Besonders dem Mittelstand werden monetäre Mittel entzogen, die für richtungsweisende Innovationen zur Klimabewältigung dringend erforderlich sind.

Bei den Privathaushalten konterkarieren die Mehrkosten für Strom die Bemühungen Produkte, die aus regionaler Herstellung kommen, am Markt zu etablieren. Ein stetig größerer Teil der Bevölkerung befürwortet den regionalen Wirtschaftskreislauf.

Die Strompreisbildung befindet sich unnötiger Weise in einem Spannungsfeld nicht vergleichbarer unterschiedlicher Handelswaren und Ereignisse.
Hier einige Zitate aus veröffentlichten Marktanalysen zur Berechnung der Strompreis-Börsenpreise:
- Handelsstreit, Trump kündigt Sanktionen gegen den Technikkonzern Huawei an
- Rücktritt von Premierministerin May
- Anstieg des Kohleimports nach China
- USA niedrigere Importe aus China
- Fehlende Impulse am EUA-Markt
- schwächere Notierungen bei den anderen Commodities
- schwache Auktion am Markt für Emissionszertifikate
- Feiertag in Frankreich, Belgien und Tschechien
- In Europa bleibt der Kohlebedarf gering
- CO2 und Kohle üben Druck auf das kommende Kalenderjahr aus

Seit 2016 finden sich die relevanten Vorschriften in der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014), um Manipulationshandlungen durch Spekulationen der Finanzjongleure entgegen zu wirken. Hier ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verpflichtet umgehend und nachhaltig zu reagieren.

Laut Bohlen muss gewährleistet werden, dass Verbraucher und andere Marktteilnehmer Vertrauen in die Stabilität der Strom- und Gasmärkte haben können. Dass die auf den Energiegroßhandelsmärkten gebildeten Preise ein faires und auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln und dass aus dem Marktmissbrauch keine unrechtmäßigen Gewinne gezogen werden können.

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