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Hören unter EU-Schutz

05.10.200612:30 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Hören unter EU-Schutz
Die neue Bröschüre \
Die neue Bröschüre \"Hören unter EU-Schutz\" von Bacou-Dalloz

(openPR) Bacou-Dalloz bietet kostenlose Broschüre für die betriebliche Umsetzung der neuen EU-Richtline Lärm 2003/10/EG

Lübeck, Oktober 2006– Mit der Einführung der neuen EU-Richtlinie 2003/10/EG über die Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkung (Lärm) im Februar 2006, setzt die Europäische Union neue Schwellenwerte für die zulässige Lärmbelastung am Arbeitsplatz fest. Diese Absenkung der Werte bedeutet auch, dass Unternehmen, die von der alten Richtlinie 86/188/EEC nicht betroffen waren, sich nun stärker mit dem Thema Lärmschutz auseinandersetzen und gegebenenfalls ein Lärmschutzprogramm implementieren müssen.



Hilfestellung bietet die Broschüre „Hören unter EU-Schutz“ , die von der Gehörschutzdivision von der Bacou-Dalloz-Gruppe, herausgegeben wird. Sie wendet sich an Sicherheitsbeauftragte, die bestehende Gehörschutzprogramme leiten und an Mitarbeiter, die mit Entwicklung und Umsetzung neuer Programme befasst sind. Im handlichen Format erläutert sie nicht nur die Inhalte der neuen Richtlinie, sie informiert auch über die Änderungen im Vergleich zur alten, beantwortet häufig gestellte Fragen und macht Vorschläge für die Umsetzung in die Praxis. Ein Glossar, in dem die wichtigsten Fachbegriffe erklärt werden, rundet das Informationsangebot ab.

Kernpunkt der neuen Richtlinie sind die herabgesetzten Lärmschwellen. Der Tagesgrenzwert ab dem Gehörschutz zur freiwilligen Anwendung bereitgestellt werden muss (unterer Auslösewert) wurde von 85 dB(A) auf 80 dB(A) abgesenkt. Ab 85 dB (A) (vorher 90 dB(A)) ist Gehörschutz vorgeschrieben (oberer Auslösewert). Neu aufgenommen wurde der Expositionsgrenzwert von 87 dB(A). Dies ist der maximal erlaubte Lärmpegel im Ohr unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen, wie die Verwendung von Gehörschutz.

„Die neue Richtlinie schützt jetzt viele Mitarbeiter, die vorher dachten, sie wären an einem lärmsicheren Arbeitsplatz und bräuchten keinen Gehörschutz“, sagt Brad Witt, Audiologieexperte der Bacou-Dalloz-Gehörschutz-Gruppe und meint, "Diese lesefreundliche Broschüre ist ein wichtiger Begleiter für alle, die in ihrem Unternehmen neue Gehörschutzprogramme planen oder bestehende der neuen Richtlinie anpassen müssen".

Doch die neue Richtlinie legt nicht nur die Schwellenwerte neu fest. Wichtige Schwerpunkte sind auch die Einschätzung der Risiken, Motivation und Training sowie die Auswahl geeigneter Gehörschutzprogramme.

Hilfe zur Auswahl des geeigneten Gehörschutzes gibt das Kapitel „Die 4 Säulen des Gehörschutzes“. Anhand der vier Säulen Komfort, Kommunikation, Verfügbarkeit und Motivation wird veranschaulicht, worauf es bei der Auswahl des richtigen Gehörschutzes ankommt.

Die Broschüre steht unter www.hearigportal.com zum Download bereit, oder kann unter E-Mail angefordert werden.

Bacou-Dalloz GmbH & Co. KG
Frau Gudrun Römer
Kronsforder Allee 16
23560 Lübeck

Tel.: 0451 / 70274 – 16
Fax: 0451 / 798058
E-Mail: E-Mail

Howard Leight
Seit seiner Gründung vor 30 Jahren als Ein-Mann-Unternehmen, entwickelte sich Howard Leight Industries bis heute zu einem der größten und innovativsten Hersteller von Gehörschutz auf dem internationalen Markt. Seit 2001 ist Howard Leight Teil der Bacou-Dalloz-Gruppe.

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