(openPR) Medienberichten zufolge verlangt das US-Außenministerium künftig Angaben zu Social-Media-Konten von Reisenden mit Visumpflicht. Deutsche Amerikareisende betrifft diese Änderung hingegen in aller Regel nicht. Diese beantragen ein USA ESTA ( https://www.1avisum.de/usa ) – also eine elektronische Einreisegenehmigung – für USA-Trips, die nicht länger als 90 Tage dauern. Das ESTA ist nicht mit einem Visum gleichzusetzen.
- Die Änderungen im Visumantrag auf einen Blick -
Konkret sollen Antragsteller künftig in Visa-Anträgen die Accounts von diversen Social-Media-Plattformen offenlegen. Darunter zählen auch stillgelegte Konten der letzten fünf Jahre. Passwörter müssen nicht angegeben werden. Weiterhin werden Visa-Pflichtige demnächst sowohl nach einer Telefonnummer als auch einer E-Mailadresse gefragt. Die Neuregelung war, den Berichten zufolge, bereits für 2017 vorgesehen. Noch ist nicht einsehbar, ab wann die Antragsformulare umgestellt werden. Voraussichtlich werden etwa 15 Millionen ausländische Reisende pro Jahr davon betroffen sein. Auch einige EU-Staaten, wie Polen, Kroatien, Rumänien und Bulgarien unterliegen der Visa-Pflicht.
Als Grund für die Änderung gibt das US-Außenministerium die nationale Sicherheit an. So soll noch besser abgesichert werden, wer in die Vereinigten Staaten von Amerika einreist.
- USA-Reise mit ESTA –
Auch im ESTA ist es möglich, Angaben zu Social-Media-Profilen zu hinterlegen. Dies ist aber eine freiwillige Angabe, wohingegen es im neuen Visumantrag ein Pflichtfeld werden soll.
Die elektronische Einreisegenehmigung kann für private, aber auch geschäftliche Reisen genutzt werden. Die Ausstellung ist in aller Regel innerhalb eines Tages möglich und erfolgt elektronisch. Es müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden. Wichtig ist aber, dass der Reisepass noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Amerika-Aufenthalt gültig ist.
Das ESTA wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgestellt, in denen Reisende dazu berechtigt sind, mehrfach in die USA einzureisen. Dabei sollte lediglich auf einen angemessen zeitlichen Abstand geachtet werden. Mit der elektronischen Einreisegenehmigung wird ein Reisezeitraum von maximal 90 Tagen abgedeckt. Aufenthalte, die darüber hinausgehen sollen oder auch andere Reisegründe, erfordern ein Visum.









