(openPR) Am 31. Mai wird weltweit mit dem Tag des Gehörschutzes auf Gefahren von Lärm und dem Umgang damit aufmerksam gemacht. Zu diesem Anlass möchten wir Ihnen das Thema Lärm aus Sicht der arbeitsmedizinischen Vorsorge kurz vorstellen. Wir informieren Sie über Arbeitgeberpflichten zum Schutz betroffener Mitarbeiter und geben Ihnen praktische Tipps um Umgang mit Lärmexpositionen.
Unsere Ohren sind jeden Tag den verschiedensten Geräuschen ausgesetzt. Die wenigsten diese Geräusche sind leise oder kaum wahrnehmbar. Ein musikalischer Abend oder Tätigkeiten in lauter Umgebung sind für viele schon fast Alltag. An dieser Stelle können Geräusche zu Lärm und der Alltag zum Stressfaktor werden.
Setzten wir unsere Ohren regelmäßig einer hohen Lautstärke aus, kann dies unser Gehör ebenso schädigen, wie geringere, aber dafür über einen langen Zeitraum erfolgte, Schallpegel.
Warum ist Gehörschutz wichtig?
Lärmexpositionen werden oft unterschätzt, die Gefahren anfangs gar nicht realisiert. Eine Lärmschwerhörigkeit entsteht meist unbemerkt mit einer langen Vorlaufzeit und ist völlig schmerzlos. Als Folge aber werden sich Betroffene immer häufiger nicht mehr vollends an Gesprächen beteiligen können oder auftretende Gefahren im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz richtig wahrnehmen.
Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar.
Lautstärke wird in Dezibel (dB) gemessen. Als angenehm empfinden wir Schallwerte bis 30 dB. In diesen Bereich fallen Atemgeräusche oder auch sehr geringer Straßenverkehr.
Gefährlich sind regelmäßige Lärmeinflüsse ab etwa 75 dB. Ein vorbeifahrender Zug erreicht etwa 80 dB, bei einem Aufenthalt in der Dicso sind wir 100 dB ausgesetzt. Vorbeifliegende Düsenflugzeuge fallen mit etwa 120 dB ins Gewicht.
Lärm und Arbeitgeberpflichten
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze müssen Arbeitgeber auch auf mögliche Gefährdungen durch Lärmexpositionen achten. Je nach Stärke von Lärmexpositionen müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern spezielle Vorsorgeuntersuchungen „Lärm“ anbieten oder gar veranlassen. Ab einer Lärmexposition von 80 dB müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ anbieten. Die Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ ist ab einer Exposition von 85 dB Pflicht. Das entspricht einer stark befahrenen Straße. Eine solche Lautstärke ist in vielen Betrieben zu erwarten. Unter anderen in Betrieben des Metallhandwerkes, in Steinverarbeitungsbetrieben, in Putzereien, in der Abfallwirtschaft und so weiter.
Während der regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ werden bei Arbeitnehmern durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ unterschiedliche Test durchgeführt, um die Hörleistung der Arbeitnehmer festzustellen und gegebenenfalls Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Dadurch können Auswirkungen von Lärmexpositionen frühzeitig erkannt und Schutzmaßnahmen besprochen und eingeleitet werden. Alle Ergebnisse werden dokumentiert und die Eignung für bestimmte Tätigkeiten festgestellt.
Wie schützen Sie sich im Arbeitsalltag?
Ab einer regelmäßigen Lärmexposition von über 80db stellen Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern einen speziellen Gehörschutz als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung, ab 85 dB muss der Arbeitnehmer diese auch zwingend anwenden.
Wie schützen Sie sich im Alltag?
1. Lautstärke herunterdrehen.
Dies dürfte im privaten Alltag die leichteste Methode sein, um sein Gehör zu schützen. Beim Musikhören, Fernsehen, bei öffentlichen Veranstaltungen drehen Sie entweder die Lautstärke herunter oder wählen einen Platz, der möglichst weit entfernt von den Lautsprechern ist.
2. Geräte mit geringem Dezibelwert.
Beim Neukauf von Geräten achten Sie auf den angegebenen Dezibelwert. Kaufen Sie Kühlschränke, Staubsauger oder die Waschmaschine möglichst nur dann, wenn ein niedriger dB-Wert angegeben ist.
3. Geräuschquellen minimieren.
Setzen Sie sich nicht zu vielen Geräuschquellen auf einmal aus. Je mehr Geräusche parallel wahrgenommen werden, desto belastender wird die Situation für das Gehör.
4. Ohren zuhalten.
Bei plötzlichen oder unvorhersehbaren lauten Geräuschen halten Sie sich die Ohren zu. Was Kinder noch recht reflexartig machen, sollten sich auch Erwachsene zum Vorbild nehmen. Verschließen Sie doch einmal wieder Ihre Ohren, wenn Sie neben einem einfahrenden, quietschenden Zug stehen.
5. Tragen Sie bei regelmäßiger Geräuschbelastung, sei es am Arbeitsplatz oder im Privaten einen Gehörschutz.
Am Arbeitsplatz ist ein entsprechender Gehörschutz vorgeschrieben. Beim privaten Rasenmähen müssen Sie die Verantwortung für sich selbst übernehmen. Nutzen Sie einen geeigneten Gehörschutz.
Weitere Informationen zum Thema arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung „Lärm“ erhalten Sie bei Ihrer Unfallkasse. Auch Ihr „Betriebsarzt“ beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.











